Die Einführung der Umweltzone und damit das Einfahrverbot für Kraftfahrzeuge ohne Umweltplakette in Düsseldorf hat nach ersten Analysen bisher nicht die erforderlichen Ergebnisse gebracht. So werden trotz der seit dem 15. Februar 2009 bestehenden Umweltzone im Innenstadtbereich weiterhin verschiedene Grenzwerte überschritten. Zwar wird auf Zeit prognostiziert, dass im letzten Jahr die Feinstaub-Belastung Weiterlesen

Rund 600 Jungen und Mädchen aus Düsseldorfer Schulen am Start.

Zum traditionellen Stadtsparkassen-Radschläger-Turnier treffen sich in diesem Jahr wieder rund 600 Jungen und Mädchen der Düsseldorfer Schulen zwischen acht und zwölf Jahren am Unteren Rheinwerft südlich der Schulstraßenbastei. Die in der Welt einzigartige Traditions-Veranstaltung für Jugendliche findet am Sonntag, 20. Juni, ab 11 Uhr statt. Weiterlesen

Für die Schriftformerfordernis in arbeitsvertraglicher Ausschlussfrist genügt die Geltendmachung per E-Mail.

Verlangt eine arbeitsvertragliche Ausschlussfrist die schriftliche Geltendmachung von Ansprüchen innerhalb einer bestimmten Frist nach Fälligkeit der Leistung, ist diese Frist auch dann gewahrt, wenn der Anspruch vor der eingetretenen Fälligkeit der Leistung und per E-Mail geltend gemacht wird. (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.12.2009 – 5 AZR 888/08)

Sachverhalt

Die Parteien streiten über Einmalzahlungen aus einem Tarifvertrag. Im Arbeitsvertrag des Klägers vereinbarten die Parteien, dass sich die Vergütung nach dem entsprechenden Tarifvertrag in der jeweils gültigen Fassung richten solle. Die zudem in Bezug genommenen Arbeitsvertragsrichtlinien enthalten eine Ausschlussfrist. Danach müssen Ansprüche innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden. Mit E-Mail vom 25.07.2006 machte der Kläger eine nach dem Tarifvertrag mit dem Juli-Gehalt auszuzahlende Einmalzahlung geltend. Die Beklagte lehnte die Zahlung per E-Mail ab. Weitere Einmalzahlungen verlangte der Kläger jeweils fristgerecht mit Schreiben.

Begründung

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass der Kläger die Ansprüche fristgerecht geltend gemacht hat. Verlange eine arbeitsvertragliche Ausschlussfrist die schriftliche Geltendmachung eines Anspruchs binnen einer bestimmten Frist, reiche im Zweifel die telekommunikative Übermittlung aus. Der Arbeitgeber könne den Inhalt der elektronischen Datei entweder speichern und damit jederzeit abrufen oder zumindest ausdrucken und auf diese Weise dauerhaft wiedergeben. Die E-Mail enthalte den Namen des Klägers. Der Abschluss der Erklärung sei durch eine Grußformel und Wiederholung des Namens hinreichend deutlich gemacht. Damit genüge die E-Mail des Klägers vom 25.07.2006 dem Schriftformerfordernis. Für einen abweichenden Willen der Parteien i.S.v. § 127 II 1 BGB bestünden keine Anhaltspunkte, da die Beklagte selbst zur E-Mail-Kommunikation griff, um den Anspruch abzulehnen.

Praxishinweis

Das BAG folgt der Intention des Gesetzgebers. Dieser wollte bei der Neuregelung der Formvorschriften des  Bürgerlichen Gesetzbuchs ausdrücklich die E-Mail als Kommunikationsmittel im Geschäftsverkehr stärken

Dass ein Telefax dem Schriftformerfordernis genügt, hat das BAG bereits zu einem früheren Zeitpunkt klargestellt. Eine Sprachnachricht, die z.B. auf eine Voice-Box aufgesprochen wird, wird dem Formerfordernis hingegen nicht gerecht. Bei einer Geltendmachung von Ansprüchen per elektronischer Kurznachricht (SMS) ist äußerst zweifelhaft, ob ein Gericht das Schriftformerfordernis als erfüllt ansehen würde. So ist beispielsweise ein Ausdruck einer solchen Nachricht technisch nicht in der gleichen Weise ohne Weiteres möglich wie bei einer E-Mail.

