Schlagwortarchiv für: Kreishandwerkerschaft Düsseldorf

15 Obermeister aus dem gesamten Kammerbezirk zum Antrittsbesuch bei Professor Wolfgang Schulhoff

Spitzenrepräsentanten der Innungen erörterten handwerksorganisatorische Themen – 15 in diesem Jahr neu gewählte Obermeister aus dem gesamten Regierungsbezirk konnte der Präsident der Handwerkskammer Düsseldorf gestern in der Kammer zum Erfahrungsaustausch begrüßen. Weiterlesen

Auf der alle zwei Jahre stattfindenden weltweit größten Fachmesse der Glasbranche und ihrer Zulieferer glasstec treffen sich traditionell die Unternehmer des Glaser-Handwerks zum gegenseitigen Informationsaustausch im Rahmen eines Messefrühstücks. Zugleich wird bei diesem Anlass der Handwerksnachwuchs aus den Winter- und Sommer-Gesellenprüfungen 2010 formell losgesprochen. Weiterlesen

Kfz-Innung weist auf mögliche Partikelfilter-Umrüstung hin: Der Obermeister der Kfz-Innung Düsseldorf Heinz Winkler weist hiermit noch mal die Handwerker aller Berufszweige darauf hin, ihre Dieselfahrzeuge auf die Umrüstmöglichkeit mit einem Dieselpartikelfilter prüfen zu lassen. Weiterlesen

Leistung lohnt sich!

Am Samstag, den 21.8.2010 wurden die Lehrlinge des Maler- und Lackiererhandwerks feierlich freigesprochen. Die Freisprechung erfolgte im Konferenzbereich der Handwerkskammer Düsseldorf vor weit über 200 Gästen. Weiterlesen

Solar, Holzpellets und Wärmepumpen

Wer sich Pelletheizungen, Wärmepumpen oder Solaranlagen von Vater Staat sponsern lassen möchte, kann jetzt wieder loslegen. Nach gut drei Monaten Haushaltssperre gibt es wieder Fördergelder. Hier die Einzelheiten. Weiterlesen

Facharbeiter zurück ins Handwerk 

Das Förderprogramm „Langzeitarbeitslose Facharbeiter“, ist ein gemeinsames Projekt der Kreishandwerkerschaft und der ARGE Düsseldorf, um das Einstellungsrisiko langzeitarbeitsloser Fachkräfte für die Handwerksbetriebe zu minimieren. Weiterlesen

Wieder einmal war der festliche Rittersaal der Burg Linn bei Krefeld Schauplatz für eine gelungene Freisprechungsfeier der Innung Düsseldorf für die diesjährigen Prüflinge im Fotografenhandwerk. Zur Untermalung der feierlichen Stimmung trug der Künstler Armin Küpper mit seinen interessanten Klangkompositionen auf Saxofon und Didgeridoo bei. Weiterlesen

Familienprogramm und 17 Bands am 28. und 29. August / Feuerwerk am Samstag

Am letzten Sommerferien-Wochenende, 28. und 29. August 2010, verwandelt sich der MedienHafen in Düsseldorf bereits zum fünften Mal in eine Festmeile für die ganze Familie mit zahlreichen Aktions- und Gourmetständen sowie 17 verschiedenen Bands auf zwei Bühnen. Auch im Hafenbecken finden zahlreiche Aktivitäten statt – ob Ruderregatta, Speedbootfahrten oder Segeltörns. Weiterlesen

Meisterschüler und viele andere können das private Büro jetzt steuerlich geltend machen – Hohe Rückzahlungen sind zu erwarten

Sehnsüchtig erwarteten Lehrer, Außendienst-mitarbeiter und viele andere die Entscheidung. Endlich hat das Bundesverfassungsgericht ein Urteil gefällt und die betroffenen Steuerzahler haben allen Grund zu Feiern. Die Richter in Karlsruhe kippten die seit 2007 geltende beschränkte Abzugsfähigkeit der Kosten für das häusliche Arbeitszimmer für ausgewählte Berufsgruppen. Die Ausgaben müssen steuermindernd berücksichtigt werden, wenn dem betroffenen Steuerzahler kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, urteilten Deutschlands oberste Richter (Az. 2 BvL 13/09). Schlechte Karten haben hingegen z.B. Richter und Professoren, die mehr als 50 Prozent ihrer beruflichen Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer ausüben. In diesen Fällen sei es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass sie das Finanzamt mit keinem Cent mehr an Miet- und Nebenkosten für das Arbeitszimmer beteiligen können, entschieden die Karlsruher Richter.

