Neuregelungen im Führerscheinrecht zur Gültigkeit von C 1 /C 1 E und zur Abgrenzung C­und D-Klassen gelte laut BMVI doch erst für ab 28.12.2016 erworbene Führerscheine. Weitere Klarstellungen des BMVI zur Abgrenzung C- und D-Klassen.

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Im Rahmen der anhaltenden Diskussion über Fahrverbote für Dieselfahrzeuge, die die Euronorm 6 nicht erreichen, wie jüngst die Äußerung der baden-württembergischen Landesregierung zum Luftreinhalteplan Stuttgart, weist der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes, Felix Pakleppa, in Berlin erneut auf die Notwendigkeit von Ausnahmen für  den Baubereich hin.

Betroffen von einem Fahrverbot wären Baufahrzeuge und LKW, sowie (kleinere) Lieferwagen, Kleinbusse und weitere Pkw, die Bauunternehmen ihren Mitarbeitern für deren Arbeit zur Verfügung stellen. „Rund 91 Prozent der Fahrzeuge in der Bauwirtschaft werden mit Diesel angetrieben. Ein schneller Umtausch oder eine Umrüstung der gesamten Fahrzeugflotte kommt aus ökonomischen und aus technischen Gründen für die Unternehmen nicht in Frage.“ sagte Pakleppa. „Hinzu kommt, dass es zurzeit schlichtweg kaum Baumaschinen mit Benzin- bzw. Elektroantrieb gibt. Wie sollen unsere Unternehmen bauen?“ Richtig lösen lässt sich das Problem nur mit einer neuen Generation von Fahrzeugen und Maschinen mit schadstoffarmen Motoren. Dazu braucht es aber eine verlässliche und konsistente Strategie und ausreichend lange Übergangsfristen, auf die sich die Hersteller und die Wirtschaft genauso wie die Autofahrer einstellen können.

„Wir sehen die Notwendigkeit, für die Reinhaltung der Luft zu sorgen, und unterstützen das auch, aber bitte mit Augenmaß und unter Einbeziehung sämtlicher Verursacher. Der Dieselmotor darf nicht  einseitig zum Sündenbock gemacht werden, obwohl allen Beteiligten klar ist, dass Feinstaub auf vielfältige Weise entsteht und die Stickoxide nur ein Teilproblem sind.“ So Pakleppa. „Ansonsten ist das Bauen von Wohnungen in Innenstädten nicht mehr möglich, gerade dort, wo Wohnraum besonders knapp ist.“

Zu dem von den Regierungsfraktionen geschlossenen Kompromiss für eine Reform des Gewährleistungs- und Bauvertragsrechts erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH):

„Die Reform wird die rechtliche Situation für Handwerker in Gewährleistungsfällen spürbar verbessern. Damit ist sie ein großer Erfolg für das Handwerk. Die Berichterstatter der Fraktionen stellen mit ihrem Kompromiss klar, dass künftig derjenige für die Folgen mangelhafter Materialien haften muss, der die Materialfehler zu verantworten hat. Das ist richtig und gerecht. Weiterlesen

Ein fünfstündiges Non-Stopp-Programm mit vielen bekannten Künstlern und 350 bunt verkleidete Gäste in ausgelassener Feierlaune verhalfen der 1. Düsseldorfer Handwerkersitzung am Freitagabend im ausverkauften Rheingoldsaal der Rheinterrasse zu einem großen Erfolg. Kreishandwerksmeister Thomas Dopheide, der sich im Elvis-Presley-Kostüm unters närrische Volk gemischt hatte, war begeistert: „Das war eine super Premiere, die Lust auf weitere Veranstaltungen dieser Art gemacht hat.“ Organisiert hatten die Sitzung gleich zwei renommierte Karnevalsgesellschaften: die Düsseldorfer Spiesratze und die Tonnengarde Niederkassel sowie die Kreishandwerkerschaft als Kooperationspartner.

Unter der Leitung der beiden Sitzungspräsidenten, Oberpolier Dennis Klusmeier (Spiesratze) und Karl Hans Danzeglocke (Tonnengarde) sorgte die Druckluft Marching Band für einen furiosen musikalischen Auftakt. Schon zu diesem frühen Zeitpunkt herrschte allerbeste Stimmung im Saal: Bandleader Rainer Szech: „So etwas haben wir noch nicht erlebt!“ Neben Jürgen Hilger-Höltgen, Christian Pape und Dave Davis sorgten die Niederkasseler Kindertonnengarde, die Tanzgarde und das Tonnenbauernpaar Niels Maisch und Franzi Unzeitig sowie das Prinzenpaar der Landeshauptstadt Düsseldorf, Prinz Christian III. und Venetia Alina für weitere Höhepunkte. Das musikalische Finale bestritten Alt Schuss und die KG Regenbogen.