Handwerker profitieren von neuen Finanzierungsmöglichkeiten

Zu ihrer jährlichen ordentlichen Frühjahrs-Mitgliederversammlung hatte die Baugewerbe-Innung Düsseldorf am 6. Mai 2010 traditionsgemäß in das Düsseldorfer Brauhaus „Uerige“ eingeladen. Rund 50 Mitglieder und deren Angehörige waren diesmal der Einladung von Obermeister Henning Endler gefolgt. Weiterlesen

Die Bildungszentren des Baugewerbes e. V. bestimmen neuen Vorstand

Auf der Mitgliederversammlung am 29. April 2010 wählten die Vertreter der 48 Mitgliedsinnungen der Bildungszentren des Baugewerbes e. V. (BZB) für eine weitere Wahlperiode den Obermeister der Krefelder Bau-Innung Herbert Schaefer zum Vorstandsvorsitzenden und Rolf-Georg Jülich, Obermeister der Stuckateur-Innung Düsseldorf, zum Stellvertreter. Weiterlesen

Innungsversammlung mit Vorstandswahlen

Obermeister Ernst-August Kortenhaus konnte zur Innungsversammlung am 27. April 2010 in der Hausbrauerei „Zum Schlüssel“ in der Düsseldorfer Altstadt wieder zahlreiche Mitglieder und Gäste begrüßen.

Neben der Genehmigung der Jahresrechnung 2009 stand die satzungsgemäße Neuwahl des Vorstandes auf der Tagesordnung. Dabei wurden Obermeister Kortenhaus, wie auch sein Stellvertreter Rolf Müller in ihren Ämtern bestätigt. Den Vorstand komplettieren als Beisitzer Rudolf Austermann, Hans Baumbach, Stefan Koll, Peter Rommerskirchen, Jürgen Steingen und Klaus Thiel. Peter Rommerskirchen wurde zugleich in seiner Funktion als Lehrlingswart bestätigt.

Anschließend stellte sich der designierte Präsident des Zentralverbandes der Uhrmacher Ernst Gottlieb vor. Er erläuterte unter anderem seine Ideen für die zukünftige Arbeit im Zentralverband. Die Innungsmitglieder äußerten sich sehr positiv zu diesen Vorstellungen. So fand der darauffolgende Tagesordnungspunkt „Beitritt zum Zentralverband für Uhren, Schmuck und Zeitmesstechnik“ auch die Zustimmung aller Anwesenden.

Obermeister Kortenhaus dankte Ernst Gottlieb und sicherte ihm die Unterstützung der Innung Düsseldorf-Bergisch Land zu. Weiterhin wünschte er ihm viel Glück und Erfolg für seine neue Aufgabe.

Allen gewählten Ehrenamtsträgern wünschen wir von hier aus weiterhin eine harmonische und erfolgreiche Zusammenarbeit zum Wohle der Innung.

Öffentlichkeitsarbeit auf der Hausmesse

Alljährlich veranstaltet das mittelständische Großhandelsunternehmen für Farben, Tapeten und Bodenbeläge und Werkzeug Sonnen-Herzog KG in Düsseldorf eine Hausmesse. Rund 25 Aussteller, zum größten Teil Lieferanten, stellten ihre neuesten Angebote an Fachmaterial den interessierten Besuchern vor. Weiterlesen

Düsseldorfer Handwerk ehrte Horst B. Meyering im Rahmen einer Feierstunde

Seinen eigentlichen Geburtstag 17. April 2010 feierte Horst B. Meyering noch im engsten Familienkreis. Auf Einladung von Kreishandwerks-meister Thomas Dopheide wurde er nun im Rahmen eines Empfangs anlässlich seines 75. Geburtstages offiziell im Kreise langjähriger Freunde, Wegbegleiter und Kollegen aus dem Handwerk gefeiert. Weiterlesen

