Beschränkte Azugsfähigkeit verfassungsgemäß
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und andere Altersvorsorgeaufwendungen können weiterhin nur beschränkt als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Gemäß Urteil des BFH (Az. X R 34/07) sind die Regelungen des Alterseinkünftegesetzes dazu nicht zu beanstanden. Mit dem Alterseinkünftegesetz von 2005 werden die Renteneinnahmen als steuerbar eingestuft; die Altersvorsorgeaufwendungen seien, so die Richter am Bundesfinanzhof (BFH), damit […]