Schlagwortarchiv für: Ausbildung Düsseldorf

Am 6. Oktober fand im Intercity Hotel in Düsseldorf der jährliche Verbandstag des Maler- und Lackierer- Landesinnungsverbands Nordrhein statt. Gastgeber war die Maler- und Lackierer-Innung Düsseldorf. Weiterlesen

Kfz-Innung weist auf mögliche Partikelfilter-Umrüstung hin: Der Obermeister der Kfz-Innung Düsseldorf Heinz Winkler weist hiermit noch mal die Handwerker aller Berufszweige darauf hin, ihre Dieselfahrzeuge auf die Umrüstmöglichkeit mit einem Dieselpartikelfilter prüfen zu lassen. Weiterlesen

Meisterschüler und viele andere können das private Büro jetzt steuerlich geltend machen – Hohe Rückzahlungen sind zu erwarten

Sehnsüchtig erwarteten Lehrer, Außendienst-mitarbeiter und viele andere die Entscheidung. Endlich hat das Bundesverfassungsgericht ein Urteil gefällt und die betroffenen Steuerzahler haben allen Grund zu Feiern. Die Richter in Karlsruhe kippten die seit 2007 geltende beschränkte Abzugsfähigkeit der Kosten für das häusliche Arbeitszimmer für ausgewählte Berufsgruppen. Die Ausgaben müssen steuermindernd berücksichtigt werden, wenn dem betroffenen Steuerzahler kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, urteilten Deutschlands oberste Richter (Az. 2 BvL 13/09). Schlechte Karten haben hingegen z.B. Richter und Professoren, die mehr als 50 Prozent ihrer beruflichen Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer ausüben. In diesen Fällen sei es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass sie das Finanzamt mit keinem Cent mehr an Miet- und Nebenkosten für das Arbeitszimmer beteiligen können, entschieden die Karlsruher Richter.

Seit 2007 können Steuerzahler dem Finanzamt die Ausgaben für das private Arbeitszimmer nur noch dann in Rechnung stellen, wenn dieses den „Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit“ bildet. Diese Bedingung trifft beispielsweise auf Rechtsanwälte, Versicherungsvertreter oder Rentner zu, die ihre gesamte berufliche Tätigkeit ausschließlich in ihrem privaten Arbeitszimmer ausüben. Diese konnten und können nach wie vor die Ausgaben für Miete, Nebenkosten oder Reinigungsarbeiten für das Arbeitszimmer in unbegrenzter Höhe steuerlich geltend machen.

Hart traf die Neuregelung rund eine Million Deutsche, bei denen das Arbeitszimmer eben nicht der „Mittelpunkt“ der beruflichen Tätigkeit darstellt – wie dies beispielsweise bei Lehrern, Außendienstmitarbeitern oder Meisterschülern der Fall ist. Sie konnten bis 2007 die Ausgaben für Miete und Nebenkosten, die auf das private Arbeitszimmer entfielen, immerhin noch bis zur Höhe von 1250 Euro mit dem Finanzamt verrechnen. Doch seit 2007 akzeptierten die Beamten in diesen Fällen keinen Cent mehr.

Von der Neuregelung waren auch die Steuerzahler betroffen, die ihre berufliche Tätigkeit zu mehr als 50 Prozent im privaten Arbeitszimmer ausüben wie beispielsweise Professoren oder Richter. Denn auch sie können seit 2007 das Finanzamt an den Kosten nicht mehr beteiligen.

