Europa will Zahlungsmoral verbessern

Behörden und private Auftraggeber in der Europäischen Union müssen ihre Rechnungen künftig innerhalb von 30 Tagen bezahlen. Nur in Ausnahmen kann diese Frist verlängert werden. Das sieht eine neue EU-Richtlinie gegen Zahlungsverzug vor, die binnen zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt sein muss. Handwerk und Mittelstand begrüßten den Beschluss und forderten die Bundesregierung auf, schnell zu handeln. Offene oder zu spät gezahlte Rechnungen sind der EU zufolge verantwortlich für jede siebte Firmenpleite in Europa. Bisher zahlten Staat, Private und Unternehmen im Schnitt erst nach 65 Tagen. Die neue Richtlinie schreibt vor, dass für Transaktionen zwischen öffentlichen Auftraggebern und Unternehmen eine Zahlungsfrist von 30 Tagen gelten muss. Sie kann auf 60 Tage verlängert werden, wenn beide Seiten dies „ausdrücklich vereinbaren.“ Bei Geschäften zwischen Unternehmen ist eine Frist von mehr als 60 Tagen rechtens, wenn dies nicht „grob unfair“ ist. Zahlen Staat oder Firmen zu spät, bekommt der Empfänger automatisch und ohne Mahnung pauschal 40 Euro Entschädigung für Beitreibungskosten. Zudem wird ein Verzugszins von acht Prozent über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank fällig. Bisher galt in Deutschland ein Verzugszinssatz von sieben Prozent.