Die Herbstversammlung der Maler- und Lackierer-Innung Düsseldorf steht traditionell im Zeichen der Information. Diesmal allerdings war die mit mehr als 100 Mitgliedern sehr gut besuchte Zusammenkunft im Maxhaus in der Düsseldorfer Altstadt auch ein Anlass zum Abschied: Nach jahrzehntelanger erfolgreicher Tätigkeit im Berufs- und Technologiezentrum (BTZ) der Innung wurden Chefsekretärin Ingeborg Marré und Ausbilderin Tanja Sonnenschein verabschiedet. Innungsobermeister Jörg Schmitz und dessen Amtsvorgänger, Ehrenobermeister Heiner Pistorius, nahmen diese Gelegenheit zum Anlass, um die Leistungen beider Kolleginnen zu würdigen. Beide betonten, sie hätten die Aufbaujahre des BTZ mitgestaltet, dabei „perfekte Arbeit geleistet“ und „auch unlösbare Probleme bewältigt“. Die Versammlungsteilnehmer bestätigten die Worte der Wertschätzung auf ihre Weise: mit minutenlangem stehenden Beifall.

Den Part der Informationsvermittlung übernahm an diesem Abend insbesondere Margarete Peters. Die kommunikationserfahrene Moderatorin und Systemaufstellerin vermittelte dem Auditorium interessante Details zum Thema Potentialanalyse. Die Referentin erläuterte dabei die Grundsätze des sogenannten „Key4You“-Persönlichkeitsschlüssels.

Dieser will …

  • alle Menschen und Gruppen ansprechen,
  • gegenseitige Wertschätzung und Toleranz fordern, ohne Bewertungen und Beurteilungen abzugeben,
  • einen systemischen Blickwinkel einnehmen und
  • einer prozessorientierten Arbeitsweise folgen.

Margarete Peters betonte in ihrem Referat, dass es sehr wichtig sei, unterschiedliche Persönlichkeiten im Team zu haben. Mit den vier Grundcharakteren „Entdecker“, „Realisierer“, „Analytiker“ und „Vermittler“ verfüge „Key4You“ über einen validen Schlüssel zur Persönlichkeits- und Karriereentwicklung, die sowohl dem Unternehmen als auch dem Umgang mit den Kunden zugutekomme.

Eine gemeinsame Initiative von Kreishandwerkerschaft, Handwerkskammer, Indus-trie- und Handelskammer und der Landeshauptstadt Düsseldorf soll dazu beitragen, die Mobilität in der Stadt zügig umweltfreundlicher zu machen und nachhaltig zu sichern. Man erhofft sich damit nicht zuletzt eine Verbesserung der Luftqualität, um drohende Fahrverbote für Dieselautos abwenden zu können. Am 13. November 2017 unterzeichneten dafür gemeinsam Oberbürgermeister Thomas Geisel, für die Kreishandwerkerschaft Kreishandwerksmeister Thomas Dopheide und Hauptgeschäftsführer Lutz Denken, für die Handwerkskammer Präsident Andreas Ehlert und Hauptgeschäftsführer Dr. Axel Fuhrmann, für die Industrie- und Handelskammer Vizepräsident Dr. Udo Brockmeier und Hauptgeschäftsführer Gregor Berghausen im Rathaus eine Partnerschaft für effiziente und umweltgerechte Mobilität, kurz Mobilitätspartnerschaft.

Zuvor erläuterten in einer Pressekonferenz die Beteiligten den Inhalt ihrer Vereinbarung. Für Oberbürgermeister Thomas Geisel sei besonders wichtig, dass Stadt und örtliche Wirtschaft gemeinsam Verantwortung für eine smarte, effiziente und umweltgerechte Mobilität übernehmen. Mit der Mobilitätspartnerschaft, einer der ersten in der Republik, sollen schnell spürbare Verbesserungen in den betrieblichen Fuhrparks und beim Mobilitätsverhalten erreicht werden, die insbesondere weniger Luftbelastung mit sich bringen wird.

