Nach den ursprünglichen Plänen von Schwarz-Gelb sollten die Mittel zur klimafreundlichen Haussanierung ab dem kommenden Jahr drastisch gekürzt werden. Jetzt berichtet ein Regierungsvertreter von der Verdoppelung der Mittel, so dass für 2011 knapp eine Milliarde Euro zur Verfügung stehen. Weiterlesen
Bei unverpacktem Frischfleisch müssen Kunden an den Ladentheken auf eine vorherige Behandlung der Ware hingewiesen werden. Nach einer Entscheidung des Niedersächsische Oberverwaltungsgericht dürfe Fleisch, das einer Sauerstoffhochdruckbehandlung zur Stabilisierung der roten Farbe unterzogen wurde, Kunden nur angeboten werden, wenn ein Hinweis auf die Behandlung erfolgt (Az.: 13 LA 28/09). Weiterlesen
Die Rechtsabteilung der Kreishandwerkerschaft Düsseldorf informiert:
In den letzten Monaten wurden von der Presse immer wieder Fälle aufgegriffen, in denen Arbeitnehmer, die geringwertige Sachen gestohlen oder unterschlagen haben, deswegen fristlos gekündigt wurden. Das Medieninteresse an diesen Fällen ist für jeden Arbeitsrechtler sehr verwunderlich, da das Bundesarbeitsgericht schon seit den 80er Jahren in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, dass auch Bagatelldelikte eine fristlose Kündigung darstellen können. Weiterlesen
Alle, die etwas höhere Ansprüche haben, konnten vom 23. bis zum 28.09.2010 in der Fachhochschule Düsseldorf an der Georg-Glock-Straße 15 eine Ausstellung von cleveren Lösungen für komfortables Bauen und Wohnen besichtigen.
Dabei konnte man besonderen Wohnkomfort erleben: vom versenkbaren Fernsehgerät über verschiedene Auszugsysteme, eine Haustür, die sich “schlüssellos” öffnet, oder ein Kleiderschrank, der den Stauraum bis zur Decke nutzt und dennoch alles griffbereit hält.
Die Tischler-Innung Düsseldorf hatte zusammen mit der Peter Behrens School of Architecture zu dieser Ausstellung mit vielen faszinierenden Werkstücken eingeladen. Die Peter Behrens School of Architecture bildet Studierende der Fachbereiche Architektur und Innenarchitektur zum Bachelor oder Master aus. Peter Behrens hatte die Bereiche Architektur, Innenarchitektur, Produktgestaltung, Typographie und einige mehr zusammengeführt und zu einer beispielhaften Verschränkung interdisziplinärer Methoden in der kreativen Gestaltung gebracht.
Ein eindrucksvoller Abend für die Ausbildungsstarter
Im Rahmen einer feierlichen Abendgala mit Star-Programm erhielten am 17. September 2010 rund 450 Auszubildende des Handwerks ihre Lehrverträge in der Tonhalle überreicht. Im Bereich der Kreishandwerkerschaft Düsseldorf wird bis zum Jahresende mit einer Gesamtzahl von rund 1.450 neuen Ausbildungsverträgen im Handwerk gerechnet.
Kreishandwerksmeister Thomas Dopheide konnte insgesamt rund 1.150 Gäste, darunter eine Reihe von Ehrengästen und Unterstützern des Handwerks, in der Tonhalle begrüßen. Ganz besonders sprach er dabei die eigentlichen Hauptpersonen des Abends an: die jungen Menschen, die in diesem Jahr ihre Ausbildung im Handwerk beginnen. Hier betonte er, dass mit einer handwerklichen Lehre auch eine Aufnahme in die Handwerksfamilie erfolgt. Habe der Lehrling hier einmal das Vertrauen seiner Ausbilder erworben, könne dies eine exzellente Grundlage für eine langjährige Zusammenarbeit sein.
Auch das Thema Integration sprach Dopheide an. Während dieses in der Gesellschaft aktuell wieder diskutiert werde, ist es im Handwerk gelebte Gegenwart und das schon seit Jahrzehnten. Gerade im Handwerk gelte nicht wo jemand herkommt, sondern welches Ziel ein junger Mensch mit Einsatzwillen, Leistungsbereitschaft und Lernfreude erreichen wolle. In den einzelnen Gewerken gibt es einen Anteil von 20 – 30% der Auszubildenden, die einen Migrationshintergrund haben. Aber das sei nicht von Bedeutung, denn gerade im Handwerk könne sich jeder durch seine praktisch erbrachten Leistungen und natürlich auch durch Teamwork auszeichnen und zu Stützen des Betriebes werden.
