Behörden und private Auftraggeber in der Europäischen Union müssen ihre Rechnungen künftig innerhalb von 30 Tagen bezahlen. Nur in Ausnahmen kann diese Frist verlängert werden. Das sieht eine neue EU-Richtlinie gegen Zahlungsverzug vor, die binnen zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt sein muss. Weiterlesen
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