Im Verlaufe des Programms gab es eine herausragende Ehrung. Den auf 111 Exemplare limitierten CC-Sonderorden für die Narrenfreiheit überreichte CCPressesprecher Hans-Peter Suchand an Rolfgeorg Jülich. Der langjährige Chef des Bauunternehmens Heinrich Mai & Sohn und Mitglied der Spiesratze und der Tonnengarde hatte nicht nur die Idee zu dieser Handwerkersitzung, sondern holte auch die Kreishandwerkerschaft Düsseldorf als wichtigen Kooperationspartner mit ins Boot.

Bis ein junger Flüchtling in den Arbeitsmarkt integriert ist, dauert es mindestens fünf Jahre, sagt ZDH-Präsident Wollseifer im Interview mit dem Generalanzeiger Bonn.

Vor gut einem Jahr haben Sie in einem Interview mit dieser Zeitung mit Blick auf die ins Land strömenden Flüchtlinge gesagt, man könne die meisten von ihnen für eine Berufsausbildung qualifizieren. 13 Monate später – trägt ihr Optimismus?

Hans Peter Wollseifer: Zum Teil. Wir hätten uns gewünscht, diese Aufgabe wäre einfacher und man könnte die jungen Leute, die zu uns kommen, schneller in eine Ausbildung nehmen. Aber wir machen die Erfahrung, dass einige Geld verdienen müssen und eine Ausbildung ablehnen, und andere die Sprach- und Integrationskurse abbrechen. Das Handwerk integriert schon lange Menschen aus anderen Ländern, auch Flüchtlinge. Diese Erfahrung setzen wir jetzt ein. Weiterlesen

ZDH-Ehrenpräsident Otto Kentzler hat am 7. Februar in Brüssel ein deutsch-griechisches Abkommen zur „Stärkung der Zusammenarbeit der Kommunen und Regionen mit den Kammern“ unterzeichnet. Georgios Patoulis, Bürgermeister von Marousi / Amarousion bei Athen und Präsident des gastgebenden Zentralverbands der Gemeinden Griechenlands (KEDE), hatte Kentzler und weitere Vertreter eingeladen.

Kentzler nannte das Abkommen „außergewöhnlich“. Es solle dazu beitragen, die Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Griechenland auf allen Ebenen zu vertiefen. Im Fokus stehen: Entwicklung gemeinsamer Projekte im Tourismus, Förderung der praxisorientierten Ausbildung, Vermittlung von Wirtschaftskontakten auf lokaler und regionaler Ebene und Kooperation von Ausbildungszentren und Bildungsträgern der Berufsverbände.

Kentzler machte auch auf die Internationale Handwerksmesse in München (I.H.M.) vom 8. bis 14. März aufmerksam. Angelehnt an das Motto der diesjährigen I.H.M. („Made in Germany“) lud Kentzler die griechischen Vertreter ein, die Leistungsstärke des deutschen Handwerks kennenzulernen. Kentzler forderte mehr Zusammenarbeit: „Nur gemeinsam sind wir in Europa stark.“

 

Foto: Mitte:Gastgeber Georgios Patoulis, Präsident des Zentralverbands der Gemeinden Griechenlands (KEDE), rechts daneben ZDH-Ehrenpräsident Otto Kentzler; 2.VL Frank Edelmann, Koordinator des Gemeindetags Baden-Württemberg. Foto: ZDH

„Das von der Europäischen Kommission am 10. Januar 2017 veröffentlichte Dienstleistungspaket bietet für das Baugewerbe keinerlei Mehrwert – vielmehr schafft es neue Einfallstore für Scheinselbstständigkeit und Schwarzarbeit und gefährdet bestehende Kontrollrechte innerhalb Deutschlands.“ Dieses erklärte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes heute in Berlin. Weiterlesen

Rechtspolitischen Podium „Brauchen wir eine neue Qualität Recht? – Anspruch und Wirklichkeit der Gesetzgebung: Der ZDH hat es sich zur Aufgabe gemacht, mit dem Rechtspolitischen Podium Themen zu beleuchten, die über das Handwerk hinaus spürbare Auswirkungen für Wirtschaft, Gesellschaft und Verwaltung haben.
Das Thema Qualität von Gesetzen ist zweifelsfrei ein solch übergreifendes und zeitloses Thema.