Moderiert wurde die Gala von Jürgen Hilger-Höltgen in der Rolle als „Hausmeister“ auf lockere und humorige Art. Dabei bezog er das Publikum und ganz besonders die Ausbildungsstarter mit in das Programm ein.
Rund 40 Mitglieder des Jugendsinfonieorchesters U16 der Tonhalle Düsseldorf unter der Leitung ihres Dirigenten Ernst von Marschall präsentierten den Gästen von der Eurovisionsmelodie bis zum Soundtrack zu Winnetou, welche Perfektion man schon in jungen Jahren mit einem Instrument erlangen kann.
Anschließend stellte der international bekannte Percussionist Roland Peil dar, was in ansonsten verborgenen Bauteilen handwerklichen Ursprungs an Rhythmus und Musik stecken kann. So improvisierte er auf Malereimern, Rohren, Holzplanken, einem Kotflügel, oder einem Motorradtank mit Schraubenschlüssel, Schneebesen und anderen Utensilien – alles Werkzeuge und Materialien aus dem Handwerk. Ein einmaliges Werk dieses Künstlers, der sichtlich auch selber seine Freude an dieser Aufführung hatte.
Den krönenden musikalischen Abschluss bildete darauf folgend die kubanische Band “Seis del Son” unter der Leitung von Eduardo Duquesne, die das ganze Publikum zum Mitsingen brachte. Ein musikalisches Abendprogramm auf höchstem Niveau, das alle Gäste im Saal begeisterte.
Die Überreichung der Lehrverträge wurde dann von Kreishandwerksmeister Thomas Dopheide exemplarisch an je einen Lehrling aus jedem Ausbildungsgewerk vor großem Publikum auf der Bühne vorgenommen. Unterstützt wurde er dabei von Kreislehrlingswart Klaus Kremer und Hanna Bohnekamp, der zweiten Siegerin bei “Germany’s Next Topmodel 2010″. Besonderen Applaus konnten die beiden Lehrlinge aus dem Schornsteinfeger- und dem Zimmerer-Handwerk einheimsen, die in der typischen Kluft ihres Gewerks erschienen waren.
Der großen Abendgala waren zwei Berufsinformationstage im Foyer der Tonhalle vorausgegangen, wo 35 Innungen die verschiedenen Berufsbilder der Gewerke unter anderem den Schülerinnen und Schülern der 8., 9. und 10. Klassen der weiterführenden Schulen präsentieren konnten. Somit beschloss die Gala zwei Tage, die ganz im Sinne der laufenden Imagekampagne beste Nachwuchswerbung für die Vielfalt und die erstklassigen Chancen im Handwerk waren.
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Lohnsteuer: Abschaffung der Lohnsteuerkarte und Einführung des papierlosen Verfahrens
Bis Januar 2012 soll die bisherige Lohnsteuerkarte und das damit verbundene Verfahren vollständig durch ein neues, papierloses Verfahren mit Elektronischen Lohnsteuerabzugs-Merkmalen (ELStAM) ersetzt werden. Weiterlesen
Kfz-Innung weist auf mögliche Partikelfilter-Umrüstung hin: Der Obermeister der Kfz-Innung Düsseldorf Heinz Winkler weist hiermit noch mal die Handwerker aller Berufszweige darauf hin, ihre Dieselfahrzeuge auf die Umrüstmöglichkeit mit einem Dieselpartikelfilter prüfen zu lassen. Weiterlesen
6. Düsseldorfer Unternehmerpreis:
Alljährlich vergibt die Stadtsparkasse Düsseldorf den vielbeachteten Unternehmerpreis an ein mittelständisches Unternehmen für seine herausragenden wirtschaftlichen Leistungen und seinen Beitrag für die Region Düsseldorf. Der Unternehmerpreis wurde von der Stadtsparkasse im Rahmen ihrer „Initiative Mittelstand“ gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung, der Handwerkskammer und der Industrie- und Handelskammer ins Leben gerufen. Weiterlesen
Kontrolle der Führerscheine bei Überlassung von Firmenfahrzeugen durch den Arbeitgeber : Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Firmenfahrzeug, bleibt der Arbeitgeber in der Regel gleichwohl Halter des Kraftfahrzeugs. In diesem Rahmen hat er weiterhin bestimmten Verpflichtungen nachzukommen. Lässt er diese Pflichten unberücksichtigt, so kann dies straf- sowie zivil- und damit auch versicherungsrechtliche Folgen haben.
