KfW-Zuschüsse beim Einbruchschutz

Mit dem Zuschussprogramm „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss – Einbruchschutz (455-E)“ fördert die KfW einbruchhemmende Maßnahmen von Eigentümern oder Mietern in Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen. Für eine stärkere Förderung kleinerer Maßnahmen gibt es ab sofort gestaffelte Zuschüsse.

Mit der Neuerung der KfW-Zuschussförderung soll die Attraktivität von kleinvolumigen Investitionsmaßnahmen weiter gesteigert werden. Als Staffelung werden 20 Prozent Zuschuss für die ersten 1.000 Euro Investitionskosten sowie 10 Prozent Zuschuss für weitere investierte Kosten gewährt. Bezuschusst werden Investitionskosten von mindestens 500 Euro pro Antrag bis maximal 15.000 Euro pro Wohnung. Der Antrag wird über das KfW-Zuschussportal gestellt.  Mehr Infos finden Sie hier.