Die folgenden Aussagen beziehen sich bis zum 30. September 2015 auf Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 12 Tonnen, ab dem 1. Oktober 2015 auf Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 7,5 Tonnen. Weiterlesen

Unternehmer im Handwerk verkaufen betriebliche Waren mitunter im Internet. Achtung: Die Erlöse unterliegen in voller Höhe der Umsatzsteuer.

Wer auf einer Internethandelsplattform Waren verkauft, zahlt Gebühren. Diese werden regelmäßig mit den Verkaufserlösen verrechnet. Der Verkäufer erhält also nur den um die Gebühren gekürzten Betrag überwiesen. Wer das bei seiner Umsatzsteueranmeldung nicht berücksichtigt, führt unter dem Strich zu wenig ab. Weiterlesen

Eine Lossprechung der völlig anderen Art hatten sich die Dachdecker der Innung Düsseldorf einfallen lassen. Die meiste Zeit verbringen sie oben in der Höhe weit weg vom Boden, weil sie uns allen aufs Dach steigen, nun wechselten sie einmal völlig die berufliche Perspektive. Und so wurde die Lossprechung für alle Teilnehmer ein unvergessliches Erlebnis. Mit Tüten und Taschen voll mit Überraschungen wurde der legendäre Zug der Linie D mit der Typ-Nr. 2656 am Bahnsteig 7 am Düsseldorfer Hauptbahnhof erwartet. Weiterlesen

Lange Zeit blieb der Gesetzgeber in der Winterreifenverordnung die Beschreibung schuldig, was unter „winterlichen Wetterverhältnissen“ zu verstehen ist. Im Jahr 2010 wurde mit der neuen Version der Straßenverkehrsordnung eine Präzisierung vorgenommen. Seither sind unter „winterlichen Straßenverhältnissen Reif-, Eisglätte, Schneematsch, Schneeglätte und Glatteis zu verstehen.

In diesem Jahr wurde auch erstmalig auf den Begriff des M+S-Reifens abgestellt. Hierunter fallen Ganzjahres- bzw. Allwetterreifen, die neben der M+S-Kennzeichnung auch eine entsprechende Kennzeichnung mit dem „Three-Peak-Mountain-Snowflake-Zeichen tragen können. Neben klassischen Winterreifen erlaubt die Winterreifenverordnung auch die Nutzung solcher Matsch+Schnee-Reifen. Anhänger müssen zwar nicht mit wintertauglichen Reifen ausgerüstet sein. Doch auch wenn der Gesetzgeber dies nicht verlangt, sollte aus Sicherheitsgründen auch der Anhänger mit Winterreifen ausgerüstet werden.

Einen festen Zeitraum für die Winterreifenpflicht sieht die Verordnung nicht vor. Allgemein wird allerdings der Zeitraum von Oktober bis Ostern empfohlen. Wird gegen die in § 2 Absatz 3 a StVO (Straßenverkehrsordnung) vorgeschriebene Winterreifenpflicht verstoßen, ist mit einem Punkt im Verkehrszentralregister sowie einer Geldstrafe von 60 Euro zu rechnen.

Geht die falsche Bereifung bei winterlichen Straßen- oder Wetterverhältnissen mit einer Behinderung des Verkehrs einher, droht sogar ein Bußgeld von 80 Euro. Für den Verkehrsverstoß ist grundsätzlich der Fahrer verantwortlich, nicht der Halter.

Versicherungsgesellschaften können aufgrund grober Fahrlässigkeit nach § 81 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) eine Leistungskürzung in der Kaskoversicherung vornehmen.

Auch in der Haftpflichtversicherung kann die Nutzung von Sommerreifen auf vereisten Straßen signifikante Auswirkungen haben, wie etwa die Mithaftung des Geschädigten.

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In der WHKT-Veranstaltung »2. Karrieretreff NRW« am vergangenen Samstag, dem 19.09.2015 in Aachen bestätigte sich erneut, wie interessant und perspektivenreich eine berufliche Ausbildung im Betrieb ist. Aktuelle Auszubildende mit Studienerfahrungen schilderten ihren Lebensweg und kritisierten, wie sehr am Gymnasium die einseitige Ausrichtung auf ein Studium vorherrsche, Weiterlesen

In der Handwerkskammer Düsseldorf wurde der 5. „Tag des Handwerks“ am 19.09.2015 zu einem noch größeren und umfangreicheren Technikerlebnis als in den Vorjahren. So wurde ein „Handwerk live“-Parcours präsentiert, der aus 42 verschiedenen Schau-. Mitmach- und Info-Ständen bestand. Weiterhin wurden 14 Touren in die eigens für das Publikum geöffneten Meisterwerkstätten am Georg-Schulhoff-Platz angeboten.

