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Verzögerte Entscheidung zum Grundfreibetrag lässt Bürokratiekosten steigen

Das Bundeskabinett hat heute widersprüchliche Entscheidungen getroffen. Einerseits wurde eine Reduzierung der Bürokratiebelastung von Betrieben beschlossen, andererseits bringt das Gesetz zur Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags neue Bürokratielasten, weil es rückwirkend zum 1. Januar gilt. Dazu erklärt Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): „Mit der neuen „one in – one out“-Regelung beweist die Bundesregierung, dass es ihr Ernst ist mit dem Bürokratieabbau. Künftig dürfen belastende Gesetze nur noch auf den Weg gebracht werden, wenn im selben Zug die Wirtschaft zumindest in gleichem Maße entlastet wird. Dies ist ein wichtiger Schritt für eine mittelstandsfreundliche Rechtsetzung.

Allerdings beschloss das Bundeskabinett mit dem Gesetz zur Anhebung der steuerlichen Freibeträge erst einmal zusätzliche enorme bürokratische Lasten. Was Arbeitnehmern mehr Geld bringt, ist für Unternehmen teuer. Die Computerprogramme für die Entgeltabrechnung müssen außerplanmäßig aktualisiert werden, die Lohnsteuer für rund 30 Millionen Arbeitnehmer muss neu berechnet werden. Dazu kommt die Korrektur zahlreicher weiterer nettolohnbezogener Verfahren und ihrer Bescheinigungen – u.a. das sozialversicherungsrechtliche Meldeverfahren, die nettolohnbezogenen Arbeitgeberleistungen oder Pfändungsfreigrenzen. Damit vor allem mittelständische Arbeitgeber nicht überfordert werden, schlägt das Handwerk ein Wahlrecht vor: Arbeitgeber sollen entweder rückwirkend korrigieren oder die fällige Entlastung auf die verbleibenden Monate des Jahres übertragen.

Für die Zukunft plädiert das Handwerk dafür, die gesetzlichen Anpassungen des steuerlichen Grundfreibetrags jeweils so rechtzeitig vor Jahresende vorzunehmen, dass Veränderungen von Jahresbeginn an in den Entgeltabrechnungssystemen der Arbeitgeber berücksichtigt und unnötige Bürokratie vermieden werden können.“