BMVI: keine rückwirkende Befristung und Einschränkung von C1-Führerscheinen

Neuregelungen im Führerscheinrecht zur Gültigkeit von C 1 /C 1 E und zur Abgrenzung C­und D-Klassen gelte laut BMVI doch erst für ab 28.12.2016 erworbene Führerscheine. Weitere Klarstellungen des BMVI zur Abgrenzung C- und D-Klassen.

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