Mehr als 2.000 Besucher nutzten die seltene Gelegenheit, sich außerdem umfassend über modernste Technologien und Verfahren, handwerkliches Können auf Spitzen-Niveau und die enorme (Ausbildungs-)Vielfalt des Wirtschaftsbereichs zu orientieren. Mit dabei auch einige Ausbildungswerkstätten sowie zahlreiche Innungsbetriebe der Kreishandwerkschaft Düsseldorf aus verschiedenen Gewerken, die den interessierten Gästen nicht nur ihr Handwerk praktisch präsentierten, sondern auch umfassend über die beruflichen Perspektiven informierten.

Zudem waren Anfassen und Ausprobieren ausdrücklich erwünscht. Besucher testeten ihr Talent im Dacheindecken, bei der Stuckverzierung, im Lehmbau, beim Laserschweißen, an Lötkolben und Hobel sowie in der Konstruktion und Montage von Miniatur-Strandbuggys. Kinder fädelten im „Perlenzimmer“ ein oder belagerten das Schminkstudio, das Shoot-out an der Torwand oder den „Balanceakt auf dem Schornstein“.

Außerdem gab es Motto-Touren zu ausgewählten Meisterwerkstätten, die von aktiven Meistern als „Paten“ begleitet wurden. Exkursionsziele waren unter anderem die Fahrzeugtechnik unter dem Motto „Damit läuft´s wie geschmiert“ und das Thema Gesundheit mit „Präzision fürs Leben“.

Fürs leibliche Wohl der Besucher sorgte neben den Handwerks-Bäckern eine mit den angesagten Wurstkreationen der In-Fleischerei Inhoven bestückte Grillstation.

Schwarzarbeit ist für beide Vertragsparteien mit hohen Risiken verbunden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein weiteres Mal klargestellt: Wer einen Handwerker bewusst am Finanzamt vorbei beauftragt, hat keinen Anspruch auf Rückzahlung. Die Richter ließen die Klage eines Privatmanns auflaufen (Urt. v. 11.06.2015, Az. VII ZR 216/14).

Wer einen Handwerker beauftragt, hat normalerweise Anspruch auf mangelfreie Leistung.

Hat der Auftragnehmer gezahlt, wenn sich die Mängel zeigen, hat er in der Regel Anspruch auf Mangelbeseitigung oder Rückzahlung (eines Teils) des Werklohns. Anders sieht es bei Schwarzarbeit aus! Wer den Schwarzarbeiter bezahlt, hat keinen Anspruch auf Rückzahlung oder Erstattung, selbst wenn die Leistung mangelhaft ist.

Im konkreten Fall hatte der Kläger einen Handwerker mit Dachausbauarbeiten beauftragt. Vereinbart, in Rechnung gestellt und bezahlt wurde ein Werklohn von 10.000 Euro ohne Umsatzsteuer. Mit der Klage forderte der Auftraggeber jetzt wegen Mängeln 8.300 Euro zurück. Während die Vorinstanz noch dem Kläger recht gab, blieb der BGH seiner harten Linie gegen Schwarzarbeit treu.

Wer gegen das Schwarzarbeit-Verbot verstößt, der verwirkt auch seine Ansprüche, die ihm unter normalen Umständen zustünden.

Der BGH hatte in 2013 und 2014 bereits entschieden, dass in solchen Fällen weder Mängelansprüche des Bestellers noch Zahlungsansprüche des Werkunternehmers bestehen.

(BGH, Urt. v. 01.08.2013 – VII ZR 6/13, Urt. v. 10.04.2014 – VII ZR 241/13)

Klar ist: Schwarzarbeit ist und bleibt Murks.

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Viele gute Wünsche begleiteten am Freitag die neuen Auszubildenden der Kreishandwerkerschaft Düsseldorf in ihren neuen Lebensabschnitt. Im Rahmen einer Begrüßungsgala im Robert-Schumann-Saal wurden 38 Azubis – stellvertre-tend für alle 250 im Saal – von Kreishandwerksmeister Thomas Dopheide und Oberbürgermeister Thomas Geisel symbolisch per Handschlag in die Gemein-schaft des Handwerks aufgenommen. Bis Ende des Jahres soll die Zahl der in diesem Jahr geschlossenen Ausbildungsverträge auf etwa 1400 steigen.

