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Voigtsberger: Wir bringen das Mittelstandsgesetz gemeinsam mit der Wirtschaft auf den Weg

Wirtschaftsminister Harry K. Voigtsberger hat am Dienstag (1. März) den Startschuss zur Erarbeitung eines Mittelstandsgesetzes für Nordrhein-Westfalen gegeben. Gemeinsam mit Spitzenvertretern der Kammern und Wirtschaftsverbände, der Gewerkschaften, Kommunen sowie der Kreditwirtschaft wurde vereinbart, das neue Mittelstandsgesetz in einem engen und kontinuierlichen Dialog gemeinsam zu erarbeiten.

»Mit einem neuen Mittelstandsgesetz NRW wollen wir deutlich machen: Die mittelständischen Unternehmen sind ein Schwergewicht der Wirtschaft unseres Landes. Nordrhein-Westfalen ist, weit mehr als in der Öffentlichkeit wahrgenommen, ein Mittelstandsland«, betonte Minister Voigtsberger. »Wir erarbeiten das Gesetz in enger Abstimmung zusammen mit der Wirtschaft. Keine Idee soll in diesem Prozess verloren gehen. Was gut und sinnvoll ist, aber nicht in das Gesetz passt, werden wir deshalb in ein „Arbeitsprogramm Mittelstand“ aufnehmen.«

WHKT-Präsident Hesse erklärte hierzu im Rahmen der Auftaktveranstaltung für das nordrhein-westfälische Handwerk:

»Wir begrüßen es, dass die neue Landesregierung die Initiative für ein neues Mittelstandsgesetz ergreift.

Aus Sicht des nordrhein-westfälischen Handwerks sollte das neue Mittelstandsgesetz NRW einige ordnungspolitische Grundsatzpositionen zum Ausdruck bringen. Dazu gehören:

  • das Subsidiaritätsprinzip;
  • die Verpflichtung, wirtschaftliche Rahmenbedingungen dauerhaft und nachhaltig mittelstandsgerecht auszugestalten;
  • die explizite Ausrichtung vor allem auf eigentümer- oder inhabergeführte Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft.Sowohl in den Zielen, als auch in der Umsetzung sollte ein deutliches Schwergewicht auf die berufliche Bildung gelegt werden.

Sowohl in den Zielen, als auch in der Umsetzung sollte ein deutliches Schwergewicht auf die berufliche Bildung gelegt werden.

Wir sind für die konsequente Durchsetzung des Postulates der Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung, auch im Rahmen der Förderung verschiedener Teile des Bildungssystems.

Wir sind dafür, dass das Land zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der beruflichen Bildung die Erstausbildung im Dualen System und die berufliche Weiterbildung durch die Schaffung und Verbesserung geeigneter Rahmenbedingungen, die insbesondere den spezifischen Bedürfnissen des Mittelstandes Rechnung tragen, unterstützt.

Das neue Mittelstandsgesetz sollte – wie auch das alte – einen deutlichen Akzent in der mittelstandsgerechten Vergabe von öffentlichen Aufträgen setzen. Für uns geht Qualität und Nachhaltigkeit in der Vergabe vor. Deshalb muss die Vergabe in Teil- und Fachlosen geschehen. Sie muss Raum schaffen für Flexibilität in Richtung auf regionale Vergabe. Sie muss neue Aspekte in Richtung auf Energieeffizienz und Ökologie berücksichtigen.«

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