Handwerk kritisiert: Hersteller wälzen Verantwortung für Mängel ab
Der Verursacher eines Produktmangels soll für diesen auch einstehen müssen – das ist die zentrale Forderung des Handwerks bei der anstehenden Überarbeitung des Mängelgewährleistungsrechts hinsichtlich der Ein- und Ausbaukosten. Stein des Anstoßes: Nach gegenwärtiger Rechtslage bekommt ein Handwerker die Kosten für den Ausbau des mangelhaften und den Einbau eines neuen Produktes nicht erstattet.