Seit 2007 können Steuerzahler dem Finanzamt die Ausgaben für das private Arbeitszimmer nur noch dann in Rechnung stellen, wenn dieses den „Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit“ bildet. Diese Bedingung trifft beispielsweise auf Rechtsanwälte, Versicherungsvertreter oder Rentner zu, die ihre gesamte berufliche Tätigkeit ausschließlich in ihrem privaten Arbeitszimmer ausüben. Diese konnten und können nach wie vor die Ausgaben für Miete, Nebenkosten oder Reinigungsarbeiten für das Arbeitszimmer in unbegrenzter Höhe steuerlich geltend machen.

Hart traf die Neuregelung rund eine Million Deutsche, bei denen das Arbeitszimmer eben nicht der „Mittelpunkt“ der beruflichen Tätigkeit darstellt – wie dies beispielsweise bei Lehrern, Außendienstmitarbeitern oder Meisterschülern der Fall ist. Sie konnten bis 2007 die Ausgaben für Miete und Nebenkosten, die auf das private Arbeitszimmer entfielen, immerhin noch bis zur Höhe von 1250 Euro mit dem Finanzamt verrechnen. Doch seit 2007 akzeptierten die Beamten in diesen Fällen keinen Cent mehr.

Von der Neuregelung waren auch die Steuerzahler betroffen, die ihre berufliche Tätigkeit zu mehr als 50 Prozent im privaten Arbeitszimmer ausüben wie beispielsweise Professoren oder Richter. Denn auch sie können seit 2007 das Finanzamt an den Kosten nicht mehr beteiligen.

Doch nun urteilten die Karlsruher Richter, dass die Neuregelung zumindest in den Fällen verfassungswidrig ist, in denen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht und riefen den Gesetzgeber auf, rückwirkend zum 1. Januar 2007 nachzubessern. „Das Urteil ist eine erneute Ohrfeige an den Gesetzgeber“, sagt Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine. Steuerexperten gehen nun davon aus, dass der Gesetzgeber die Regelung vor 2007 wieder einführt. Denn eine Beschränkung der Abzugsfähigkeit der Kosten haben die Karlsruher Richter nicht moniert. Danach erhalten die 800 000 Lehrer in Deutschland und rund 200 000 sonstige Arbeitnehmer Geld für die vergangenen Jahre zurück und können auch künftig das Finanzamt wieder an den Miet- und Nebenkosten für das Arbeitszimmer bis zur Höhe von 1250 Euro beteiligen. Der Vorsitzende der Steuergewerkschaft, Dieter Ondracek, schätzt, dass das Urteil zu Mindereinnahmen in Höhe von rund 700 Mio. Euro pro Jahr führen wird. Im Schnitt würde jeder Steuerzahler dann pro Jahr zwischen 500 und 1000 Euro Steuern sparen.

Quelle: Welt Online – 23.07.2010

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Erfolgreiche Casting-Aktion für Handwerker geht in die zweite Runde.

Das Deutsche Handwerksblatt und die SIGNAL IDUNA Versicherung laden wieder zu einem großen Foto-Shooting nach Düsseldorf. Die besten Motive schmücken dann den großen GPP-Kalender 2011. Im Vorjahr hatten die Initiatoren erstmalig die Kalenderaktion für junge Handwerker ausgelobt – mit überwältigenden Erfolg.

 

„Das Interesse unserer Leser an GPP im vergangenen Jahr hat uns alle ziemlich überrascht“, berichtet Verlagsleiter Hans Jürgen Below. Die Stimmung am Fotoset in den Werkstätten eines Berufsbildungszentrums sei richtig toll gewesen. Manche Teilnehmer hätten sich nicht gescheut, viele hundert Kilometer zu fahren, um beim Shooting dabei zu sein.

Auch in diesem Jahr können sich Handwerkerinnen und Handwerker mit Ausstrahlung wieder bei der Aktion bewerben. Das geht ganz einfach: Unter www.handwerksblatt.de stellen die Teilnehmer ein aussagekräftiges Foto von sich ein. Dann folgt das Votingverfahren. Aus den Bewerberinnen und Bewerbern mit den meisten Votingpunkten wählt die Jury die Besten aus und lädt sie zu einem Fotoshooting ein. Die besten Motive gehen dann in den Kalender 2011. Die Bewerbungsfrist endet am 1. September 2010. Wer sich ein Bild von der Aktion des Vorjahres machen will, kann den Kalender 2010 kostenlos bei der Verlagsanstalt Handwerk (www.verlagsanstalt-handwerk.de) bestellen.