Verschärfung der Umweltzonen
Die Einführung der Umweltzone und damit das Einfahrverbot für Kraftfahrzeuge ohne Umweltplakette in Düsseldorf hat nach ersten Analysen bisher nicht die erforderlichen Ergebnisse gebracht. So werden trotz der seit dem 15. Februar 2009 bestehenden Umweltzone im Innenstadtbereich weiterhin verschiedene Grenzwerte überschritten. Zwar wird auf Zeit prognostiziert, dass im letzten Jahr die Feinstaub-Belastung geringfügig zurückgegangen sei, doch dafür seien die Stickoxid-Konzentrationen höher als erlaubt. Eine abschließende Bewertung liegt zur Zeit noch nicht vor, da die erhaltenen Messwerte noch auf Plausibilität geprüft werden müssen. Schon vor geraumer Zeit hatte die Europäische Union die Richtlinie zur Luftreinhaltung beschlossen. Danach werden in kontinuierlichen Abständen die Grenzwerte zur Luftbelastung immer weiter reduziert.
Allerdings wurde nicht die Auto-Industrie verpflichtet entsprechende Kraftfahrzeuge mit verminderten Schadstoffemissionen zu entwickeln, sondern es wurde vielmehr den Kommunen auferlegt, dafür zu sorgen, dass die jeweils geltenden Grenzwerte eingehalten werden. Dies führte in der Folge zu Luftreinhalteplänen, die gemeinsam von den Bezirksregierungen und den jeweiligen Kommunen aufgestellt werden mussten und in denen Maßnahmen zur Schadstoffreduktion festgelegt wurden.
Falls Maßnahmen nicht ausreichend greifen, sind Verschärfungen vorgesehen. Im Luftreinhalteplan für Düsseldorf heißt es hierzu konkret, dass ab 2011 das Einfahrverbot in die Umweltzone für Fahrzeuge mit roter Plakette geplant ist. Da aber eine Wirksamkeitsanalyse vorgeschaltet ist, besteht die Möglichkeit, dass dieses Verbot nicht schon ab 1. Januar 2011 gelten wird.
Allerdings wird zum 31.12.2010 die ebenfalls im Luftreinhalteplan festgesetzte Ausnahmeregelung mit Handwerkerparkausweis für Fahrzeuge ohne Umweltplakette auslaufen. Zur Zeit ist nicht absehbar, ob es eine – wie auch immer gestaltete – weitere Ausnahmeregelung geben wird. Aber aller Voraussicht nach ist damit leider eher nicht zu rechnen.
Nicht nur in den vorhandenen Umweltzonen wird es zu Verschärfungen kommen, zudem werden immer mehr Städte zur Einrichtung solcher Zonen verpflichtet. Neben den bestehenden Umweltzonen in Düsseldorf, in Wuppertal und im Ruhrgebiet, gibt es seit dem 1. Januar 2010 auch Zonen in Bonn und Münster, seit dem 15. Februar 2010 in Neuss.
Wir möchten nochmals alle Handwerksbetriebe darauf hinweisen, ihren Fahrzeugbestand bezüglich der Umweltstandards zu überprüfen, ggf. – falls möglich – nachzurüsten oder im Laufe dieses Jahres entsprechende Ersatzinvestitionen einzuplanen. Wir werden Sie rechtzeitig über die weitere Entwicklung hinsichtlich der Umweltzonen auf dem Laufenden halten.
Sollten Sie Fragen bezüglich der Regelungen zu den Umweltzonen haben, so wenden Sie sich bitte an Ihre Kreishandwerkerschaft Düsseldorf:
Ihr Ansprechpartner:
Wolfgang Müller
(021 1) 36 70717
wolflang.mueller@kh-duesseldorf.de