Der berechtigte Anspruch von Bürgern und Wirtschaft nach verständlichen und anwendungsfreundlichen Gesetzen galt und gilt auch in Zukunft uneingeschränkt.
Gesetze scheinen aber immer detaillierter, komplexer und unübersichtlicher zu werden. Die Zufriedenheitsbefragung der Bundesregierung in ausgewählten Lebensbereichen im Jahr 2015 hat gezeigt, dass die Verständlichkeit des Rechts eines der zentralen Probleme im Umgang mit der Verwaltung darstellt.

Die ganze Rede zum Download

Nur durchmischte Stadtquartiere können dazu beitragen, die Fehler des monofunktionalen Wohnungsbaus der Vergangenheit mit seinen negativen Folgen zu vermeiden. Der ZDH spricht sich daher in einem gemeinsamen Positionspapier mit dem DIHK, HDE und BDI dafür aus, auf nachhaltige Stadtentwicklung zu setzen. Zwar muss der Wohnungsbau beschleunigt werden. Im Rahmen der laufenden Baurechtsnovelle ist jedoch sicherzustellen, dass das neue „Urbane Gebiet“ zur Schaffung von gemischten Nutzungen dient und die Verdrängung von Gewerbestandorten verhindert wird.

Positionspapier zum Download

Den Kompromiss zur Erbschaftssteuer hält ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer in einem Gastbeitrag für die Zeitschrift „Das Dach“ für verfassungsfest. Für die Betriebe wurde Rechtssicherheit geschaffen.

„Die Einigung von Bund und Ländern zur Erbschaftsteuer gelang in letzter Sekunde. Gut – denn sonst hätte das Bundesverfassungsgericht allen Beteiligten erneut auf die Sprünge helfen müssen. Vorausgegangen war ein Gesetzgebungsmarathon. Dabei hat der ZDH die Situation der kleinen und mittleren Betriebe des Handwerks immer wieder aufgezeigt. Unsere Argumente haben überzeugt – auch wenn nicht alle Mehrbelastungen zu verhindern waren angesichts der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.

Lange haben wir dafür geworben, die maßgebliche Arbeitnehmerzahl für die Befreiung vom Nachweis der Einhaltung der Lohsummenregelung mindestens auf fünf Beschäftigte festzusetzen. Obwohl einige Länder eine Absenkung auf drei Beschäftigte gefordert hatten, blieb es dabei. Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens wurde ferner eine gestaffelte Absenkung der einzuhaltenden Lohnsummen für Unternehmen mit bis zu 15 Beschäftigten vorgesehen. Das bedeutet weniger Bürokratie.

Auch die Bewertung von Unternehmen gestaltet sich akzeptabel. Aufgrund der aktuellen Niedrigzinsphase werden Unternehmen derzeit gravierend überbewertet. Sie werden derzeit mit dem 18fachen des Jahresgewinns bewertet. Im Februar wurde daher die Anpassung der Unternehmensbewertung beim vereinfachten Ertragswertverfahren in die Diskussion aufgenommen. Bund und Länder einigten sich in einem Kompromiss auf den Faktor 13,75. Die Absenkung zum derzeitigen Stand ist ein Erfolg. Wichtig für das Handwerk: Das AWH-Verfahren bleibt als branchentypisches Verfahren anerkannt.

Verhindert wurde auch die von den Ländern angestrebte, komplette Streichung der voraussetzungslosen zinslosen Stundung über zehn Jahre bei Erbschaftsteuerzahlungen. Der Zeitraum der Stundung wurde allerdings von zehn auf sieben Jahre verkürzt, eine zinslose Stundung ist zudem nur im ersten Jahr möglich. Trotzdem bleibt wichtige Liquidität erhalten, die die Betriebe für Zukunftsinvestitionen dringend benötigen. Beibehalten wurde auch eine Investitionsklausel, dank der nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen wie begünstigtes Vermögen behandelt wird, wenn innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall im übertragenen Unternehmen in begünstigungsfähige Vermögenswerte investiert wird. Auch hier hatten die Länder die Streichung der Regelung gefordert.

Der Kompromiss sollte nun verfassungsfest sein. Für die Betriebe wurde endlich  Rechtssicherheit für die Betriebsübergabe geschaffen. Die politische Debatte wird voraussichtlich jedoch weitergehen – im Rahmen des Wahljahres 2017 und der Frage nach dem Umgang mit der Besteuerung von Vermögen.“