Im Fokus der neuen Kampagne steht der Nachwuchs. Die Motive zeigen die Hände von Azubis und Junghandwerkern „bei der Arbeit“. Das Handwerk fordert Schulabsolventen und Berufseinsteiger auf, mit anzupacken und ihre Chance in einem von über 130 Ausbildungsberufen zu nutzen.

Die Motive sind auf Plakatflächen, an Sportplätzen, auf Bussen und Online-Bannern zu sehen.

Alle Kampagnen-Motive

„Die Deutschen müssen in einer älter werdenden Gesellschaft eher länger arbeiten“, stellt ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer im Interview mit dem Express in Köln fest. Kritik übt er an der Rente mit 63: „Da brechen alle Dämme! Die Kosten explodieren.“

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Neues Programm zur Förderung der Nachrüstung mit Rußpartikelfiltern, KfW-Förderung für emissionsarme Nutzfahrzeuge und E-Mobile, Ausnahmeregelung für E-Mobile bis 4,25 Tonnen zur Nutzung von Pkw-Führerscheinen:

2015 fördert die Bundesregierung wieder die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit Rußpartikelfiltern. 2014 hatte es im Gegensatz zu den vorangegangenen Jahren keine Unterstützung gegeben.  Weiterlesen

Auszubildende bauen live eine klassische Segel-Jolle: Seit mehr als 30 Jahren treten Auszubildende des Bootsbau-Handwerks aus NRW gemeinsam als Klasse des Duisburger Schiffer-Berufskolleg RHEIN am Messestand der Boots- und Schiffbauer-Innung NRW auf, um Besuchern ihr Berufsbild ganz praxisnah vorzustellen.

Auch in diesem Jahr werden Besucher wieder in einer „Bootsbau-Werkstatt“ den Handwerkern über die Schulter schauen. Sie arbeiten an dem Rumpf einer klassischen Segel-Jolle der RWN Yacht- und Holzmanufaktur. Begleitet werden die Auszubildenden von Niels Heisterkamp sowie den Bootsbau-Meistern Sebastian Funger und Marcus Rogozinski, die weitere typische Arbeiten aus ihren Bootswerften mitbringen. Die Vielfalt dieses Berufsbildes präsentieren die Innungsbetriebe an weiteren Ausstellungsstücken.

In den vielen Jahren Messeerfahrung hat sich immer wieder herausgestellt, dass insbesondere Jugendliche, die in Kürze ihre Schulzeit beenden und nach einem geeigneten Ausbildungsberuf suchen, sich gerade am Stand der Boots- und Schiffbauerinnung NRW und des Schiffer-Berufskolleg RHEIN wichtige Impulse für den weiteren Lebensweg holen. Gerade der direkte Kontakt zu in der Ausbildung befindlichen Jugendlichen, begleitet durch Informationen von Lehrern der Schule, brachte in den vergangenen Jahren viele Jugendliche zu diesen Berufen.

Traditioneller Treffpunkt ehemaliger und angehender Boots- und Schiffbauer ist der Tag der Lossprechung der Jugendlichen, die wenige Tage vor der Messe erfolgreich ihre Abschlussprüfung zum Bootsbauer oder Schiffbauer abgelegt haben. Dieses Ereignis wird auch traditionell von ehemaligen Auszubildenden sowie von Unternehmen besucht. Es ergibt sich so eine rege Kontakt- und Jobbörse für diesen Berufszweig.

In diesem Jahr findet die Lossprechung der Boots- und Schiffbauer-Innung NRW statt am
Freitag, 23. Januar 2015, um 14 Uhr, auf dem Stand 15/D03.

Foto: Joy Fera – Shutterstock.com

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) versendet an alle Arbeitgeber, die aus Sicht der BA der Beschäftigungspflicht unterliegen, ein elektronisches Programm zur Überprüfung der Beschäftigungs- und Anzeigepflicht. Wer als beschäftigungspflichtiger Arbeitgeber kein Anschreiben erhält, kann das Programm auch aus dem Internet herunterladen.

Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen (beschäftigungspflichtige Arbeitgeber) sind nach dem Sozialgesetzbuch IX verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote.
„Für Arbeitgeber zahlt sich aber die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung aus, denn sie bieten vielfältige Fachkompetenzen. Gerade vor dem Hintergrund des wachsenden Fachkräftebedarfs sind hier noch Potenziale auf dem Arbeitsmarkt vorhanden, die Arbeitgeber nicht ungenutzt lassen sollten“, empfiehlt Roland Schüßler, Chef der Agentur für Arbeit Düsseldorf.
Zur Überwachung der Erfüllung der Beschäftigungspflicht im Kalenderjahr 2014 müssen die beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber bis spätestens 31. März 2015 der Agentur für Arbeit an Ihrem Betriebssitz ihre Beschäftigungsdaten anzeigen. Arbeitgeber, die nach Erkenntnis der Bundesagentur für Arbeit beschäftigungspflichtig sind, erhalten im Januar das Bearbeitungsprogramm REHADAT-Elan auf CD-ROM einschließlich der Informationen zur Installation und zur Anwendung des Programms. Um eine einwandfreie Funktion der elektronischen Anzeige zu gewährleisten, sollten Arbeitgeber vorab das aktuelle Update der Programmdatei von der Internetseite www.rehadat-elan.de herunterladen. Daten, die bereits in das Programm eingegeben wurden, bleiben dabei erhalten.
Das Programm REHADAT-Elan ermöglicht die Abgabe der Anzeige in elektronischer Form. Es kann auch unter www.REHADAT-Elan.de kostenlos herunter geladen werden. Dort finden Arbeitgeber weiterhin eine Möglichkeit, die Anzeigevordrucke zu bestellen. Auch beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keine Unterlagen erhalten, sind anzeigepflichtig. Sie werden ebenso wie Arbeitgeber, die einen zusätzlichen Bedarf haben, gebeten, die Anzeigeunterlagen über den Bestellservice der Bundesagentur für Arbeit unter www.REHADAT-Elan.de anzufordern.

Zu weiteren Fragen und Informationen rund um das Anzeigeverfahren und die Beschäftigung schwerbehinderter Arbeitnehmer können sich Arbeitgeber an die Hotline 0800 4 5555 20 der Bundesagentur für Arbeit wenden.

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Datenschutz und Datensicherheit sind keine Nischenthemen für Experten, sondern gehen uns alle gleichermaßen an. Auf dem „Rechtspolitischen Podium“ des ZDH zum Thema „Datenschutz und Datensicherheit in der digitalen Welt – Herausforderung für Bürger, Betriebe, Organisationen und Behörden“ fordert Holger Schwannecke, Generalsekretär des ZDH: „Die Bundesregierung muss Datenschutz und Datensicherheit stärker unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten in den Blick nehmen.“ Weiterlesen

Angst vor einer unverhältnismäßigen Aufzeichnungsbürokratie herrscht im Handwerk. Grund sind die praxisfernen Regelungen zur Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohns, die der Entwurf einer Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales enthält. „Tausende Betriebe und hunderttausende gut verdienende Beschäftigte werden damit unnötig gegängelt“, kritisiert der Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, Holger Schwannecke. Hier darf nach Meinung des Handwerks kein Schutzbedürfnis künstlich konstruiert werden. Auch die bewährte Kultur der Vertrauensarbeitszeit darf nicht beschädigt werden.

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Berlin, 18. Dezember 2014 – Nach Bundesregierung und Bundesrat hat sich heute auch der Deutsche Bundestag klar zum Meisterbrief und zum qualifikationsgebundenen Berufszugang im Handwerk bekannt. „Das Handwerk wird so gestärkt an seinem Ziel festhalten, durch hohe Qualifikationsstandards für Ausbildung, Qualität und Verbraucherschutz bei handwerklichen Leistungen in Deutschland zu sorgen.“, bekräftigt Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH). Weiterlesen

Foto: Tobias Jülich, Wolfgang Eiker, Helga Stulgies und Rolfgeorg Jülich (v.l.n.r.) bei der Scheckübergabe an die Spendenaktion „Neue Bäume für Düsseldorf“.

Das Düsseldorfer Bauunternehmen Heinrich Mai & Sohn GmbH hat in diesem Jahr auf den Versand von Weihnachtsgeschenken an seine Kunden verzichtet und stattdessen die Patenschaft für 10 neue Bäume im Gesamtwert von 6.000 Euro übernommen. Überreicht wurde der Scheck zugunsten der Spendenaktion „Neue Bäume für Düsseldorf“ im Rahmen einer kleinen Feierstunde durch die Geschäftsführer Wolfgang Eiker, Tobias Jülich und Rolfgeorg Jülich an die Beigeordnete Helga Stulgies.

Wolfgang Eiker betonte bei dieser Gelegenheit, dass das Unternehmen diese Entscheidung ganz spontan getroffen habe: „Auch unsere Firma war – wie so viele andere – von den immensen Schäden, die der Orkan „Ela“ zu Pfingsten in Düsseldorf verursacht hat, betroffen.“ Mit Blick auf den Firmensitz in Heerdt bat Eiker darum, die mit der Spende verbundenen Neuanpflanzungen ausschließlich im linksrheinischen Stadtgebiet vorzunehmen. Umweltdezernentin Helga Stulgies versicherte, dass die Stadt diesen Wunsch sehr gern erfüllen werde. Sie dankte dem Unternehmen für die großzügige Unterstützung der Spendenaktion und äußerte die Hoffnung, dass sich weitere Firmen und Privatleute diesem Beispiel anschließen.

Steuerbonus auf Handwerksleistungen und steuerliche Anreizförderung für Energieeffizienz „dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden“, so Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), in der Neuen Osnabrücker Zeitung (02.12.2014). Wollseifer stellt klar: „Der Steuerbonus bleibt als Instrument zur Bekämpfung der Schwarzarbeit unverzichtbar.“ Weiterlesen