Am 27. November 2017 tagte zum zweiten Mal die Projektgruppe zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans D¸sseldorf 2013 bei der Bezirksregierung D¸sseldorf. Die Kreishandwerkerschaft D¸sseldorf war auch wieder neben Vertretern der Bezirksregierung, des Umwelt- und des Verkehrsministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen, der Landeshauptstadt D¸sseldorf, der Polizei sowie Vertretern von Wirtschaftsverb‰nden und Kammern an den Beratungen beteiligt.

Nach einem umfangreichen R¸ckblick auf die vergangenen Monate mit zahlreichen verschiedenen Arbeitsgruppensitzungen und Beratungen zu Teilaspekten wurde auch insbesondere den Wirtschaftsvertretern und der Landeshauptstadt D¸sseldorf f¸r die zielgerichtete Unterst¸tzung und problemorientierte Mitarbeit gedankt. Danach wurden erste Informationen ¸ber Planungen des Nationalen Forums Diesel, des sogenannten Diesel-Gipfels bei Bundeskanzlerin Merkel, der am Folgetag in Berlin stattgefunden hat, vorgestellt.

Breiten Raum nahm dann die Vorstellung aller eingebrachten Maflnahmen zur Verbesserung der Luftqualit‰t ein. Hier gab es zum Teil Diskussionsbedarf ¸ber die rund 50 verschiedenen Maflnahmen von der Umstellung der Busflotte der Rheinbahn ¸ber die Bereitstellung von Dienstfahrr‰dern bis zur Landstromversorgung f¸r Schiffe an den Anlegestellen.

Von allen Sitzungsbeteiligten ñ bis auf die anwesenden Umweltverb‰nde ñ wurde deutlich darauf hingewiesen, ein Fahrverbot f¸r Diesel-Fahrzeuge unbedingt vermeiden zu wollen. Dazu ist eine Reihe von Maflnahmen, die seit der 1. Projektgruppensitzung am 10. Februar
2017 umgesetzt wurden, auch in neue Berechnungen eingeflossen. Demzufolge lassen sich bereits Verbesserungen der Luftqualit‰t hinsichtlich der Stickstoffdioxid-Belastung errechnen. Weitere Maflnahmen entfalten bis zum Jahr 2020 ihre Wirkung und dadurch kˆnnte der Grenzwert dann voraussichtlich eingehalten werden.

Dennoch soll die Mˆglichkeit eines Fahrverbots in den neuen Luftreinhalteplan als ultima ratio aufgenommen werden. Nat¸rlich wird es hierzu auch wieder Ausnahmeregelungen geben, die ‰hnlich der im jetzt g¸ltigen Plan vorhandenen Regelungen sein werden. Aber insbesondere die Ausnahmeregelungen wurden der Projektgruppe nur m¸ndlich und auch nicht abschlieflend benannt.

Im weiteren Fortgang entscheidend ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, das f¸r den 22. Februar 2018 geplant ist. Hier steht maflgeblich zur Entscheidung an, ob ein generelles Fahrverbot f¸r Diesel-Fahrzeuge ¸berhaupt verh‰ltnism‰flig ist.

Trotzdem plant die Bezirksregierung, den Entwurf des fortgeschriebenen Luftreinhalteplans schon am 8. Januar 2018 in die Offenlage zu bringen. Dann kˆnnen die ÷ffentlichkeit (also jede B¸rgerin und jeder B¸rger) sowie Behˆrden und die Tr‰ger ˆffentlicher Belange (wie unter anderem die Kreishandwerkerschaft) Einwendungen machen ñ voraussichtlich innerhalb von vier Wochen.

Dass die Bezirksregierung noch vor dem Leipziger Urteil die Fortschreibung weiter vorantreibt, wird damit erkl‰rt, dass das Verwaltungsgericht D¸sseldorf bei seinem Urteil gefordert habe, den geltenden Luftreinhalteplan D¸sseldorf so zu ‰ndern, dass dieser die erforderlichen Maflnahmen zur schnellstmˆglichen Einhaltung des Grenzwerts f¸r das gesundheitssch‰dliche Stickstoffdioxid in D¸sseldorf enth‰lt. Daher solle die Fortschreibung nicht noch weiter verzˆgert werden.

In Kraft treten soll der neue Luftreinhalteplan D¸sseldorf dann ab dem 1. April 2018. Nochmals der klare Hinweis: Es ist noch vˆllig offen,
ob ein Fahrverbot und in welchem Umfang wirklich umgesetzt wird, aber grunds‰tzlich kann man es auch nicht ausschlieflen. Wir werden Sie weiter hier¸ber unterrichten!