Umweltdezernentin Helga Stulgies ergänzte: „Ziel unserer Bestrebungen ist es unter anderem, kurzfristig eine Reduzierung des Luftschadstoffs Stickstoffdioxid zu erreichen. Der Grenzwert dieses Schadstoffs wird insbesondere an vielbefahrenen Straßen in der Innenstadt deutlich überschritten.“

Der Mobilitätspartnerschaft können sich alle Düsseldorfer Unternehmen anschließen. Sie erklären sich damit bereit, die Mobilität ihres Betriebes umweltfreundlicher zu gestalten. Dies soll in alle betrieblichen Bereiche hineinwirken – von den Arbeitswegen der Beschäftigten über Geschäftsreisen bis hin zur eigenen Fahrzeugflotte und den Lieferverkehren – seien es Transportlösungen zum Beispiel elektromobiler Art (Elektrofahrzeuge oder Lastenräder), optimierte Tourenplanungen oder Videokonferenzen – anstelle von Geschäftsfahrten. Unternehmen, die herausragende Beiträge leisten, sollen ausgezeichnet werden. Kreishandwerkerschaft, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer und Stadt wollen interessierte Unternehmen nach Kräften unterstützen.

Manche Handwerksbetriebe setzen bereits auf einen umweltfreundlichen Fuhrpark, indem sie mit Elektrotransportern oder Lastenrädern zum Kunden fahren. „Wir werden von unseren Mitgliedsbetrieben Best-Practice-Beispiele bereitstellen, denn einige gestalten ihre betriebliche Mobilität bereits effizient“, sagte der Kreishandwerksmeister Thomas Dopheide.

„Auch die Handwerkskammer wird den Mitgliedsunternehmen bei der Analyse ihres Fuhrparks und der Umstellungsmöglichkeiten mit einer Erstberatung helfen. Für die Detailplanung werden wir darüber hinaus einen Beraterpool zusammenstellen, der jeden differenzierten betrieblichen Mobilitätsbedarf abdecken soll“, erläuterte Handwerkskammerpräsident Andreas Ehlert.

Die Industrie- und Handelskammer sieht in einer Zusammenarbeit der Unternehmen großes Potenzial: „Durch kluge Vernetzung von Unternehmensflotten und die Einbindung der Belegschaften eröffnen sich hohe Einsparpotenziale für alle Beteiligten – zum einen zur Kostenreduktion, zum anderen zur Senkung der Umwelt- und Klimabelastungen“, betonte Dr. Udo Brockmeier, Vizepräsident der Industrie- und Handelskammer.

Sowohl die Handwerkskammer als auch die Industrie- und Handelskammer wollen im Rahmen der Mobilitätspartnerschaft zudem ihre Fortbildungsaktivitäten verstärken. In Workshops und Konferenzen werden die Chancen der Unternehmen und gute Beispiele
vorgestellt.

Die Vereinbarung zur Mobilitätspartnerschaft gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2020.

Seit 1. August 2017 gilt die neue Gewerbeabfall-Verordnung , kurz GewAbfV, mit verschärften Regelungen zu Mülltrennung und deren detaillierter Dokumentation. Mit der geänderten Verordnung verlangt der Gesetzgeber eine noch striktere Getrennthaltung sortenrein oder zumindest separat anfallender Abfallfraktionen. Im Regelfall sollen am Unternehmensstandort 7 und auf Baustellen 10 Abfallfraktionen getrennt gehalten werden. Davon kann man in begründeten Fällen abweichen. Mit oder ohne Abweichung ist jeder gewerbliche Abfallerzeuger verpflichtet, Art und Umfang seiner Getrennthaltung zu dokumentieren und jede Gemischt-erfassung sachgerecht zu begründen.

Gewerbliche Siedlungsabfälle
Diese hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle entstehen in allen Handwerksbetrieben. Neu sind:

Zusätzliche Trennung von Holz und Textilien
Bisher mussten schon Papier, Pappe, Karton, Glas, Kunststoffe, Metalle und Bioabfälle getrennt gesammelt und verwertet werden. Ab August 2017 gilt dies auch für Holz und Textilien. Ein nachträgliches Auseinandersortieren bereits als Gemische entstehender Abfälle durch den Abfallerzeuger wird nicht verlangt. Stattdessen müssen Mischfraktionen dann nachträglich in geeigneten Sortierungs- oder Aufbereitungsanlagen der Entsorger für eine nachgeschaltete Verwertung vorbereitet werden.

