Broschüre „Arbeiten in den Niederlanden“ wurde aktualisiert

Die Niederlande sind Spitze, was den Handel mit Nordrhein-Westfalen anbelangt: Im vergangenen Jahr beliefen sich die gegenseitigen Im- und Exporte auf 52 Milliarden Euro. Die Steigerung von 18 Prozent lag noch einmal deutlich über dem Plus im weltweiten Außenhandel unseres Bundeslandes. Mit den Niederlanden tauschen wir so viele Waren und Leistungen aus wie mit den USA, China und Japan zusammen. Damit auch Handwerksunternehmen hieran ihren angemessenen Anteil bekommen, widmen die Außenwirtschaftsberater der „Wirtschaftsmacht von nebenan“ den Beziehungen der Betriebe Richtung „Holland“ besondere Aufmerksamkeit. Dazu gehört, dass die gut gefragten Informationsmaterialien zu den Chancen und den Anforderungen im Nachbarland immer auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Deswegen hat das von der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks (LGH) geleitete Projekt Zukunfts-Initiative Handwerk Nordrhein-Westfalen (ZIH) sein Ländermerkblatt „Arbeiten in den Niederlanden“ überarbeitet. Es erläutert die formalen Voraussetzungen für Arbeiten im Nachbarland, die Besonderheiten bei Elektro- und Gasinstallationen sowie im Kälteanlagenbau, die Bestimmungen hinsichtlich Zoll, Steuern und Sozialversicherung, die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie Ausschreibungen in den Niederlanden und enthält wichtige Anlagen. Die Broschüre kann bei ZIH-Mitarbeiterin Claudia Witte-Martinez unter Tel.: 0211/ 30 108-364 oder witte-martinez@lgh.de kostenfrei bestellt werden. Die übrigen Außenwirtschaftsbroschüren der LGH finden Sie unter www.lgh.de/publikationen/aussenwirtschaft/index.html .