Abschaffung der Lohnsteuerkarte

Lohnsteuer: Abschaffung der Lohnsteuerkarte und Einführung des papierlosen Verfahrens

Bis Januar 2012 soll die bisherige Lohnsteuerkarte und das damit verbundene Verfahren vollständig durch ein neues, papierloses Verfahren mit Elektronischen Lohnsteuerabzugs-Merkmalen (ELStAM) ersetzt werden. Bereits in diesem Jahr wird keine neue Lohnsteuerkarte mehr den Einkommensteuerpflichtigen für den Veranlagungszeitraum 2011 zugesandt. Stattdessen behält die Lohnsteuerkarte 2010 für das Übergangsjahr 2011 ihre Gültigkeit. Der Arbeitgeber muss daher die Lohnsteuerkarte 2010 aufbewahren und die dort enthaltenen Eintragungen unabhängig vom Gültigkeitsbeginn einmalig auch für den Lohnsteuerabzug im Jahr 2011 zu Grunde legen.

Nach der Übergangsphase stehen für die Arbeitgeber die ELStAM seiner Arbeitnehmer (Steuerklasse, Kinderfreibeträge, sonstige Freibeträge etc.) in der Elster-Datenbank der Finanzverwaltung zum elektronischen Abruf bereit.

Der genaue Starttermin für den Abruf 2012 wird vom Bundesfinanzministerium noch bekannt gegeben. Der Zugriff der Arbeitgeber bzw. der Berater erfolgt dann über das Elster-Online-Portal unter www.elsteronline.de. Eine Registrierung für den Arbeitgeber besteht im Regelfall bereits heute, da für die Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen das elektronische Verfahren bereits vorgeschrieben ist.

Das Bundesfinanzministerium hat sowohl für die Arbeitgeber als auch für die Arbeitnehmer Informationsschreiben veröffentlicht. Einzelheiten erfahren Sie bei Ihrem Steuerberater. Die Informationsschreiben können sie auch bei Ihrer Kreishandwerkerschaft anfragen.