Ausnahmen
Wenn eine Getrennthaltung technisch nicht möglich (z. B. wegen fehlender Aufstellungsfläche für die einzelnen Behälter) oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist (z. B. wegen zu geringer Mengen). Mit nachvollziehbarer Begründung ist eine Mischerfassung ausnahmsweise zulässig. Diese Mischfraktionen müssen dann aber grundsätzlich einer Vorbehandlungsanlage und einer Sortierung zugeführt werden, die ihrerseits vorgegebenen Qualitätsanforderungen (Sortierquoten) entsprechen muss. Entsprechende Bescheinigungen müssen die Betreiber der Entsorgungsanlagen bzw. die zwischengeschalteten Abfallbeför-
derer (Abholer) bereitstellen.

Dokumentationspflichten
Auf den Unternehmer kommen zusätzliche Aufgaben zu, da die korrekte Getrennthaltung und auch notwendige Abweichungen dokumentiert und begründet werden müssen. Ausdrücklich verlangt wird eine Dokumentation der Getrennthaltung. Als Nachweise können Fotos und Lagepläne des Abfall-Lager-Bereichs, Liefer- oder Wiegescheine dienen. Auch die Gründe für das Abweichen von der Pflicht zur getrennten Sammlung sind auf diese Weise zu dokumentieren. Für alle Dokumentations-unterlagen gilt: Sie müssen der zuständigen Abfallbehörde nicht unaufgefordert vorgelegt werden, sind aber „auf Abruf“ vorzuhalten.

Bau- und Abbruchabfälle
Bei den Bau- und Abbruchabfällen sind Glas, Kunststoffe, Metalle, Beton, Ziegel, Fliesen /Keramik getrennt zu halten und zu verwerten.

Zusätzliche Trennung von Holz, Dämmmaterial, Bitumengemischen und Baustoffen auf Gipsbasis
Damit werden „im Regelfall“ 10 verschiedene Behältersysteme erforderlich. Auch hier darf eine Mischerfassung ausnahmsweise erfolgen, wenn die vollständige Getrennthaltung aus nachvollziehbaren Gründen nicht realisierbar ist.

Dokumentationspflichten
Es gelten die gleichen Dokumentationsvorgaben wie bei Siedlungsabfällen – dann aber für jede einzelne Baustelle. Jedoch gibt es dabei eine Bagatellgrenze. Liegt die Abfallmenge der einzelnen Baustelle unter 10 Kubikmeter, entfällt die baustellenbezogene Dokumentationspflicht. An der Pflicht zur Getrennthaltung und Verwertung ändert sich aber nichts.

Dokumentations-Software für Betriebe
Jeder Abfallerzeuger ist verpflichtet, die Getrennthaltung zu dokumentieren und Ausnahmen zu begründen. Für Handwerksbetriebe bieten sich dabei folgende Möglichkeiten an, die verlangten Dokumentationen zu erstellen:

Die Handwerkslösung
Die Handwerkskammer arbeitet gemeinsam mit Fachverbänden an einer Software, mit der Handwerksbetriebe ihre Dokumentation möglichst einfach selber erstellen können. Diese Software soll handwerkszugehörigen Unternehmen demnächst bundesweit kostenfrei zur Verfügung stehen. In der Software sollen sich Module für die Berücksichtigung von Baustellen zu- und abschalten lassen. Ebenso soll der Anwender wählen können, ob er mit minimalem Daten- und Bearbeitungsaufwand auskommen will oder ob er zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Informationen für eigene Zwecke auch Abfallmengen und -kosten erfassen möchte. So kann der Nutzer durch eigene Voreinstellungen ein schlankes aufgeräumtes und bedarfsgerechtes Paket definieren, das nicht durch überflüssige Funktionen verwirrt.

Die GewAbfV trat am 1. August 2017 in Kraft, war aber erst rund vier Monate zuvor veröffentlicht worden. Dieser Vorlauf war zu knapp, um schon bis zum Inkrafttreten die Softwareentwicklung abzuschließen und das Produkt auf Herz und Nieren getestet zu haben.