Doch nun urteilten die Karlsruher Richter, dass die Neuregelung zumindest in den Fällen verfassungswidrig ist, in denen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht und riefen den Gesetzgeber auf, rückwirkend zum 1. Januar 2007 nachzubessern. „Das Urteil ist eine erneute Ohrfeige an den Gesetzgeber“, sagt Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine. Steuerexperten gehen nun davon aus, dass der Gesetzgeber die Regelung vor 2007 wieder einführt. Denn eine Beschränkung der Abzugsfähigkeit der Kosten haben die Karlsruher Richter nicht moniert. Danach erhalten die 800 000 Lehrer in Deutschland und rund 200 000 sonstige Arbeitnehmer Geld für die vergangenen Jahre zurück und können auch künftig das Finanzamt wieder an den Miet- und Nebenkosten für das Arbeitszimmer bis zur Höhe von 1250 Euro beteiligen. Der Vorsitzende der Steuergewerkschaft, Dieter Ondracek, schätzt, dass das Urteil zu Mindereinnahmen in Höhe von rund 700 Mio. Euro pro Jahr führen wird. Im Schnitt würde jeder Steuerzahler dann pro Jahr zwischen 500 und 1000 Euro Steuern sparen.

Quelle: Welt Online – 23.07.2010

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Mit 17 hat man noch Träume … – Der Handschlag für eine gute Zukunft

Das Handwerk ist bekannt dafür, dass die Bäume nicht in den Himmel wachsen, auch wenn so mancher Jugendliche im Alter von 15-19 davon vielleicht noch träumt. Aber einen guten Start in ein selbständiges Leben mit einer soliden Ausbildung zu beginnen, wird so manchen Traum helfen zu erfüllen.

Nach Umfragen wurde festgestellt, dass viele Jugendliche mit dem Handwerk nur noch wenig verbinden bzw. die Berufe im Handwerk nicht attraktiv einschätzen. Hier war und ist Handlungsbedarf angezeigt. Daher ist eine der Zielrichtungen der aktuellen Imagekampagne, dass das Handwerk und sein Image wieder aufpoliert werden soll und sich somit Schulabgänger wieder für eine Ausbildung in einem Handwerksberuf entscheiden.

Um eine gemeinsame Veranstaltung des Düsseldorfer Handwerks ins Leben zu rufen, die es bisher noch nicht gab, aber vielerorts nachgefragt wurde, und den Beginn der Ausbildung als einen besonderen Schritt im Leben eines jungen Menschen zu würdigen, plant die Kreishandwerkerschaft Düsseldorf im Rahmen der Imagekampagne am Freitag, 17. September 2010, um 19:00 Uhr, in der Tonhalle Düsseldorf den September eine besondere Veranstaltung, nämlich den

Auf dieser Veranstaltung werden die Lehrverträge an die Auszubildenden des beginnenden Lehrjahres der Handwerksbetriebe in Düsseldorf feierlich überreicht werden. Das Ganze wird mit einem ansprechenden Programm, speziell auf das Handwerk zugeschnitten, aufgelockert werden.

Den Rahmen am 16. und 17.09. zu dieser feierlichen Veranstaltung werden die Innungen mitgestalten. Dabei werden viele Informationen über die Gewerke und die breite Palette der verschiedenen Berufsbilder vermittelt werden und auch interessante Fachvorträge sind vorgesehen.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Kreishandwerkerschaft und ausführlich in der kommenden Ausgabe unserer Zeitschrift.

Wolfgang Müller
(021 1) 36 70717

wolflang.mueller@kh-duesseldorf.de
www.kh-duesseldorf.de

Wie viel Eis ist im gedämmten Haus geschmolzen?

Vom 28. Mai bis zum 24. Juni 2010 führte die Landeshauptstadt Düsseldorf verschiedene Aktionen unter dem Thema „Düsseldorfer Klimawochen“ durch.

Zu Beginn dieser Veranstaltungsreihe wurde am 28.05. in Gegenwart von Oberbürgermeister Dirk Elbers und Kreishandwerksmeister Thomas Dopheide am Unteren Rheinwerft in der Altstadt die sogenannte „Eisblockwette“ gestartet. Die Idee hierzu kam von der Serviceagentur Altbausanierung (SAGA). Dazu wurden zwei kleine Holzblockhäuser am Unteren Rheinwerft neben dem Umweltinfozentrum (UIZ) aufgestellt.

