Die Vorteile älterer Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sind vielfältig. Sie bringen neben Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Motivation wertvolle Berufserfahrung in Ihren Betrieb ein. Sie beweisen somit jeden Tag, dass Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit keine Frage des Alters sind. Weiterlesen
Ist das Haus gesetzestreu? Die Energieeinsparverordnung EnEV 2009 betrifft nicht nur den Neubau – Über die deutsche Gesetzesflut lässt sich oft streiten. Zu den Vorschriften, die aber wohl unstrittig im Sinne eines „Verbraucherschutzes“ sind, gehört die Energieeinspar-verordnung EnEV 2009, die seit 01.10.2009 gilt. Weiterlesen
Rechtzeitig zu Heiligabend: Kirche Alt St. Martin erstrahlt in neuem Glanz – Die Kirche Alt St. Martin ist die älteste Kirche in Düsseldorf und zugleich das älteste noch erhaltene Bauwerk der Landeshauptstadt. Die Ursprünge der ehemaligen Bilker Pfarrkirche liegen gar in karolingischer Zeit. Weiterlesen
Bad Honnef. Wenn es darum geht, für das Leben gewissenhaft vorzusorgen, wird viel Wert auf eine langfristige und krisensichere Wertanlage gelegt. Häufig fällt deshalb die Wahl auf eine eigene Immobilie – sei es das eigene Haus oder die eigene Wohnung. Eine entscheidende Rolle für den Werterhalt und den Wiederverkaufswert spielt dabei der Faktor „gehobene Ausstattung“. Weiterlesen
Tagelanger Schneefall, steile Dächer und plötzlicher Wetterumschwung: Schon ist die Situation für Dachlawinen geschaffen. Vor allem Hauseigentümer sollten sich über ihre Pflichten bewusst sein.
Haftung lässt sich übertragen
Zivilrechtlich haften Grundstücksbesitzer grundsätzlich für durch Dachlawinen aufgetretene Schäden im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht, wenn sie ein Verschulden trifft. „Diese können aber die Verkehrssicherungspflicht vertraglich auf dritte Personen übertragen, wie beispielsweise den Hausverwalter oder den Mieter“, sagt der auf Immobilienrecht spezialisierte Rechtsanwalt Sönke Anders von der Stuttgarter Kanzlei Thümmel, Schütze & Partner (www.tsp-law.com (Link zu: Kanzlei Thümmel, Schütze & Partner, www.tsp-law.com)). Dann müssen sie aber überwachen, ob der Mieter seiner Pflicht auch nachkommt.
Landesbauordnung beachten
Je nach Bundesland schreiben örtliche Sonderbestimmungen oder Bauordnungen spezielle Maßnahmen zur Verhinderung solcher Schäden vor. So müssen in Niedersachsen alle Neubauten mit öffentlichen Verkehrsflächen zugewandten Dächern und mehr als 45 Grad Dachneigung mit Schneefanggittern versehen sein. Auch die Bauordnungen von Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Berlin und Rheinland-Pfalz bieten die Möglichkeit, Schneefanggitter zu fordern.
Fanggitter und Warntafeln
Sind Schneefanggitter nicht vorgeschrieben, kann das Anbringen dieser Gitter vom Hauseigentümer nur unter besonderen Umständen verlangt werden. „Es müssen dann aber Warnstangen oder Warntafeln aufgestellt werden, falls die Witterungsumstände einen Abgang von Dachlawinen befürchten lassen“, sagt Anders.
Schneearme Gebiete
In schneearmen Gebieten kann in normalen Wintern grundsätzlich keine Schutzmaßnahme verlangt werden. Dazu zählen der Rechtsprechung zufolge Schleswig-Holstein, Hamburg, das Niederrheingebiet, das Oberrheingebiet, der Kraichgau, die Vorderpfalz, der Bodenseeraum sowie die rheinhessische Gegend.
Bei starkem Schneefall kann hier aber eine besondere Hinweispflicht (Warntafel) gegeben sein.
Schneereiche Gebiete
Hier gilt grundsätzlich, je schneereicher ein Ort ist, desto besser sind die Einwohner mit den Gefahren vertraut und desto größer muss die eigene Aufmerksamkeit der Passanten sein. Bei fehlenden Gehwegen und schmaler Straße sind auf alle Fälle Schneefanggitter anzubringen, damit der fahrende Verkehr nicht gefährdet wird. Zu den schneereichen Gebieten gehören der Rechtsprechung zufolge Hochgebirgslagen und auch ein Teil des Schwarzwaldes. Ortsüblich sind Schneefanggitter beispielsweise in Augsburg, im Hochschwarzwald und in Altötting.
Anlässe für besondere Sorgfalt
Einen Anlass zu besonderer Sorgfalt stellen hohe Schneehöhen auf dem Dach, ein bereits gebildeter Überhang oder ein vorheriger Dachlawinenabgang dar. Deshalb müssen Hauseigentümer den Schneefall auf ihrem Dach beobachten und im Notfall Maßnahmen ergreifen, um die Schädigung anderer zu vermeiden. Zwar braucht der Eigentümer normalerweise nicht mit plötzlichen Witterungsumschwüngen (Wärmeeinbruch) zu rechnen. Unterlässt er es aber, das Dach tagsüber zu beobachten und sind keine Schneefanggitter angebracht, so kann ihm das unter Umständen als Fahrlässigkeit angerechnet werden. Bei Tauwetter ist besondere Aufmerksamkeit geboten.