Die kommerzielle Lösung
Derzeit bieten die Entsorger bereits eigene Dienstleistungen an, um eine entsprechende Aufstellung für Betriebe zu erstellen. Die Nutzung dieser Angebote kann durchaus sinnvoll sein. Ein abfallerzeugender Betrieb sollte dabei aber bedenken, ob in seinem konkreten Fall ein Entsorger auch die vorgenannten Begründungen mitliefern kann oder ob nicht auch Aufwand auf seiner Seite entsteht. Eine vom Entsorger angefertigte Dokumentation kann zudem nur dann vollständig sein, wenn alle Abfälle über einen einzigen Kanal (über genau einen Dienstleister) entsorgt werden. Andernfalls müsste der Unternehmer die Aufstellungen aller von ihm beauftragten Entsorger wieder zusammenführen und die oben genannte Dienstleistung mehrfach bezahlen.

Was tun?
Als Betrieb können Sie abwarten, ob Sie die Dokumentation selbst angehen möchten, ob Sie die Software der Handwerksorganisation verwenden möchten oder auf die Angebote der Entsorger setzen: Wir erwarten, dass die Behörden frühestens zum Jahresende Aufstellungen einfordern, zumal auch für die Mitarbeiter dort die Verordnung Neuland ist und keine Aufstockung des Personals vorgesehen ist. Die Entsorger dürften die erforderlichen Daten
ohnehin in deren Geschäftsunterlagen pflegen. Insofern sollte eine Beauftragung auch zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr noch pro-blemlos möglich sein. Quelle: HWK Düsseldorf

Seit 1. August 2017 gilt die neue Gewerbeabfall-Verordnung , kurz GewAbfV, mit verschärften Regelungen zu Mülltrennung und deren detaillierter Dokumentation. Mit der geänderten Verordnung verlangt der Gesetzgeber eine noch striktere Getrennthaltung sortenrein oder zumindest separat anfallender Abfallfraktionen. Im Regelfall sollen am Unternehmensstandort 7 und auf Baustellen 10 Abfallfraktionen getrennt gehalten werden. Davon kann man in begründeten Fällen abweichen. Mit oder ohne Abweichung ist jeder gewerbliche Abfallerzeuger verpflichtet, Art und Umfang seiner Getrennthaltung zu dokumentieren und jede Gemischterfassung sachgerecht zu begründen. Weiterlesen

Vom rassigen Sportwagen über Cityflitzer und Mittelklasse-Limousinen bis zum Transporter reichte die Palette der aktuellen Elektromobile, die auf Initiative des Düsseldorfer Handwerks auf dem Marktplatz vor dem Rathaus präsentiert wurden. Begünstigt vom herrlichen Spätsommerwetter nutzten viele tausend Passanten die Gelegenheit, um sich aus erster Hand über das aktuelle Thema Elektro-Mobilität zu informieren. Weiterlesen

Am 27. November 2017 tagte zum zweiten Mal die Projektgruppe zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans D¸sseldorf 2013 bei der Bezirksregierung D¸sseldorf. Die Kreishandwerkerschaft D¸sseldorf war auch wieder neben Vertretern der Bezirksregierung, des Umwelt- und des Verkehrsministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen, der Landeshauptstadt D¸sseldorf, der Polizei sowie Vertretern von Wirtschaftsverb‰nden und Kammern an den Beratungen beteiligt.

Nach einem umfangreichen R¸ckblick auf die vergangenen Monate mit zahlreichen verschiedenen Arbeitsgruppensitzungen und Beratungen zu Teilaspekten wurde auch insbesondere den Wirtschaftsvertretern und der Landeshauptstadt D¸sseldorf f¸r die zielgerichtete Unterst¸tzung und problemorientierte Mitarbeit gedankt. Danach wurden erste Informationen ¸ber Planungen des Nationalen Forums Diesel, des sogenannten Diesel-Gipfels bei Bundeskanzlerin Merkel, der am Folgetag in Berlin stattgefunden hat, vorgestellt.

Breiten Raum nahm dann die Vorstellung aller eingebrachten Maflnahmen zur Verbesserung der Luftqualit‰t ein. Hier gab es zum Teil Diskussionsbedarf ¸ber die rund 50 verschiedenen Maflnahmen von der Umstellung der Busflotte der Rheinbahn ¸ber die Bereitstellung von Dienstfahrr‰dern bis zur Landstromversorgung f¸r Schiffe an den Anlegestellen.