Die beiden Häuser wurden Dank des Düsseldorfer Dachdeckerbetriebes Gross GmbH zuvor aufwendig überarbeitet. Ein Haus wurde dabei im Neubau-Passivhaus-Standard gedämmt, das andere wurde ohne besondere Dämmung errichtet.

In jedes Haus wurde sodann ein 1000-Liter-Eisblock eingeschlossen. Bis zum Wettende am 19.06.2010 konnte nun jeder einen schriftlichen Tipp abgeben, wie viel Liter von dem Eisblock im Passivhaus geschmolzen sein werden. Klar war auf jeden Fall, dass der Eisblock im „normal“ gedämmten Häuschen schneller abschmelzen würde. Allerdings diente dieses Häuschen nur zu Vergleichszwecken und war nicht Wettgegenstand.

Am 19.06.2010 wurden nun in Anwesenheit des Oberbürgermeisters die Wette aufgelöst. Auch der Kreishandwerksmeister nahm das Ergebnis in Augenschein. Im ungedämmten Haus war das Eis komplett geschmolzen. Im gedämmten Haus waren von den ursprünglichen 1000 Litern gefrorenen Wassers – durch einen Wasserzähler genau gemessen – in den 3 Wochen insgesamt 229 Liter abgeschmolzen.

Von den drei Wettpaten (Dirk Elbers, Thomas Dopheide und Dirk Jansen) war der Kreishandwerksmeister dem Ergebnis am nächsten. Warum jedoch die Abweichung zwischen Tipp und Ergebnis so hoch war, erläuterten die Fachleute aus dem Handwerk und dem Umweltamt: Trotz der einwandfreien Dämmung war die Lage am Unteren Rheinwerft vor allem durch zwei Faktoren beeinflusst: Das gute Wetter mit viel Sonnenschein am Tage, sowie die Wärmeabstrahlung der dunklen Kaimauer in den Nächten. Die vergleichsweise geringe Abweichung zum ungedämmten Haus ist daraus zu erklären, dass der Zeitpunkt der kompletten Abschmelze dort nicht festgestellt worden war.

Übrigens: die Kreishandwerkerschaft und einzelne Innungen sind Netzwerkpartner der SAGA, die beim Umweltamt der Stadt Düsseldorf beheimatet ist. Die SAGA ist für Hausbesitzer – auch von Immobilien neueren Datums – zentrale Beratungs- und Informationsstelle bei allen Fragen zur energetischen Gebäudesanierung. Hier können unter anderem Fördermöglichkeiten, aber auch Listen von Handwerkern abgefragt werden, die sich bei der SAGA registriert haben. 

Die Einführung der Umweltzone und damit das Einfahrverbot für Kraftfahrzeuge ohne Umweltplakette in Düsseldorf hat nach ersten Analysen bisher nicht die erforderlichen Ergebnisse gebracht. So werden trotz der seit dem 15. Februar 2009 bestehenden Umweltzone im Innenstadtbereich weiterhin verschiedene Grenzwerte überschritten. Zwar wird auf Zeit prognostiziert, dass im letzten Jahr die Feinstaub-Belastung Weiterlesen

Rund 600 Jungen und Mädchen aus Düsseldorfer Schulen am Start.