- Strafrechtliche Konsequenzen für den Arbeitgeber
Nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) wird u.a. derjenige bestraft, der in „als Halter eines Kraftfahrzeuges anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat.“ Dabei reicht Fahrlässigkeit bereits aus. Der Arbeitgeber hat als Halter im Falle einer Verurteilung mit einer Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder einer Geldstrafe zu rechnen.
Nach der Rechtsprechung ist der Halter bei erstmaliger Überlassung des Kraftfahrzeuges an eine andere Person verpflichtet, sich deren Führerschein zur Ansicht vorlegen zu lassen. Hierbei sollte es sich um das Original handeln. Eine Kopie reicht insoweit nicht aus, da das auf der Kopie Dokumentierte nicht dem Original entsprechen muss. Insbesondere hat der Arbeitgeber auch darauf zu achten, dass der Arbeitnehmer die entsprechende Fahrerlaubnis im Hinblick auf eine bestimmte Fahrzeugklasse besitzt. Diese erlangt insbesondere Bedeutung durch die Umstellung der Führerscheinklassen und der damit verbundenen Neuregelungen. Zudem hat der Halter zu überprüfen, ob eine Beschränkung nach § 23 Abs. 2 Fahrerlaubnisverordnung eingetragen wurde. Ist der Arbeitnehmer beispielsweise nur berechtigt, einen Wagen mit Automatikgetriebe zu führen, so darf ihm kein Fahrzeug mit Schaltgetriebe überlassen werden. Die Nichtbeachtung einer persönlichen Auflage (z.B. Brillenpflicht) stellt hingegen keinen Verstoß des Halters nach § 21 StVG dar.
Die Frage, ob sich der Arbeitgeber den Führerschein des Arbeitnehmers in regelmäßigen Abständen vorlegen lassen muss, haben die Gerichte bisher weitgehend offen gelassen. In jedem Falle sollte sich der Arbeitgeber den Führerschein bei der erstmaligen Überlassung eines Fahrzeugs vorlegen lassen. Danach dürften aus strafrechtlicher Sicht eine bzw. zwei Überprüfungen pro Kalenderjahr ausreichend sein, um sich nicht dem Vorwurf der Fahrlässigkeit gemäß § 21 StVG auszusetzen. Wird hingegen ein Umstand bekannt, der auf einen möglichen Verlust der Fahrerlaubnis hindeutet, muss der Führerschein unverzüglich geprüft werden. Der Halter kann seine Verantwortung auf eine andere Person delegieren (§ 14 Abs. 2 StGB). Anstelle des Halters wäre damit die vom Halter bestimmte Person verantwortlich im Sinne des Strafgesetzes. Hierbei hat der Betriebsinhaber darauf zu achten, dass eine sorgfältig ausgewählte und zuverlässige Person mit der Führerscheinkontrolle betraut wird. Des Weiteren muss u.a. eine ausdrückliche Beauftragung vorliegen und dabei der Umfang der Kompetenz für den Halter, eigenverantwortlich zu handeln, klar umrissen sein.
- Zivil- und versicherungsrechtliche Konsequenzen für den Arbeitgeber Bei mangelhafter Kontrolle des Führerscheins durch den Arbeitgeber können zivilrechtliche Ansprüche entstehen, deren Schaden nicht durch die Versicherung gedeckt ist. Grundlage hierfür ist § 2b Abs. 1 Satz 1c der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB), wonach der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei ist, wenn der Fahrer bei Eintritt des Versicherungsfalles im öffentlichen Straßenverkehr nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügt. Leistungsfreiheit der Versicherung wird generell dann angenommen, wenn der Arbeitgeber es unterlässt, sich den Führerschein vorlegen zu lassen. Um diese Einschränkung des Versicherungsschutzes vorzubeugen, sollte der Arbeitgeber den Führerschein vor der erstmaligen Überlassung des Kraftfahrzeuges ein- bis zweimal im Kalenderjahr überprüfen. Liegen Hinweise auf einen Verlust der Fahrerlaubnis vor, hat der Arbeitgeber den Führerschein unverzüglich zu prüfen.
Der Anspruch auf Abgeltung nicht gewährten Urlaubs im Fall der Langzeiterkrankung umfasst in der Regel auch vertragliche Mehrurlaubsansprüche (BAG, Urteil vom 4. 5. 2010 – 9 AZR 183/09)
Der Arbeitnehmer ist seit Mai 2007 arbeitsunfähig. Er erhielt bis zum Eintritt der Arbeitsunfähigkeit keinen Erholungsurlaub. Der Arbeitsvertrag sieht vor, dass dem Angestellten ein Urlaub in Höhe von insgesamt 26 Arbeitstagen gewährt wird. Weiterlesen
Kreishandwerkerschaft Düsseldorf
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