Von allen Sitzungsbeteiligten ñ bis auf die anwesenden Umweltverb‰nde ñ wurde deutlich darauf hingewiesen, ein Fahrverbot f¸r Diesel-Fahrzeuge unbedingt vermeiden zu wollen. Dazu ist eine Reihe von Maflnahmen, die seit der 1. Projektgruppensitzung am 10. Februar
2017 umgesetzt wurden, auch in neue Berechnungen eingeflossen. Demzufolge lassen sich bereits Verbesserungen der Luftqualit‰t hinsichtlich der Stickstoffdioxid-Belastung errechnen. Weitere Maflnahmen entfalten bis zum Jahr 2020 ihre Wirkung und dadurch kˆnnte der Grenzwert dann voraussichtlich eingehalten werden.

Dennoch soll die Mˆglichkeit eines Fahrverbots in den neuen Luftreinhalteplan als ultima ratio aufgenommen werden. Nat¸rlich wird es hierzu auch wieder Ausnahmeregelungen geben, die ‰hnlich der im jetzt g¸ltigen Plan vorhandenen Regelungen sein werden. Aber insbesondere die Ausnahmeregelungen wurden der Projektgruppe nur m¸ndlich und auch nicht abschlieflend benannt.

Im weiteren Fortgang entscheidend ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, das f¸r den 22. Februar 2018 geplant ist. Hier steht maflgeblich zur Entscheidung an, ob ein generelles Fahrverbot f¸r Diesel-Fahrzeuge ¸berhaupt verh‰ltnism‰flig ist.

Trotzdem plant die Bezirksregierung, den Entwurf des fortgeschriebenen Luftreinhalteplans schon am 8. Januar 2018 in die Offenlage zu bringen. Dann kˆnnen die ÷ffentlichkeit (also jede B¸rgerin und jeder B¸rger) sowie Behˆrden und die Tr‰ger ˆffentlicher Belange (wie unter anderem die Kreishandwerkerschaft) Einwendungen machen ñ voraussichtlich innerhalb von vier Wochen.

Dass die Bezirksregierung noch vor dem Leipziger Urteil die Fortschreibung weiter vorantreibt, wird damit erkl‰rt, dass das Verwaltungsgericht D¸sseldorf bei seinem Urteil gefordert habe, den geltenden Luftreinhalteplan D¸sseldorf so zu ‰ndern, dass dieser die erforderlichen Maflnahmen zur schnellstmˆglichen Einhaltung des Grenzwerts f¸r das gesundheitssch‰dliche Stickstoffdioxid in D¸sseldorf enth‰lt. Daher solle die Fortschreibung nicht noch weiter verzˆgert werden.

In Kraft treten soll der neue Luftreinhalteplan D¸sseldorf dann ab dem 1. April 2018. Nochmals der klare Hinweis: Es ist noch vˆllig offen,
ob ein Fahrverbot und in welchem Umfang wirklich umgesetzt wird, aber grunds‰tzlich kann man es auch nicht ausschlieflen. Wir werden Sie weiter hier¸ber unterrichten!

Die Handwerkskammer Düsseldorf warnt bei einer Novellierung des Luftreinhalteplans vor einer Verengung des Blickwinkels auf ein Fahrverbot. Eine Aussperrung von Dieselfahrzeugen werde es „nicht geben können, da nahezu der gesamte Liefer-, Bau-, und Monteurverkehr dieselbetrieben sei“, so ihr Präsident Andreas Ehlert. „Fahrverbote sind unverhältnismäßig.“ Bestand könnten nur „praktikable Lösungen“ haben, die die gesamte Breite der Verursacher einbeziehen: die Erneuerung der Busse, eine Förderung von Carsharing, E-Mobilität und des Umstiegs auf den Nahverkehr, wie in der Mobilitätspartnerschaft zwischen Wirtschaft und Stadt vereinbart, die Ertüchtigung des ÖPNV, bessere Verkehrslenkung und Verkehrsverflüssigung, die Verpflichtung des Schiffsverkehrs zur Nutzung von Landstrom, eine Planungswende hin zur „Stadt der kurzen Wege“, die eine Vertreibung der Arbeitsplätze ins Umland vermeidet.

