Zur Einigung der Koalitionspartner auf das geplante Integrationsgesetz für Flüchtlinge erklärt Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): „Das Handwerk begrüßt, dass die lange erhobene Forderung nach der Schaffung eines rechtssicheren Aufenthalts für Flüchtlinge in Ausbildung (3+2-Formel) endlich gesetzlich umgesetzt werden soll. Damit wird die ohnehin vorhandene Bereitschaft der Betriebe des Handwerks, Flüchtlinge zu qualifizieren und auszubilden, weiter gestärkt. In diesem Zusammenhang ist es auch richtig, dass der Zugang zu ausbildungsbegleitenden Maßnahmen für Flüchtlinge weiter erleichtert wird.
Für das Handwerk stehen die Qualifizierung und der schnelle Zugang für Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt an erster Stelle. Für die Integration in Arbeitsmarkt und Gesellschaft ist ein angemessenes Verhältnis zwischen Fördern und Fordern der richtige Weg. Der schnelle Zugang zu Sprachangeboten und zu abschlussorientierten Qualifizierungsmaßnahmen ist dabei unerlässlich. Die geplanten Punkte müssen jetzt zügig umsetzt werden.
Arbeitsgelegenheiten im Sinne von 1-Euro-Jobs sind kein sinnvolles Instrument für eine Integration in den Arbeitsmarkt. Sie müssen auf das Asylbewerberleistungsgesetz und den Einsatz in Flüchtlingseinrichtungen beschränkt bleiben.“