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Die Rechtsabteilung der Kreishandwerkerschaft informiert: EuGH-Urteil ändert deutsche Kündigungsfristen für junge Arbeitnehmer.
Das deutsche Kündigungsrecht verstößt nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) gegen das Diskriminierungsverbot in der Europäischen Union. Beschäftigungszeiten vor Vollendung des 25. Lebensjahres nicht für die Kündigungsfrist anzurechnen, ist mit dem Diskriminierungsverbot nicht vereinbar, entschied der EuGH in einem Grundsatzurteil. Weiterlesen