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Vor mehr als 600 Gästen – darunter der Vorstandsvorsitzende der Stadtsparkas-se, Arndt M. Hallmann, Dr. Axel Fuhrmann, der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Düsseldorf und der SPD-Bundestagsabgeordnete Andreas Rimkus – unterstrich Dopheide in seiner Ansprache die Bedeutung des Hand-werks in Düsseldorf mit 35 Innungen, über 3000 Betrieben und mehr als 35000 Mitarbeitern. „Ich bin sicher“, sagte er an die Auszubildenden gewandt, „sie wer-den sich in unserer großen Familie wohlfühlen.“ Gleichzeitig forderte Dopheide die neuen Azubis auf, Durchhaltevermögen zu beweisen: „Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist Gold wert – wir brauchen sie alle!“ Der Kreishandwerks-meister ging in einer Rede auch auf die aktuelle Flüchtlingsproblematik ein und betonte, dass sich über 100 Betriebe spontan bereit erklärt hatten, Plätze für die Aus- und Weiterbildung von Flüchtlingen zur Verfügung zu stellen: „Das ist großartig, denn es zählt bei uns nicht wo man herkommt, sondern wo man hinwill.“

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In seinem Grußwort würdigte Oberbürgermeister Geisel das Handwerk als „wich-tigsten Wirtschaftszweig der Stadt“ und zollte den Betrieben Dank und Anerken-nung für die Integration von Flüchtlingen. Düsseldorf sei eine wachsende Stadt mit großen Herausforderungen im Bauwesen, sagte er: „Wir brauchen Schulen, Bäder, eine bessere Verkehrsinfrastruktur und vor allem Wohnungen.“ All dies könne nur mit dem Handwerk erreicht werden.

Aufgelockert wurde die Gala von Kabarettist Frank Küster, der die einzelnen Programmpunkte in humorvoller Weise miteinander verknüpfte und den Azubis sogar ein eigenes Lied widmete: „Ein Hoch auf euch und eure Lehre…“ Den mu-sikalischen Part bestritt die Bigband der Clara-Schumann-Musikschule, die unter der Leitung von Romano Schubert swingende Unterhaltung auf hohem Niveau präsentierte. Viel Beifall erntete auch der in Düsseldorf geborene Stillife-Fotokünstler Thomas Herbrich. Der Kabarettist unter den Fotografen faszinierte das Publikum mit der Entstehungsgeschichte seines in der Zeitschrift „GEO WISSEN“ veröffentlichten Motivs „Das Schaf im Wolfspelz“.

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Die erfolgreiche Kooperation zwischen der Landeshauptstadt Düsseldorf und der Kreishandwerkerschaft im Hinblick auf die Stufenausbildung zum Brandmeister bei der Feuerwehr wird fortgesetzt. Prof. Dr. Andreas Meyer-Falcke, Beigeordneter für Personal und Gesundheit, hat am Montag, 17. August, gemeinsam mit Assessor Lutz Denken, Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Düsseldorf, einen Kooperationsvertrag unterzeichnet. Damit wird besiegelt, dass die Kooperation für die Einstellungsjahrgänge 2015 und 2016 fortgesetzt wird.

„Das Ausbildungsmodell war von Anfang an ein Erfolgsprojekt, was auch stetig steigende Bewerbungszahlen zeigen. Die Fortsetzung des Kooperationsvertrages sichert auch künftig die Gewinnung von Auszubildenden“, betonte der Personaldezernent. Hauptgeschäftsführer Denken erklärte: „Ich freue mich, dass die bisherige ausgezeichnete Zusammenarbeit mit der Landeshauptstadt Düsseldorf fortgesetzt wird“.

Die von der Landeshauptstadt Düsseldorf angebotene Stufenausbildung wird seit 2006 in enger Kooperation mit der Kreishandwerkerschaft angeboten. Diese übernimmt die Vorbereitung und Ausführung der überbetrieblichen Kompaktausbildung als auch die abschließende Prüfung in den Ausbildungsfeldern Elektro, Heizung/Lüftung/Sanitär, Holz und Metall. Die Stufenausbildung gliedert sich dabei in zwei Abschnitte. Im ersten 19-monatigen Ausbildungsabschnitt erhalten die Auszubildenden eine auf die Erfordernisse der Feuerwehr zugeschnittene handwerkliche Ausbildung. Der zweite, 18-monatige feuerwehrtechnische Ausbildungsabschnitt besteht aus der klassischen Feuerwehrausbildung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst. Die handwerkliche Ausbildung findet in ausgewählten Betrieben und überbetrieblichen Ausbildungsstätten der Handwerksinnungen in den zu prüfenden Ausbildungsfeldern statt.

