,

BGA, DIHK, HDE und ZDH: Fahrverbote sind nicht die Lösung

Wir unterstützen ausdrücklich die Bemühungen von Bundesregierung, Ländern und Automobilherstellern, drohende Fahrverbote zu verhindern. Bis jetzt sind die Anstrengungen aber noch nicht ausreichend. Es müssen jetzt konzertierte Maßnahmen ergriffen werden, dann können die meisten Städte die Luftqualitätsstandards bis 2020 auch ohne Fahrverbote einhalten. Deshalb sollten die aktuellen Bemühungen nun intensiviert und insbesondere in den Städten zügig aufgegriffen werden.“

Dies erklärten BGA-Präsident Anton F. Börner, DIHK-Präsident Dr. Eric Schweitzer, ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer und HDE-Präsident Josef Sanktjohanser anlässlich des Treffens von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit Vertretern von Städten mit hoher Stickoxidbelastung am Montag.

Für die gesamte Wirtschaft, ihre Betriebe, Beschäftigten und Kunden würden Fahrverbote für Fahrzeuge, die zum Teil erst ein Jahr alt sind, erhebliche Belastungen mit sich bringen. Geschäfte und Dienstleistungseinrichtungen in den Stadtzentren sind dann für die Bürger schwerer zu erreichen. Zur Versorgung der Städte sind Unternehmen auf den Transport ihrer Waren und Werkzeuge angewiesen. Gerade kleinen und mittelständischen Betrieben mit umfangreichen Fahrzeugbeständen, beispielsweise im Handwerk, Handel, in der Industrie, im Dienstleistungssektor oder in der Logistik, ist ein kompletter Fuhrparkaustausch nicht zuzumuten. Sie müssen darauf vertrauen können, dass sie ihre Diesel-Fahrzeuge, die sie mit gültigen Euro-Normen erworben haben, auch mit einer üblichen Laufzeit einsetzen dürfen. Leichte Nutzfahrzeuge, Lkw und der ÖPNV werden zum überwiegenden Teil durch Dieselmotoren angetrieben. Fahrverbote würden deshalb nicht nur zu hohen Kosten durch Wertminderung, Ersatz oder erhebliche Umwege gewerblicher Fahrzeuge in Städten führen, sondern auch die Versorgung der Städte insgesamt beeinträchtigen.

Bundesregierung, Länder und Automobilhersteller sollten über die bisherigen Beschlüsse zu Software-Updates, zum Mobilitätsfonds und zu Kaufprämien hinaus ihre Bemühungen ausweiten. Verbesserte Abgasstandards der Neufahrzeuge und Nachbesserungen der Diesel-Pkw im Bestand werden in den meisten Städten einen Beitrag dazu leisten, dass bis 2020 die europäischen Luftqualitätsstandards eingehalten werden können. Handel, Handwerk und gewerbliche Wirtschaft unterstützen diese Entwicklung mit zahlreichen eigenen innovativen Projekten zur nachhaltigen Mobilität und leisten damit ebenfalls ihren Beitrag zur Luftreinhaltung.

An besonders belasteten Orten werden die bisher vorgesehenen Maßnahmen allein jedoch voraussichtlich nicht ausreichen. Deshalb sind vor allem die Städte gefordert, nachhaltige Lösungen für diese Gebiete zu finden. Eine intelligente, vernetzte Infrastruktur mit moderner Verkehrsführung, innovativen Parkleitsystemen und intelligenten Ampelschaltungen kann hier zur Vermeidung der umweltschädlichen Start-Stopp-Bewegungen einen wichtigen Beitrag leisten.

Auch durch verstärkte Investitionen in die Erneuerung der kommunalen Flotten und eine nachhaltige Steigerung der Attraktivität alternativer Verkehrsmittel können Städte am stärksten zur Luftreinhaltung beitragen. Mit diesen Maßnahmen sollten Städte auf Basis des Mobilitätsfonds des Bundes noch vor dem Jahreswechsel schnell und konzentriert beginnen.