Augenoptiker-Innung Düsseldorf: Spendenübergabe an das Kinderhospiz Regenbogenland

Die Augenoptiker-Innung feierte im vergangenen Jahr das 75. Jahr ihres Bestehens (Düsseldorfer Handwerk berichtete). Im Rahmen dieser Feier wurde auch eine große Tombola durchgeführt. Der Erlös der Losverkäufe war zu Gunsten des Düsseldorfer Kinderhospizes Regenbogenland. Weiterlesen

Fachinnung Stahl und Metall Düsseldorf: In familiärer Atmosphäre hatten sich die loszusprechenden Lehrlinge, deren Freunde, Familienangehörige und Ausbilder am 19. März 2010 in der Hausbrauerei „Zum Schlüssel“ in der Düsseldorfer Altstadt zusammen gefunden. Lehrlingswart Markus Kitzinger begrüßte die Anwesenden und hielt im Anschluss auch die Fäden für den Ablauf des Abends in der Hand.

Obermeister Helmut Eibler begrüßte die Gäste, seine Vorstandskollegen, sowie den Schulleiter Manfred Uchtmann-Göttinger und den Berufsschullehrer Paul Esser vom Franz-Jürgens-Berufskolleg.

Innungsgeschäftsführer Lutz Denken skizzierte in seiner Ansprache die wirtschaftlich ernste Situation verschiedener Gewerke, so auch insbesondere der gesamten metallverarbeitenden Branche. Er dankte den Betrieben, dass Ausbildungsverträge in dieser Zeit trotz aller Schwierigkeiten nicht gekündigt wurden. Denken forderte die erfolgreichen Prüflinge auf, sich zukünftig auch in ähnlicher Art und Weise, z.B. durch Mitarbeit in den Prüfungsausschüssen zu engagieren. „Nichts ist so alt wie die Zeitung von gestern“, so Denken weiter, “insoweit ist auch die Bildung von gestern schnell veraltet.“ Seinen Appell formulierte er klar: „Nutzen Sie jede Chance zur Weiterbildung!“

Natürlich beschäftige sich die Wissenschaft zur Zeit intensiv mit dem demographischen Wandel in unserer Gesellschaft. Durch die Krise sähen Wirtschaftswissenschaftler auch Chancen für neue Wege in der Beschäftigungs- und Arbeitsmarkt-entwicklung. Erfreulich ist zudem, dass sich ein Ende der Wirtschaftskrise abzeichne.

Dann kam es zum hochoffiziellen Teil: Obermeister Eibler bat die Lehrlinge aufzustehen und nacheinander bekamen sie ihre Gesellenbriefe überreicht. Dann verkündete Eibler den traditionellen Spruch: „Hiermit entlasse ich Sie in den Gesellenstand“. Besonders ausgezeichnet wurde als Jahrgangsbester Conrad Reinert aus dem Düsseldorfer Betrieb Gerd Kitzinger Bau- und Kunstschlosserei GmbH.

Im Zuge der großen Image-Kampagne des Handwerks erhielten alle frischgebackenen Gesellen T-Shirts. Dies bereitete denen sichtlich großes Vergnügen. Auch Markus Kitzinger, Paul Esser und Helmut Eibler hatten viel Spaß daran.

Für ein gemeinsames Foto musste der Fotograf gar nicht bitten, sich die Shirts überzuziehen. Das passierte ganz schnell und wie von selbst. Und so standen die Herren Junggesellen dort, zu Recht stolz auf die bestandene Prüfung, und grinsten über den Spruch auf ihrer Brust:

Krise im Anzug?

Retter im T-Shirt!

Mit solchem Berufsnachwuchs wird das Handwerk weiterhin die starke Wirtschaftsmacht von nebenan bleiben.

Fachinnung Stahl und Metall