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Luftreinhalteplan – Wie drohend ist ein Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge?

Am 27. November 2017 tagte zum zweiten Mal die Projektgruppe zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans D¸sseldorf 2013 bei der Bezirksregierung D¸sseldorf. Die Kreishandwerkerschaft D¸sseldorf war auch wieder neben Vertretern der Bezirksregierung, des Umwelt- und des Verkehrsministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen, der Landeshauptstadt D¸sseldorf, der Polizei sowie Vertretern von Wirtschaftsverb‰nden und Kammern an den Beratungen beteiligt.

Nach einem umfangreichen R¸ckblick auf die vergangenen Monate mit zahlreichen verschiedenen Arbeitsgruppensitzungen und Beratungen zu Teilaspekten wurde auch insbesondere den Wirtschaftsvertretern und der Landeshauptstadt D¸sseldorf f¸r die zielgerichtete Unterst¸tzung und problemorientierte Mitarbeit gedankt. Danach wurden erste Informationen ¸ber Planungen des Nationalen Forums Diesel, des sogenannten Diesel-Gipfels bei Bundeskanzlerin Merkel, der am Folgetag in Berlin stattgefunden hat, vorgestellt.

Breiten Raum nahm dann die Vorstellung aller eingebrachten Maflnahmen zur Verbesserung der Luftqualit‰t ein. Hier gab es zum Teil Diskussionsbedarf ¸ber die rund 50 verschiedenen Maflnahmen von der Umstellung der Busflotte der Rheinbahn ¸ber die Bereitstellung von Dienstfahrr‰dern bis zur Landstromversorgung f¸r Schiffe an den Anlegestellen.

Von allen Sitzungsbeteiligten ñ bis auf die anwesenden Umweltverb‰nde ñ wurde deutlich darauf hingewiesen, ein Fahrverbot f¸r Diesel-Fahrzeuge unbedingt vermeiden zu wollen. Dazu ist eine Reihe von Maflnahmen, die seit der 1. Projektgruppensitzung am 10. Februar
2017 umgesetzt wurden, auch in neue Berechnungen eingeflossen. Demzufolge lassen sich bereits Verbesserungen der Luftqualit‰t hinsichtlich der Stickstoffdioxid-Belastung errechnen. Weitere Maflnahmen entfalten bis zum Jahr 2020 ihre Wirkung und dadurch kˆnnte der Grenzwert dann voraussichtlich eingehalten werden.

Dennoch soll die Mˆglichkeit eines Fahrverbots in den neuen Luftreinhalteplan als ultima ratio aufgenommen werden. Nat¸rlich wird es hierzu auch wieder Ausnahmeregelungen geben, die ‰hnlich der im jetzt g¸ltigen Plan vorhandenen Regelungen sein werden. Aber insbesondere die Ausnahmeregelungen wurden der Projektgruppe nur m¸ndlich und auch nicht abschlieflend benannt.

Im weiteren Fortgang entscheidend ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, das f¸r den 22. Februar 2018 geplant ist. Hier steht maflgeblich zur Entscheidung an, ob ein generelles Fahrverbot f¸r Diesel-Fahrzeuge ¸berhaupt verh‰ltnism‰flig ist.

Trotzdem plant die Bezirksregierung, den Entwurf des fortgeschriebenen Luftreinhalteplans schon am 8. Januar 2018 in die Offenlage zu bringen. Dann kˆnnen die ÷ffentlichkeit (also jede B¸rgerin und jeder B¸rger) sowie Behˆrden und die Tr‰ger ˆffentlicher Belange (wie unter anderem die Kreishandwerkerschaft) Einwendungen machen ñ voraussichtlich innerhalb von vier Wochen.

Dass die Bezirksregierung noch vor dem Leipziger Urteil die Fortschreibung weiter vorantreibt, wird damit erkl‰rt, dass das Verwaltungsgericht D¸sseldorf bei seinem Urteil gefordert habe, den geltenden Luftreinhalteplan D¸sseldorf so zu ‰ndern, dass dieser die erforderlichen Maflnahmen zur schnellstmˆglichen Einhaltung des Grenzwerts f¸r das gesundheitssch‰dliche Stickstoffdioxid in D¸sseldorf enth‰lt. Daher solle die Fortschreibung nicht noch weiter verzˆgert werden.

In Kraft treten soll der neue Luftreinhalteplan D¸sseldorf dann ab dem 1. April 2018. Nochmals der klare Hinweis: Es ist noch vˆllig offen,
ob ein Fahrverbot und in welchem Umfang wirklich umgesetzt wird, aber grunds‰tzlich kann man es auch nicht ausschlieflen. Wir werden Sie weiter hier¸ber unterrichten!