Zum traditionellen Stadtsparkassen-Radschläger-Turnier treffen sich in diesem Jahr wieder rund 600 Jungen und Mädchen der Düsseldorfer Schulen zwischen acht und zwölf Jahren am Unteren Rheinwerft südlich der Schulstraßenbastei. Die in der Welt einzigartige Traditions-Veranstaltung für Jugendliche findet am Sonntag, 20. Juni, ab 11 Uhr statt. Weiterlesen

Wettbewerb „Best-practice – Beispiele ausgezeichneter Lernort-kooperation”

Berufliche Innovationen – Qualitative Ausbildung: Unter diesem Leitgedanken stand das 5. bundesdeutsche Bildungsforum, welches der Hauptverband Farbe Gestaltung Bautenschutz im Rahmen der internationalen Messe Farbe – Ausbau & Fassade 2010 am 26. März 2010 in der Messe München veranstaltete. Weiterlesen

Im Rahmen des Zulassungsverfahren zur Gesellen- bzw. Abschlussprüfung haben uns immer mehr Anfragen erreicht, welche Voraussetzungen an ordnungsgemäß geführte Berichtshefte zu stellen sind. Dabei stellten sich insbesondere die Fragen, wer außerbetriebliche Ausbildungsphasen unterschreiben muss und ob die fehlende Unterschrift des Ausbilders auch zu einer Nichtzulassung zur Prüfung führen kann.

 

Die Problematik soll anhand des folgenden Beispiels verdeutlicht werden:

Der Auszubildende legt seinem Ausbilder die ordentlich geführten Berichtshefte zur Kontrolle vor. Die in dem Berichtsheft geführten Tätigkeitsnachweise beziehen sich auch auf zum Teil mehrwöchige Blockbeschulungen der Berufsschule sowie Maßnahmen der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung. Der Ausbilder ist sich nicht sicher, ob er die außerbetrieblichen Ausbildungsphasen auch abzeichnen muss, da er die angegebenen Inhalte nicht kontrollieren kann. Er unterschreibt daher nicht.

Gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 2 2. Alt. des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (HwO) und § 43 Abs. 1 Nr. 2 2. Alt. des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) ist zur Prüfung zuzulassen, wer die vorgeschriebenen schriftlichen Ausbildungsnachweise geführt hat. Eine Nichtzulassung darf daher nur bei nicht ordnungsgemäß geführten Berichtsheften ausgesprochen werden.

Wurde das Berichtsheft ordentlich geführt, darf die Zulassung eines Prüflings nicht wegen fehlender Unterschriften seines Ausbilders abgelehnt werden. 

Das Gesetz setzt nur „geführte“ und nicht auch „unterschriebene“ Berichtshefte voraus.

Darüber hinaus hat der Ausbilder nach § 2 Nr. 6 der weiteren Vertragsbestimmungen zum Berufsausbildungsvertrag die Pflicht, die ordnungsgemäße Führung durch regelmäßige Abzeichnung zu überwachen. Ausbilder ist der im Berufsausbildungsvertrag festgelegte Ausbilder. Dies gilt auch für die Zeiten der Berufsschule sowie der außerbetrieblichen Ausbildung.

Werden Mängel bei der Überprüfung der Berichtshefte in der Zwischenprüfung festgestellt, sind diese dem Ausbildungsbetrieb und dem Prüfling mitzuteilen. Der Ausbilder ist im Falle der fehlenden Unterschrift auf seine oben genannte Pflicht hinzuweisen.

Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Auszubildende seinerseits das Berichtsheft gar nicht oder nicht ordnungsgemäß geführt oder dem Ausbilder nicht vorgelegt hat. In diesen Fällen verletzt der Auszubildende seine Pflichten aus § 3 Nr. 7 der weiteren Vertragsbestimmungen zum Berufsausbildungsvertrag. Er kann diesbezüglich auch angemahnt und später ggf. gekündigt werden.

Ehrenobermeister der Baugewerbe-Innung feierte runden Geburtstag

 Reiner Behrens: „Ich bin eigentlich noch keine 80“.  Seine bemerkenswerte Frische und Fitness erklärt Reiner Behrens so: „Gute Gene, Gott, Glück und gesunde Ernährung.“ Am 5. März feierte der Ehrenobermeister der Baugewerbe-Innung Düsseldorf seinen 80. Geburtstag. Allerdings nicht zu Hause in Ratingen-Hösel, sondern in Venedig. Weiterlesen