Handwerkerparkausweis als Einfahrterlaubnis in Umweltzonen jetzt bis 31.12.2011
NRW-Umweltministerium setzt Landtagsbeschluss zur Verlängerung um: Seit Beginn diesen Jahres sind in vielen Städten die bestehenden Umweltzonen die Bestimmungen verschärft bzw. Umweltzonen neu eingerichtet worden. Vielerorts dürfen nun auch Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 2 (mit roter Umweltplakette) nicht mehr in die Umweltzonen einfahren. Ein Verbot für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 (ohne Umweltplakette) bestand schon seit Einführung der jeweiligen Umweltzone.
Handwerksbetriebe, die für ihre Fahrzeuge einen gültigen Handwerkerparkausweis haben, konnten bisher ohne besondere Genehmigung NRW-weit in alle Umweltzonen einfahren. Diese Regelung sollte bereits auslaufen, wurde aber Ende vergangenen Jahres in der Vereinbarung mit dem Westdeutschen Handwerkskammertag bereits auf den 30.06.2011 verlängert.
Nunmehr verlängert NRW-Umweltminister Remmel in Ergänzung seines Erlasses diese Einfahrterlaubnis bis zum 31.12.2011. Er setzt damit einen Mehrheitsbeschluss des Landtages um.
Zudem weisen wir nochmals darauf hin, dass Handwerksfirmen mit mindestens zwei Fahrzeugen über die sogenannte „Fuhrparkregelung“ Ausnahmegenehmigungen erhalten können. Wenn Sie ein Firmenfahrzeug der Schadstoffgruppen 3 (gelb) oder 4 (grün) haben, können Sie für ein Nutzfahrzeug der Schadstoffgruppe 2 (rot) eine einjährige Ausnahmegenehmigung beantragen.
Sollten Sie zwei oder drei Fahrzeuge SG 3 bzw. 4 haben, so ist eine Genehmigung für 2 bzw. 3 Jahre möglich. Das Nutzfahrzeug, für das die Ausnahmegenehmigung beantragt wird, muss vor dem 01.01.2008 auf das Unternehmen oder dessen Rechtsvorgänger zugelassen worden sein. Für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 (ohne) gilt die Fuhrparkregelung nicht.
Anträge zur Flottenregelung stellen Sie bitte direkt an die Landeshauptstadt Düsseldorf. Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie auch im Internet unter: http://www.duesseldorf.de/kfz/feinstaub/003_ausnahmen.shtml#umwelt2.