Die Handwerkskammer Düsseldorf warnt bei einer Novellierung des Luftreinhalteplans vor einer Verengung des Blickwinkels auf ein Fahrverbot. Eine Aussperrung von Dieselfahrzeugen werde es „nicht geben können, da nahezu der gesamte Liefer-, Bau-, und Monteurverkehr dieselbetrieben sei“, so ihr Präsident Andreas Ehlert. „Fahrverbote sind unverhältnismäßig.“ Bestand könnten nur „praktikable Lösungen“ haben, die die gesamte Breite der Verursacher einbeziehen: die Erneuerung der Busse, eine Förderung von Carsharing, E-Mobilität und des Umstiegs auf den Nahverkehr, wie in der Mobilitätspartnerschaft zwischen Wirtschaft und Stadt vereinbart, die Ertüchtigung des ÖPNV, bessere Verkehrslenkung und Verkehrsverflüssigung, die Verpflichtung des Schiffsverkehrs zur Nutzung von Landstrom, eine Planungswende hin zur „Stadt der kurzen Wege“, die eine Vertreibung der Arbeitsplätze ins Umland vermeidet.

„Gesundheitsschutz ist dem Handwerk überragend wichtig. Unsere Unternehmen haben in den letzten Jahren viele Millionen Euro in moderne, vermeintlich saubere Fahrzeuge investiert. Die Öffentliche Hand ist jedoch gehalten, das mildeste Eingriffsmittel zu finden – und nicht das vermeintlich einfachste. Es wäre eine Kahlschlag-Lösung“, betonte Ehlert. „Straßen- und Innenstadtsperrungen legen den Wirtschaftsverkehr lahm, blockieren die Versorgung der Geschäfte, Bevölkerung und der Baustellen, verhindern, dass ein Großteil der Mitarbeiter ihren Betrieb und ihren Einsatzort erreichen und kostet die Existenz zahlreicher Unternehmen und Arbeitsplätze“, wies Ehlert auf die Risiken eines Fahrverbots hin.

Nahezu jedes zweite Handwerksunternehmen im Großraum Düsseldorf wäre von einem Dieselfahrverbot in die Innenstadt existenziell betroffen, so das Ergebnis einer Umfrage der Handwerkskammer unter Mitgliedsunternehmen im Großraum Düsseldorf. 83 Prozent des Fuhrparks des Handwerks ist nach dieser Erhebung dieselbetrieben, wegen der hohen Energieausbeute dieses Kraftstoffs und dessen staatlicher Förderung. Das Gros der Handwerkerflotte sind neue oder nur wenige Jahre alte Fahrzeuge in Euro V- und Euro VI-Norm. Nur zehn Prozent der von der Kammer befragten Unternehmen bestätigen, dass es für sie eine Umrüstungsmöglichkeit auf alternative Antriebe gebe. Die Handwerkskammer fordert, dass „vorhandene, zugelassene Fahrzeuge gemäß ihrer üblichen Nutzungsdauer gefahren werden dürfen – und zwar überall hin“, so Ehlert.

„Nachhaltigkeit, Umwelt- und Gesundheitsschutz sind dem Handwerk nicht nur ein ganz wichtiges Anliegen, sie sind seit je her Geschäftsmodell des Handwerks“, unterstrich Ehlert und mahnte alle Beteiligten zu „maximalem Augenmaß und Umsicht bei der Ausgestaltung des künftigen Luftreinhalteplans für Düsseldorf.“

Quelle: Handwerkskammer Düsseldorf

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Wir unterstützen ausdrücklich die Bemühungen von Bundesregierung, Ländern und Automobilherstellern, drohende Fahrverbote zu verhindern. Bis jetzt sind die Anstrengungen aber noch nicht ausreichend. Es müssen jetzt konzertierte Maßnahmen ergriffen werden, dann können die meisten Städte die Luftqualitätsstandards bis 2020 auch ohne Fahrverbote einhalten. Deshalb sollten die aktuellen Bemühungen nun intensiviert und insbesondere in den Städten zügig aufgegriffen werden.“

Dies erklärten BGA-Präsident Anton F. Börner, DIHK-Präsident Dr. Eric Schweitzer, ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer und HDE-Präsident Josef Sanktjohanser anlässlich des Treffens von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit Vertretern von Städten mit hoher Stickoxidbelastung am Montag.

