Aus dem Handwerk sind in den ersten 100 Tagen zahlreiche Probleme bei der Umsetzung des Mindestlohngesetzes bekannt geworden. ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke kritisiert im Gespräch mit der Neuen Osnabrücker Zeitung (9. April 2015) vor allem die Generalunternehmerhaftung: „Es stellt sich eine Kultur des Misstrauens ein.“
2015 fördert die Bundesregierung wieder die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit Rußpartikelfiltern. 2014 hatte es im Gegensatz zu den vorangegangenen Jahren keine Unterstützung gegeben.
Die Zuschussförderung in Höhe von 260 Euro kann für alle Nachrüstungen, die zwischen dem 1. Januar 2015 und 31. Dezember 2015 erfolgen, in Anspruch genommen werden. Ein Förderantrag muss spätestens bis zum 15. Februar 2016 beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Eine Förderung ist jedoch nur bis zur Ausschöpfung des von der Bundesregierung zur Verfügung gestellten Budgets von 30 Millionen Euro möglich. Da die letzten Förderprogramme aufgrund hoher Nachfrage bereits schon vor Laufzeitende beendet werden mussten, sollten interessierte Unternehmen mit Nachrüstungen nicht bis in die zweite Jahreshälfte warten.
Förderberechtigt sind Halter von Diesel-Pkws und Halter von Diesel-Nutzfahrzeugen bis maximal 3,5 Tonnen (zulässige Gesamtmasse). Filter können in Kfz-Werkstätten nachgerüstet werden. Die Umrüstung muss mit einer Abnahmebescheinigung bestätigt werden. Für Nachrüstungen, die vor dem 1. Januar 2015 durchgeführt wurden, ist keine Förderung möglich.
Besonders interessant könnte die Förderung für Halter von Diesel-Fahrzeugen, die bislang bauartbedingt oder mit Ausnahmegenehmigung noch mit der Schadstoffklasse 3 (gelbe Plakette) fahren durften. Sollte nunmehr eine Nachrüstung technisch möglich sein oder eine Ausnahmegenehmigung nicht mehr verlängert, so fiele diese nun möglicherweise auch unter die Förderung. Mit einer grünen Umweltplakette sichern sich dann auch diese weiterhin den Zugang zu den Luftreinhaltezonen.
Weitere Einzelheiten zu den Förderbedingungen (u.a. Zulassungszeitpunkt) und zum Antragsverfahren erhalten Sie auf der Webseite des BAFA.
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