Der Verursacher eines Produktmangels soll für diesen auch einstehen müssen – das ist die zentrale Forderung des Handwerks bei der anstehenden Überarbeitung des Mängelgewährleistungsrechts hinsichtlich der Ein- und Ausbaukosten. Stein des Anstoßes: Nach gegenwärtiger Rechtslage bekommt ein Handwerker die Kosten für den Ausbau des mangelhaften und den Einbau eines neuen Produktes nicht erstattet. Weiterlesen
Eine aktuelle Befragung im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) ermittelt, wie stark die elektronische Rechnungsabwicklung im unternehmerischen Alltag bereits genutzt wird, was die Unternehmen dabei beschäftigt und vor welchen Herausforderungen sie stehen.
Die Haushälter der Bundesländer haben den erneuten Anlauf einer Bundesregierung für die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung wiederum scheitern lassen. „Der „schwarze Peter“ gehört eindeutig den Haushältern zahlreicher Bundesländer, die trotz sprudelnder Steuereinnahmen eine Förderung der Energiewende ablehnen“, stellt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks fest. Weiterlesen
Die GEMA zieht seit dem 1. Januar 2015 auch die Gebühren für Verwertungsrechte der privaten Media ein. Hierüber informiert die GEMA gegenwärtig auch zahlreiche Handwerksbetriebe mit einem Schreiben, das hinsichtlich der zusätzlichen Gebührenlast missverständlich ist. Weiterlesen
Bei tollem Wetter und einer phantastischen Stimmung zog die Düsseldorfer Kreishandwerkerschaft zusammen mit der Handwerkskammer nun schon im dritten Jahr auf eigenem Wagen und einer großen Fußgruppe mit dem Rosenmontagszug durch die karnevalistische Landeshauptstadt.
Kreishandwerksmeister Thomas Dopheide – mit einem Holzwurm auf dem Hut – zog einen Bollerwagen voll mit Balkes und Gummibärchen und verteilte diese direkt am Straßenrand. Meister verschiedener Gewerke, der Stv. Kreishandwerksmeister Georg Eickholt, Mitarbeiter der Kammer und Handwerkskammerpräsident Andreas Ehlert waren in diesem Jahr oben auf dem Wagen und konnten ihre Balkes mit besonderer Sicht auf das Närrische Treiben in die Menge werfen.
Fotos: Susanne Kamp
… bringt keine zusätzlichen Impulse zur Erreichung der Klimaziele: „Der unlängst bekannt gewordene Referentenentwurf zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung wird keine Sanierungsimpulse setzen können. Dazu sind die vorgeschlagenen Maßnahmen zu halbherzig. Entweder man macht es richtig, oder man macht es gar nicht.“ So das Fazit von Rainer König, Vorsitzender des Bundesverbandes Ausbau und Fassade im Zentralverband Deutsches Baugewerbe und ZDB-Vorstandsmitglied anlässlich der Jahresauftaktveranstaltung seines Verbandes heute in Stuttgart. Weiterlesen
Nachfrage nach Arbeitskräften höher als vor einem Jahr: Wie in jedem Januar ist auch in diesem Jahr die Arbeitslosigkeit in der Landeshauptstadt Düsseldorf angestiegen. Der Kündigungstermin zum Jahresende, das Auslaufen befristeter Verträge und der Abschluss dreieinhalb jähriger Berufsausbildungen brachten einen deutlichen Anstieg im Januar. Die Zahl der Arbeitslosen erhöhte sich von Dezember auf Januar um 1.376 oder rund fünf Prozent auf 27.866 Frauen und Männer. „Dies bedeutet aber keine Unterbrechung der positiven Grundtendenz in Düsseldorf. Mit dieser Entwicklung liegen wir im Landestrend. Auch beim vorherigen Jahreswechsel betrug der Anstieg fünf Prozent. Die Nachfrage nach Arbeitskräften war in diesem Januar sogar höher als im Dezember des letzten Jahres. Qualifizierte Kräfte werden ständig gesucht. Der Arbeitsmarkt befindet sich trotz dieses saisonalen Anstiegs in einer stabilen Verfassung“, kommentiert Roland Schüßler, Chef der Agentur für Arbeit Düsseldorf, die aktuelle Situation.
Der ZDH ist in einem Brief an die Finanzminister der Länder und in einem Statement für die Presse der Darstellung in einigen Medien entgegengetreten, das Handwerk sei mit erheblichen Einschränkungen beim sogenannten Steuerbonus für Handwerkerleistungen einverstanden. „Die kolportierten Vorschläge sind indiskutabel“, so ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer in einem Statement für die Stuttgarter Zeitung (24.Januar).
Die neue Arbeitsstättenverordnung schießt im Einzelfall sogar über die Vorgaben der EU hinaus, kritisiert Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, in einem Beitrag für die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung (25. Januar).
„Die bürokratische Regulierung in der Arbeitswelt nimmt Überhand, gerade beim Arbeitsschutz. Die Arbeitsstättenverordnung ist mit 11 Seiten doppelt so lang wie zuvor. Das passierte kurz zuvor bereits mit der neuen Betriebssicherheitsverordnung. Der Aufwand für die Betriebe, die neuen Regelungen zu verstehen und umzusetzen ist immens. So sollen künftig alle Pausen- und Bereitschaftsräume ausreichend Tageslicht und eine Sichtverbindung nach außen haben. Damit schießt die Verordnung sogar über Vorgaben aus Brüssel hinaus. In vielen Fällen wären so umfangreiche und teure Umbauten erforderlich, dass ein erheblicher Teil der Betriebe daran scheitern würde. Das ist Schilda! Der Verordnungsgeber muss bei seiner Regelungswut aufpassen, dass er noch ernst genommen wird.“
Quelle: ZDH
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12 Jahre nach Einführung einer dualen Ausbildung tritt zum 1. Juli 2015 erstmalig auf Grundlage der Handwerksordnung eine Meisterprüfungsverordnung für dieses handwerksähnliche Gewerbe in Kraft.
Am 16. Januar 2015 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die Meisterprüfungsverordnung erlassen.
Heute wurde sie im Bundesanzeiger veröffentlicht (www.bundesanzeiger.de).
Nach der Schaffung eines eigenständigen dualen Ausbildungsberufs im Jahre 2003, in dem gegenwärtig rund 500 junge Menschen eine qualifizierte Ausbildung erhalten, war die Entwicklung einer Meisterprüfungsverordnung ein weiterer, konsequenter berufsbildungspolitischer Schritt. Zwar bildet die Meisterqualifikation im Kosmetiker-Gewerbe keine Voraussetzung für die selbständige Gewerbeausübung, allerdings wird hiermit ein bundeseinheitlicher Fortbildungsstandard auf Meisterebene etabliert, der für Kunden ein verlässliches Qualitätssiegel darstellt.
Die Meisterprüfungsverordnung orientiert sich an dem breiten und kundenorientierten Dienstleistungsspektrum der Kosmetikbetriebe, das von der Entwicklung individueller Behandlungs- und Pflegekonzepte, über die kosmetische Hand- und Fußpflege bis hin zu apparativen kosmetischen Behandlungen reicht. Neben der vertiefenden Vermittlung fachlicher Kompetenzen liefert die Meisterausbildung aber auch das notwendige kaufmännisch-betriebswirtschaftliche Rüstzeug für die erfolgreiche Gründung und Leitung von Kosmetikbetrieben.
Quelle: ZDH
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