Leistung lohnt sich!
Am Samstag, den 21.8.2010 wurden die Lehrlinge des Maler- und Lackiererhandwerks feierlich freigesprochen. Die Freisprechung erfolgte im Konferenzbereich der Handwerkskammer Düsseldorf vor weit über 200 Gästen. Weiterlesen
Am Samstag, den 21.8.2010 wurden die Lehrlinge des Maler- und Lackiererhandwerks feierlich freigesprochen. Die Freisprechung erfolgte im Konferenzbereich der Handwerkskammer Düsseldorf vor weit über 200 Gästen. Weiterlesen
Am 5. September heißt es in Düsseldorf zum mittlerweile 23. Mal: „Läufer haben Vorfahrt auf der Kö“. Zum „Stadtwerke Düsseldorf Kö-Lauf“ werden rund 5.000 Läuferinnen und Läufer auf der Königsallee erwartet. Die zweitgrößte Straßenlaufveranstaltung in der Landeshauptstadt bietet eine ideale Kombination aus Nachwuchs-, Breiten- und Spitzensport. Weiterlesen
Neue Informationspflichten für Handwerksbetriebe und Sachverständige
Die Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (DL-lnfoV) ist am 17. Mai 2010 in Kraft getreten. Weiterlesen
Wer sich Pelletheizungen, Wärmepumpen oder Solaranlagen von Vater Staat sponsern lassen möchte, kann jetzt wieder loslegen. Nach gut drei Monaten Haushaltssperre gibt es wieder Fördergelder. Hier die Einzelheiten. Weiterlesen
Das Grupello-Haus am Marktplatz, hinter dem sich der Plenarsaal des Rates verbirgt, und die angrenzenden Häuser des Rathauskomplexes in der Zollstraße sind durch ein Gerüst und eine Plane abgedeckt. Hintergrund ist der Anstrich der Fassaden dieser Gebäude. Weiterlesen
Das Förderprogramm „Langzeitarbeitslose Facharbeiter“, ist ein gemeinsames Projekt der Kreishandwerkerschaft und der ARGE Düsseldorf, um das Einstellungsrisiko langzeitarbeitsloser Fachkräfte für die Handwerksbetriebe zu minimieren. Weiterlesen
Wieder einmal war der festliche Rittersaal der Burg Linn bei Krefeld Schauplatz für eine gelungene Freisprechungsfeier der Innung Düsseldorf für die diesjährigen Prüflinge im Fotografenhandwerk. Zur Untermalung der feierlichen Stimmung trug der Künstler Armin Küpper mit seinen interessanten Klangkompositionen auf Saxofon und Didgeridoo bei. Weiterlesen
Am letzten Sommerferien-Wochenende, 28. und 29. August 2010, verwandelt sich der MedienHafen in Düsseldorf bereits zum fünften Mal in eine Festmeile für die ganze Familie mit zahlreichen Aktions- und Gourmetständen sowie 17 verschiedenen Bands auf zwei Bühnen. Auch im Hafenbecken finden zahlreiche Aktivitäten statt – ob Ruderregatta, Speedbootfahrten oder Segeltörns. Weiterlesen
Meisterschüler und viele andere können das private Büro jetzt steuerlich geltend machen – Hohe Rückzahlungen sind zu erwarten
Sehnsüchtig erwarteten Lehrer, Außendienst-mitarbeiter und viele andere die Entscheidung. Endlich hat das Bundesverfassungsgericht ein Urteil gefällt und die betroffenen Steuerzahler haben allen Grund zu Feiern. Die Richter in Karlsruhe kippten die seit 2007 geltende beschränkte Abzugsfähigkeit der Kosten für das häusliche Arbeitszimmer für ausgewählte Berufsgruppen. Die Ausgaben müssen steuermindernd berücksichtigt werden, wenn dem betroffenen Steuerzahler kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, urteilten Deutschlands oberste Richter (Az. 2 BvL 13/09). Schlechte Karten haben hingegen z.B. Richter und Professoren, die mehr als 50 Prozent ihrer beruflichen Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer ausüben. In diesen Fällen sei es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass sie das Finanzamt mit keinem Cent mehr an Miet- und Nebenkosten für das Arbeitszimmer beteiligen können, entschieden die Karlsruher Richter.
Seit 2007 können Steuerzahler dem Finanzamt die Ausgaben für das private Arbeitszimmer nur noch dann in Rechnung stellen, wenn dieses den „Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit“ bildet. Diese Bedingung trifft beispielsweise auf Rechtsanwälte, Versicherungsvertreter oder Rentner zu, die ihre gesamte berufliche Tätigkeit ausschließlich in ihrem privaten Arbeitszimmer ausüben. Diese konnten und können nach wie vor die Ausgaben für Miete, Nebenkosten oder Reinigungsarbeiten für das Arbeitszimmer in unbegrenzter Höhe steuerlich geltend machen.