Für die gesamte Wirtschaft, ihre Betriebe, Beschäftigten und Kunden würden Fahrverbote für Fahrzeuge, die zum Teil erst ein Jahr alt sind, erhebliche Belastungen mit sich bringen. Geschäfte und Dienstleistungseinrichtungen in den Stadtzentren sind dann für die Bürger schwerer zu erreichen. Zur Versorgung der Städte sind Unternehmen auf den Transport ihrer Waren und Werkzeuge angewiesen. Gerade kleinen und mittelständischen Betrieben mit umfangreichen Fahrzeugbeständen, beispielsweise im Handwerk, Handel, in der Industrie, im Dienstleistungssektor oder in der Logistik, ist ein kompletter Fuhrparkaustausch nicht zuzumuten. Sie müssen darauf vertrauen können, dass sie ihre Diesel-Fahrzeuge, die sie mit gültigen Euro-Normen erworben haben, auch mit einer üblichen Laufzeit einsetzen dürfen. Leichte Nutzfahrzeuge, Lkw und der ÖPNV werden zum überwiegenden Teil durch Dieselmotoren angetrieben. Fahrverbote würden deshalb nicht nur zu hohen Kosten durch Wertminderung, Ersatz oder erhebliche Umwege gewerblicher Fahrzeuge in Städten führen, sondern auch die Versorgung der Städte insgesamt beeinträchtigen.

Bundesregierung, Länder und Automobilhersteller sollten über die bisherigen Beschlüsse zu Software-Updates, zum Mobilitätsfonds und zu Kaufprämien hinaus ihre Bemühungen ausweiten. Verbesserte Abgasstandards der Neufahrzeuge und Nachbesserungen der Diesel-Pkw im Bestand werden in den meisten Städten einen Beitrag dazu leisten, dass bis 2020 die europäischen Luftqualitätsstandards eingehalten werden können. Handel, Handwerk und gewerbliche Wirtschaft unterstützen diese Entwicklung mit zahlreichen eigenen innovativen Projekten zur nachhaltigen Mobilität und leisten damit ebenfalls ihren Beitrag zur Luftreinhaltung.

An besonders belasteten Orten werden die bisher vorgesehenen Maßnahmen allein jedoch voraussichtlich nicht ausreichen. Deshalb sind vor allem die Städte gefordert, nachhaltige Lösungen für diese Gebiete zu finden. Eine intelligente, vernetzte Infrastruktur mit moderner Verkehrsführung, innovativen Parkleitsystemen und intelligenten Ampelschaltungen kann hier zur Vermeidung der umweltschädlichen Start-Stopp-Bewegungen einen wichtigen Beitrag leisten.

Auch durch verstärkte Investitionen in die Erneuerung der kommunalen Flotten und eine nachhaltige Steigerung der Attraktivität alternativer Verkehrsmittel können Städte am stärksten zur Luftreinhaltung beitragen. Mit diesen Maßnahmen sollten Städte auf Basis des Mobilitätsfonds des Bundes noch vor dem Jahreswechsel schnell und konzentriert beginnen.

Am 16. Dezember haben die Bundesländer im Bundesrat über eine Änderung der Verordnung des Europäischen Abfallverzeichnisses (Abfallverzeichnis-Verordnung – AVV) beraten. Eingereicht war ein Antrag aus dem Saarland, in dem unter anderem die Rückstufung des HBCD-haltigen Polystyrols als ungefährliche Abfallart gefordert wurde. Kurzfristig wurde aus Nordrhein-Westfalen (NRW) heute ein weiterer Antrag eingebracht: Demnach will NRW ebenfalls eine Herausnahme von HBCD aus der Anlage zur AVV – analog dem Antrag des Saarlandes. Die Rückstufung soll allerdings auf ein Jahr befristet sein und HBCD zum 01.01.2018 wieder als gefährlicher Abfall eingestuft werden. Mit der erforderlichen Mehrheit wurde heute im Bundesrat dafür gestimmt, den NRW-Antrag der Bundesregierung zuzuleiten. Angekündigt war, dass am 21. Dezember das Bundeskabinett den Beschluss dann durchwinkt. Der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) hatte bis zum Schluss versucht, bei den Umweltministern der Länder eine Mehrheit für den Antrag aus dem Saarland zu erreichen.

