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Handwerkerparkausweis: Ausnahmeregelung zum Befahren der Umweltzone wird verlängert

Vereinbarung zwischen Handwerk und Umweltministerium: Ausnahmeregelung zum Befahren der Umweltzone wird verlängert. Verschärfung in Düsseldorf erst zum 1. März 2011. Die zahlreichen Proteste unsererseits und der gesamten Handwerksorganisation, sowie die Unterstützung vieler Handwerksbetriebe bei dieser Kritik, haben Erfolg gezeigt:

Die Verschärfung der Umweltzone in Düsseldorf mit dem Einfahrtverbot für Fahrzeuge der Schadstoffklasse 2 (rote Plakette) tritt nunmehr zum 1. März 2011 in Kraft.

Weiterhin wird die Regelung zum Handwerkerparkausweis ‑ Einfahrterlaubnis in die Umweltzonen ‑ in Kürze per Erlass des Ministers für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen bis zum 30.06.2011 verlängert (siehe Punkt 5 der beigefügten Vereinbarung zwischen Umweltministerium und dem Westdeutschen Handwerkskammertag). Bisher galt, dass diese Zusatzfunktion des Handwerkerparkausweises zum 31.12.2010 ersatzlos wegfällt.

Auch die nunmehr eingeräumte Fuhrparkregelung, nach der es befristete Ausnahmeregelungen für Nutzfahrzeuge mit Einfahrtverbot geben soll, sofern zugleich Nutzfahrzeuge ohne Einfahrtverbot im Firmenbestand sind, stellt für viele Unternehmen eine Erleichterung dar (siehe auch Punkt 3 ‑ Ausgleichsregelung ‑ der beigefügten Vereinbarung).

Hierdurch wird vielen Handwerksunternehmen nochmals eine Frist eingeräumt ihren Fahrzeugbestand zu modernisieren. Zugleich wird damit der Kosten- und Zeitdruck bei möglichen Ersatzinvestitionen etwas abgemildert. Allerdings weisen wir darauf hin, dass es noch keine längerfristigen Ausnahmeregelungen gibt, insoweit bleibt unsere Kritik zur Umweltzonenproblematik bestehen.

Wir werden uns auch weiterhin in Gesprächen mit den zuständigen politischen Entscheidern, der Ministerialverwaltung und Bezirksregierung, sowie der Stadtverwaltung Düsseldorf für eine dauerhafte Regelung einsetzen, die sowohl zur Verbesserung der Umweltqualität und zu mehr Gesundheitsschutz führt, aber ebenso die berechtigten wirtschaftlichen Interessen unserer kleinen und mittelständischen Handwerksunternehmen ausreichend berücksichtigt. Weitere Informationen erhalten Sie, sobald uns der Ministererlass vorliegt.

Vereinbarung zwischen Umweltministerium und dem Westdeutschen Handwerkskammertag. Zum Download hier klicken!