Hart traf die Neuregelung rund eine Million Deutsche, bei denen das Arbeitszimmer eben nicht der „Mittelpunkt“ der beruflichen Tätigkeit darstellt – wie dies beispielsweise bei Lehrern, Außendienstmitarbeitern oder Meisterschülern der Fall ist. Sie konnten bis 2007 die Ausgaben für Miete und Nebenkosten, die auf das private Arbeitszimmer entfielen, immerhin noch bis zur Höhe von 1250 Euro mit dem Finanzamt verrechnen. Doch seit 2007 akzeptierten die Beamten in diesen Fällen keinen Cent mehr.
Von der Neuregelung waren auch die Steuerzahler betroffen, die ihre berufliche Tätigkeit zu mehr als 50 Prozent im privaten Arbeitszimmer ausüben wie beispielsweise Professoren oder Richter. Denn auch sie können seit 2007 das Finanzamt an den Kosten nicht mehr beteiligen.
Doch nun urteilten die Karlsruher Richter, dass die Neuregelung zumindest in den Fällen verfassungswidrig ist, in denen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht und riefen den Gesetzgeber auf, rückwirkend zum 1. Januar 2007 nachzubessern. „Das Urteil ist eine erneute Ohrfeige an den Gesetzgeber“, sagt Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine. Steuerexperten gehen nun davon aus, dass der Gesetzgeber die Regelung vor 2007 wieder einführt. Denn eine Beschränkung der Abzugsfähigkeit der Kosten haben die Karlsruher Richter nicht moniert. Danach erhalten die 800 000 Lehrer in Deutschland und rund 200 000 sonstige Arbeitnehmer Geld für die vergangenen Jahre zurück und können auch künftig das Finanzamt wieder an den Miet- und Nebenkosten für das Arbeitszimmer bis zur Höhe von 1250 Euro beteiligen. Der Vorsitzende der Steuergewerkschaft, Dieter Ondracek, schätzt, dass das Urteil zu Mindereinnahmen in Höhe von rund 700 Mio. Euro pro Jahr führen wird. Im Schnitt würde jeder Steuerzahler dann pro Jahr zwischen 500 und 1000 Euro Steuern sparen.
Quelle: Welt Online – 23.07.2010
Auf der diesjährigen Lossprechungsfeier der Tischler-Innung Düsseldorf am 9. Juli 2010 konnten 41 Junggesellinnen und -gesellen mit sichtlicher Freude ihre Gesellenbriefe entgegennehmen.
Die Lossprechungsfeier fand traditionell in der Handwerkskammer Düsseldorf statt und wurde begleitet von der Ausstellung „Die gute Form“ Weiterlesen
Klosterstraße 73-75
40211 Düsseldorf
Telefon: 0211-36 70 70
Telefax: 0211-36 70 713
Postfach 10 33 53
40024 Düsseldorf
Mo-Do: 8:15-17:00
Fr: 8:15-16:40
This site uses cookies. By continuing to browse the site, you are agreeing to our use of cookies.
Accept settingsHide notification onlyEinstellungenWir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Websites besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Website anpassen.
Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Websites und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.
Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen zur Verfügung zu stellen.
Da diese Cookies für die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen unbedingt erforderlich sind, hat die Ablehnung Auswirkungen auf die Funktionsweise unserer Webseite. Sie können Cookies jederzeit blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Webseite erzwingen. Sie werden jedoch immer aufgefordert, Cookies zu akzeptieren / abzulehnen, wenn Sie unsere Website erneut besuchen.
Wir respektieren es voll und ganz, wenn Sie Cookies ablehnen möchten. Um zu vermeiden, dass Sie immer wieder nach Cookies gefragt werden, erlauben Sie uns bitte, einen Cookie für Ihre Einstellungen zu speichern. Sie können sich jederzeit abmelden oder andere Cookies zulassen, um unsere Dienste vollumfänglich nutzen zu können. Wenn Sie Cookies ablehnen, werden alle gesetzten Cookies auf unserer Domain entfernt.
Wir stellen Ihnen eine Liste der von Ihrem Computer auf unserer Domain gespeicherten Cookies zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen können wie Ihnen keine Cookies anzeigen, die von anderen Domains gespeichert werden. Diese können Sie in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers einsehen.
Wir nutzen auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten von Ihnen speichern, können Sie diese hier deaktivieren. Bitte beachten Sie, dass eine Deaktivierung dieser Cookies die Funktionalität und das Aussehen unserer Webseite erheblich beeinträchtigen kann. Die Änderungen werden nach einem Neuladen der Seite wirksam.
Google Webfont Einstellungen:
Google Maps Einstellungen:
Google reCaptcha Einstellungen:
Vimeo und YouTube Einstellungen:
Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail in unseren Datenschutzrichtlinie nachlesen.
Privacy Policy