Parkplätze auf dem Grundstück
Stellt ein Eigentümer im Geschäftsinteresse auf dem eigenen Grundstück Parkplätze zur Verfügung, besteht gegenüber den Benutzern einer erhöhte Warn- und gegebenenfalls Absperrpflicht. Zudem sind neben diesen Parkplätzen stehende Gebäude mit Schneefanggittern zu versehen.
Absicherung ist ratsam
Kommt ein Passant vor Ihrem Haus durch eine Dachlawine zu Schaden, so sind Sie als Besitzer haftbar. Als Bewohner eines Privathauses sollten Sie eine private Haftpflichtversicherung abschließen. Diese kommt für Schäden an Dritten auf, die durch Fahrlässigkeit entstanden sind. Aber auch wenn Sie als Besitzer dem Mieter, Hausmeister oder Verwalter die Verkehrssicherungspflicht übertragen haben, können Sie für Schäden an Dritte in Haftung genommen werden. In diesem Falle hilft eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.
© R+V 2010
Stadtwerke Düsseldorf bieten weiterhin günstige Konditionen – Der bisherige Rahmenvertrag läuft vereinbarungsgemäß zum 31.12.2010 aus. In erfolgreichen Verhandlungen konnte die Kreishandwerkerschaft Düsseldorf mit der Stadtwerke Düsseldorf AG erneut günstige Konditionen aushandeln. Weiterlesen
Vereinbarung zwischen Handwerk und Umweltministerium: Ausnahmeregelung zum Befahren der Umweltzone wird verlängert. Verschärfung in Düsseldorf erst zum 1. März 2011. Die zahlreichen Proteste unsererseits und der gesamten Handwerksorganisation, sowie die Unterstützung vieler Handwerksbetriebe bei dieser Kritik, haben Erfolg gezeigt:
Die Verschärfung der Umweltzone in Düsseldorf mit dem Einfahrtverbot für Fahrzeuge der Schadstoffklasse 2 (rote Plakette) tritt nunmehr zum 1. März 2011 in Kraft.
Weiterhin wird die Regelung zum Handwerkerparkausweis ‑ Einfahrterlaubnis in die Umweltzonen ‑ in Kürze per Erlass des Ministers für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen bis zum 30.06.2011 verlängert (siehe Punkt 5 der beigefügten Vereinbarung zwischen Umweltministerium und dem Westdeutschen Handwerkskammertag). Bisher galt, dass diese Zusatzfunktion des Handwerkerparkausweises zum 31.12.2010 ersatzlos wegfällt.
Auch die nunmehr eingeräumte Fuhrparkregelung, nach der es befristete Ausnahmeregelungen für Nutzfahrzeuge mit Einfahrtverbot geben soll, sofern zugleich Nutzfahrzeuge ohne Einfahrtverbot im Firmenbestand sind, stellt für viele Unternehmen eine Erleichterung dar (siehe auch Punkt 3 ‑ Ausgleichsregelung ‑ der beigefügten Vereinbarung).
Hierdurch wird vielen Handwerksunternehmen nochmals eine Frist eingeräumt ihren Fahrzeugbestand zu modernisieren. Zugleich wird damit der Kosten- und Zeitdruck bei möglichen Ersatzinvestitionen etwas abgemildert. Allerdings weisen wir darauf hin, dass es noch keine längerfristigen Ausnahmeregelungen gibt, insoweit bleibt unsere Kritik zur Umweltzonenproblematik bestehen.
Wir werden uns auch weiterhin in Gesprächen mit den zuständigen politischen Entscheidern, der Ministerialverwaltung und Bezirksregierung, sowie der Stadtverwaltung Düsseldorf für eine dauerhafte Regelung einsetzen, die sowohl zur Verbesserung der Umweltqualität und zu mehr Gesundheitsschutz führt, aber ebenso die berechtigten wirtschaftlichen Interessen unserer kleinen und mittelständischen Handwerksunternehmen ausreichend berücksichtigt. Weitere Informationen erhalten Sie, sobald uns der Ministererlass vorliegt.
Düsseldorfer Handwerk präsentiert sich auf der Messe „Berufe live“: Bereits zum siebten Mal bot die Messe „Berufe live Rheinland“ Schülern aller Schulformen ein umfassendes Forum für ihre Studien- und Berufsorientierung: Ausbildung oder Studium? Oder noch gar keine Idee, wie es nach der Schule weitergeht? Weiterlesen
Das Handwerk leistet einen Beitrag zum Gelingen der Sozialen Marktwirtschaft. Während der Wirtschaftskrise habe es von den Konjunkturprogrammen breiten Gebrauch gemacht und damit Beschäftigung gesichert, sagt Bundeskanzlerin Angela Merkel im Video-Podcast. Zudem stelle es ein Drittel der Ausbildungsstellen. Dafür werde sie sich am 3. Dezember beim Deutschen Handwerkstag in Bayreuth bedanken, kündigt Merkel an.
Der Link zum Podcast von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel am 27. November 2010:
Die Kritik des Handwerks an den Ein-Euro-Jobs hat jetzt ein Bericht des Bundesrechnungshofes bestätigt. Geförderte Arbeit konkurriert mit regulären Betrieben und schafft mehr Arbeitslosigkeit. Handwerkspräsident Otto Kentzler fordert daher in einem Beitrag für die WELT: „Ein Euro-Jobs am besten ganz abschaffen!“ Weiterlesen
Kreishandwerkerschaft Düsseldorf
Klosterstraße 73-75
40211 Düsseldorf
Telefon: 0211-36 70 70
Telefax: 0211-36 70 713
Postfach 10 33 53
40024 Düsseldorf
Öffnungszeiten
Mo-Do: 8:15-17:00
Fr: 8:15-16:40