Ausbildung im deutschen Handwerk
Seit dem 1. Mai 2011 gilt die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit in Deutschland für alle EU-Bürger. Staatsangehörige aus 25 EU-Staaten können damit auch eine berufliche Ausbildung in Deutschland beginnen. (Ausnahme: Für Bulgarien und Rumänien gilt bis Ende 2013 eine Übergangsregelung.)