Ergänzende Klarstellungen zu mautpflichtigen und mautfreien Fahrzeugen im Handwerk (insbesondere im Anhängerbetrieb und in Bezug auf Sonderfahrzeuge)
Die folgenden Aussagen beziehen sich bis zum 30. September 2015 auf Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 12 Tonnen, ab dem 1. Oktober 2015 auf Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 7,5 Tonnen.
