Wie schon in der letzten Ausgabe ausführlich beschrieben, ist die Verwaltungsvorlage zur gestaffelten Gebührenerhöhung des Handwerkerparkausweises im Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf zur Abstimmung gekommen. Da in den Ratssitzungen am 13. Juli und 21. September das Thema aus zeitlichen Gründen nicht behandelt werden konnte, wurde nun in der Sondersitzung am 10. Oktober darüber abgestimmt.
Die CDU hatte beantragt, die Verwaltungsvorlage in drei Punkten abzuändern: So sollte zukünftig die Antragsabwicklung online erfolgen, ferner sollte der Gebührensatz nicht erhöht werden und die gesamte Antragsbearbeitung einschließlich der Genehmigungserteilung sollte von der Kreishandwerkerschaft direkt abgewickelt werden. CDU-Ratsherr Peter Blumenrath, selbst Geschäftsführer eines SHK-Betriebs, vertrat in seiner Begründung auch die bekannten Positionen des Düsseldorfer Handwerks.
Dennoch haben die Fraktionen der im Rat „regierenden“ Ampelkoalition (SPD, Grüne, FDP) sowie die LINKE und Oberbürgermeister Geisel mit Mehrheit beschlossen, die Gebühren für die Erstausstellung sowie die Verlängerung von Handwerkerparkausweisen für den Regierungsbezirk Düsseldorf deutlich zu erhöhen:
ab dem 01.01.2018 auf 50,00 Euro,
ab dem 01.01.2019 auf 100,00 Euro und
ab dem 01.01.2020 auf 150,00 Euro je
Genehmigung.
Der erste Punkt des CDU-Antrags (Online-Abwicklung) erhielt zuvor keine Mehrheit, da sich dies nach Auskunft der zuständigen Verkehrsdezernentin, Cornelia Zuschke, bereits in der Umsetzung seitens der Verwaltung befände.
Auch die weiteren Änderungsvorschläge wurden mit Mehrheit abgelehnt. Obwohl die Verwaltungsvorlage Bezug auf die gesetzliche Regelung im Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) nahm, dass eine Gebühr die voraussichtlichen Aufwendungen bei der Erteilung einer Genehmigung nicht übersteigen darf, wurde nichts hierzu substantiiert vorgetragen, keine Zahlen genannt und auch keine Kostenberechnung vorgelegt.
KH-Hauptgeschäftsführer Lutz Denken zeigte sich enttäuscht über diesen Ratsbeschluss: „Wenn die Stadt diese Mehreinnahmen wenigstens für die Schaffung von zusätzlichen Parkplätzen verwenden würde, dann wäre es vielleicht noch nachvollziehbar. Aber in Düsseldorf wird durch die Ampel-Politik die Zahl der Stellplätze immer geringer. So wird für die Handwerksbetriebe neben den nun steigenden Kosten auch die Belastung durch die immer längere Suche nach einem Parkplatz erhöht.“
Daher sollten Sie bei anstehenden Neuanträgen nun möglichst zeitnah die Bescheinigung für Ihr Fahrzeug bei uns einholen, um dann beim Amt für Verkehrsmanagement persönlich mit Ihrem Antrag, der Bescheinigung und dem Fahrzeugschein vorstellig zu werden. Bitte prüfen Sie auch, ob Sie in naher Zukunft auch bestehende Ausnahmegenehmigungen verlängern müssen und ob sich ggf. eine vorzeitige Verlängerung rechnen könnte. Beachten Sie aber bitte, dass die Stadt allzu frühzeitige Verlängerungen nicht vornehmen wird.
Grundsätzlich können per Post, per Fax oder per Mail eingereichte Anträge eine längere
Bearbeitungszeit nach sich ziehen, während persönliche Vorsprache montags bis freitags zwischen 7:30 Uhr und 13:00 Uhr im Servicecenter des Amtes für Verkehrsmanagement, Auf’m Hennekamp 45, i.d.R. zur taggleichen Ausstellung eines neuen Parkausweises führt.
Sobald sich weitere Änderungen – insbesondere in der Antragsabwicklung – ergeben, werden wir Sie an dieser Stelle erneut informieren.