Der bisherige Kooperationsvertrag galt für die Einstellungsjahrgänge 2012 bis 2014. Für die Fortsetzung der Stufenausbildung ab dem Einstellungsjahrgang 2015 bedurfte es nun der neuen vertraglichen Regelung für die handwerkliche Kompaktausbildung. In den Vorjahren wurden pro Jahr bis zu zwölf Anwärter für die Stufenausbildung eingestellt. In diesem Jahr werden zum 1. September acht Nachwuchskräfte für die Stufenausbildung eingestellt, für September 2016 ist die Besetzung von zehn Stellen geplant. Die Finanzierung der Kompaktausbildung (Sachkosten) erfolgt durch die städtische Feuerwehr.

Seit 2006 ermöglicht § 6 der Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes im Lande (LVO Feu) – parallel zur „traditionellen“ Einstellung bereits ausgebildeter Handwerker – Schulabgängern über die Stufenausbildung einen ihnen bis dahin verwehrten direkten Zugang in den Vorbereitungsdienst zum Brandmeisteranwärter in der Laufbahn des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes.

Die Förderung des Spitzensports und des Nachwuchsleistungssports genießt in der Landeshauptstadt Düsseldorf einen hohen Stellenwert. Der Leistungssport symbolisiert wesentliche gesellschaftliche und soziale Werte und trägt zur Vermittlung dieser Werte insbesondere an Kinder und Jugendliche bei. Auf ihrem Weg in den Spitzensport erwerben junge Menschen Fähigkeiten, die ihnen im Laufe ihres Lebens von Nutzen sein können.

Erfolgsorientierung, Disziplin, Konzentration, Kreativität, Organisation sowie Teamfähigkeit werden im Laufe einer Sportkarriere in besonderer Weise entwickelt. Die Förderung des Nachwuchsleistungssports und des Spitzensports ist somit immer auch eine langfristige Investition in die Entwicklung besonderer Fähigkeiten junger Menschen über den Sport hinaus.

Den Athletinnen und Athleten muss bewusst sein, dass sie mit sportlichen Erfolgen nur in den seltensten Fällen eine finanzielle Absicherung ihres Lebensunterhaltes über die Zeit ihrer sportlichen Laufbahn hinaus erreichen können. Der Erwerb schulischer und beruflicher Kenntnisse und Fähigkeiten ist unverzichtbar. Junge Sporttalente und ihre Familien stehen somit schon früh vor der Herausforderung, die Anforderungen in Schule und Ausbildung mit der sportlichen Belastung in Einklang zu bringen. Alle Maßnahmen zur Förderung sportlicher Talente werden langfristig nur dann erfolgreich sein, wenn sie die persönliche Entwicklung in Schule, Ausbildung und Beruf mit dem Leistungssport vereinbar machen. Damit verbunden sind Fragen nach dem jeweils richtigen schulischen und beruflichen Weg.

Als ein Zeichen des besonderen gemeinsamen Interesses von Wirtschaft und Sport werden der Stadtsportbund und die Stiftung Pro Sport Düsseldorf für den Sport einerseits und die Kreishandwerkerschaft Düsseldorf und die IHK Düsseldorf für die Wirtschaft andererseits diese Kooperationsvereinbarung schliessen.
Die Kooperationspartner aus der Wirtschaft bemühen sich durch gezielte Ansprache von Unternehmen um die Bereitstellung von Ausbildungs- und Praktikumsplätzen und Beschäftigungsmöglichkeiten für die Leistungssportlerinnen und -sportler.

Die Kreishandwerkerschaft wird prüfen, ob für die gewünschte Ausbildung bzw. für ein Praktikum eine freie Stelle in einem Betrieb verfügbar ist und leitet die Bewerbung an den entsprechenden Betrieb weiter. Die weitere Kommunikation erfolgt zwischen dem jeweiligen Betrieb und dem Bewerber. Bei Bedarf erfolgt ein Beratungsgespräch mit Betrieb und Bewerber.

Weiterhin werden die Sportlerinnen und Sportlern in Vereinen und sportorientierten Schulen in Düsseldorf über die Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Leistungssport und Beruf informiert.

Dazu wird der Stadtsportbund einmal im Jahr ein Fachforum Leistungssport mit Beteiligung der Düsseldorfer Leistungsstützpunkte und der Förderinstitutionen mit dem Schwerpunktthema „Duale Karriere im Leistungssport“ veranstalten.

Dabei wird der Bereich Leistungssport und Beruf besonders dargestellt. Die Kreishandwerkerschaft wird sich an der inhaltlichen Umsetzung in Form von Fachvorträgen und Informationsmaterial beteiligen.

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