„Gesundheitsschutz ist dem Handwerk überragend wichtig. Unsere Unternehmen haben in den letzten Jahren viele Millionen Euro in moderne, vermeintlich saubere Fahrzeuge investiert. Die Öffentliche Hand ist jedoch gehalten, das mildeste Eingriffsmittel zu finden – und nicht das vermeintlich einfachste. Es wäre eine Kahlschlag-Lösung“, betonte Ehlert. „Straßen- und Innenstadtsperrungen legen den Wirtschaftsverkehr lahm, blockieren die Versorgung der Geschäfte, Bevölkerung und der Baustellen, verhindern, dass ein Großteil der Mitarbeiter ihren Betrieb und ihren Einsatzort erreichen und kostet die Existenz zahlreicher Unternehmen und Arbeitsplätze“, wies Ehlert auf die Risiken eines Fahrverbots hin.

Nahezu jedes zweite Handwerksunternehmen im Großraum Düsseldorf wäre von einem Dieselfahrverbot in die Innenstadt existenziell betroffen, so das Ergebnis einer Umfrage der Handwerkskammer unter Mitgliedsunternehmen im Großraum Düsseldorf. 83 Prozent des Fuhrparks des Handwerks ist nach dieser Erhebung dieselbetrieben, wegen der hohen Energieausbeute dieses Kraftstoffs und dessen staatlicher Förderung. Das Gros der Handwerkerflotte sind neue oder nur wenige Jahre alte Fahrzeuge in Euro V- und Euro VI-Norm. Nur zehn Prozent der von der Kammer befragten Unternehmen bestätigen, dass es für sie eine Umrüstungsmöglichkeit auf alternative Antriebe gebe. Die Handwerkskammer fordert, dass „vorhandene, zugelassene Fahrzeuge gemäß ihrer üblichen Nutzungsdauer gefahren werden dürfen – und zwar überall hin“, so Ehlert.

„Nachhaltigkeit, Umwelt- und Gesundheitsschutz sind dem Handwerk nicht nur ein ganz wichtiges Anliegen, sie sind seit je her Geschäftsmodell des Handwerks“, unterstrich Ehlert und mahnte alle Beteiligten zu „maximalem Augenmaß und Umsicht bei der Ausgestaltung des künftigen Luftreinhalteplans für Düsseldorf.“

Quelle: Handwerkskammer Düsseldorf

Foto: Fotolia

Wer sich dazu entschieden hat, einen nahestehenden Menschen zu pflegen, erhält durch die Pflegeversicherung zahlreiche Hilfen. Zum Jahresbeginn sind zudem neue Regelungen in Kraft getreten, die den beruflichen Gestaltungsspielraum für pflegende Angehörige erweitern. Die IKK classic bietet dabei für Arbeitgeber und Betroffene eine umfassende Pflegeberatung an. Weiterlesen

Wer sich für die Anwendung vernetzter und fernsteuerbarer Geräte in privaten Wohnräumen interessiert, findet ab sofort eine Vielzahl moderner Systeme unter einem Dach: Im Gebäude Münsterstraße 271 eröffnete die Elektro-Innung Düsseldorf am 13. Oktober 2017 ein in NRW einzigartiges Forum für die sogenannte Smart-Home-Technologie.

Auf 230 Quadratmetern Fläche entstand in den vergangenen fünf Monaten ein repräsentatives Umfeld für die Präsentation der neuesten Experten-Systeme vieler namhafter Hersteller. Die Skala reicht von sprach- und gestengesteuerten Elementen über Multimedia- und Audio-Systeme bis hin zu intelligenten IP-Wasserarmaturen und WLAN-Kaffeeautomaten. Weiterlesen

Einmal im Jahr lädt der Präsident der Handwerkskammer Düsseldorf, Andreas Ehlert, die in den letzten zwölf Monaten neu gewählten Obermeister der 251 Innungen im Kammerbezirk Düsseldorf zum Kennenlernen und Erfahrungsaustausch ein.

Dieser Einladung folgte auch der neue Chef der Düsseldorfer Straßenbauer-Innung, Ralf Backens (links). Anlässlich dieser Begegnung überreichte der Präsident am 26. September 2017 auch das Amtsabzeichen samt Urkunde an den neuen Obermeister.