ZVDH-Präsident Karl-Heinz Schneider: „Auch wenn aus unserer Sicht der Antrag aus dem Saarland die bessere Variante darstellt, da wir den Entsorgungsnotstand dauerhaft vom Tisch gehabt hätten, begrüßen wir, dass der Bundesrat sich heute auf die NRW-Variante einigen konnte. Wenn sich die Entsorgungssituation wieder normalisiert und die Preise für die Entsorgung wieder auf Normalmaß kommen, können wir dem Gesetzgeber nachweisen, dass die Vorgaben der EU-POP-Verordnung auch ohne Einstufung von HBCD als gefährlicher Abfall funktioniert. Sollten allerdings die Preise trotz Rückstufung von HBCD weiter hoch bleiben, können die Verwerter nicht mehr mit der aktuellen Rechtslage argumentieren.“ Schneider ergänzt: „Die Kompromisslösung aus NRW haben wir auch der unermüdlichen Aufklärungsarbeit aus den Landesverbänden des Dachdeckerhandwerks zu verdanken, die uns damit bei den Gesprächen mit Politik, Verbänden und Handwerksorganisation unterstützt haben.“

Zentralverband Deutsches Dachdeckerhandwerk

Die Bedingungen für den Start der Maßnahme „Chance Handwerk“ (wir berichteten darüber in der vergangenen Ausgabe) waren sicherlich nicht optimal. Der ursprünglich für Januar 2016 angedachte Start der Vermittlungsmaßnahme für Menschen mit Fluchthintergrund musste immer wieder verschoben werden. Erst am 29. Februar bekam die Kreishandwerkerschaft Düsseldorf das Okay zum Start der Maßnahme durch das beteiligte Jobcenter und den Europäischen Sozialfonds (ESF). Weiterlesen

Ja, auch wir sind jeck. Am Nachmittag von Altweiber und am Rosenmontag bleibt die Kreishandwerkerschaft Düsseldorf geschlossen. Wir wünschen Ihnen allen eine närrische Zeit.

Terroranschlag von Paris beherrschendes Thema auch beim Herbstempfang des Handwerks – 350 Gäste beim „Treffpunkt Handwerk“ am Georg-Schulhoff-Platz. Ehlert erneuerte Angebot des Wirtschaftsbereichs zur Integration der Flüchtlinge: Die fürchterliche Anschlagserie von Paris überschattete am Dienstag auch den „Treffpunkt Handwerk – Herbstempfang“ der Handwerkskammer am Georg-Schulhoff-Platz. Nicht nur als Gesprächsthema Nr. 1 unter den 350 geladenen Teilnehmern, sondern auch in den Ansprachen des Spitzengastes und des Gastgebers. Weiterlesen

Dreisprung zum Erfolg: Mit dem trialen Studium haben die Handwerkskammer Düsseldorf und ihre Kooperationspartner ein Ausbildungsprogramm geschnürt, das sowohl für Abiturienten als auch für Betriebe interessant ist. Innerhalb von fünf Jahren absolvieren ehrgeizige Schulabgänger drei Abschlüsse: Gesellenausbil-dung, Meisterfortbildung und ein betriebswirtschaftliches Bachelorstudium. Sie entwickeln sich so zum Spezialisten im Handwerk und beherrschen gleichzeitig umfangreiche betriebswirtschaftliche Kenntnisse – eine optimale Vorbereitung auf Führungsaufgaben oder die Selbständigkeit. Weiterlesen

Sparen Sie bei Strom und Gas über die neue Rahmenvereinbarung! Die Kreishandwerkerschaft hat in intensiven Verhandlungen mit der SWD AG einen günstigen Rahmenvertrag für Innungsbetriebe aushandeln können. Die neue Rahmenvereinbarung ersetzt nun die bisher gültige Regelung BR 99, die noch aus dem Zeitraum 1999-2003 stammt. Für die Sonderkonditionen, die nun den Mitgliedsbetrieben angeboten werden, setzt die SWD AG künftig ein einwandfreies Rating sowie ein angemessenes Zahlungsverhalten des Kunden voraus. Weiterlesen

Am Samstag, 25. Oktober 2014, findet von 10 bis 18 Uhr auf dem Marktplatz vor dem Rathaus der Landeshauptstadt Düsseldorf und auf dem angrenzenden Burgplatz ein Aktionstag zum Thema Elektromobilität „zum Anfassen“ statt. Veranstalter ist die Elektro-Innung Düsseldorf, die gemeinsam mit der Innung des Kfz-Gewerbes Düsseldorf, den Stadtwerken Düsseldorf und dem Umweltamt der Stadt Düsseldorf alle Informationen rund um umweltschonende Mobilität anbietet. Schirmherr für die Veranstaltung ist Oberbürgermeister Thomas Geisel. Weiterlesen