Trotz der guten Arbeitsmarktlage gibt es allein in Düsseldorf über 7.000 Langzeitarbeitslose, die seit langem Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen und ohne besondere Unterstützung absehbar nur wenig Chancen auf Aufnahme einer Beschäftigung haben. Viele dieser Menschen können arbeiten und wollen arbeiten. Sie brauchen nur eine Chance, dieses in der Praxis zu beweisen. Weiterlesen

Der Herbst naht und damit auch das Fristende für alle, die zum 1. Januar 2019 ihren Kraftfahrtversicherer wechseln möchten. Darauf weist die SIGNAL IDUNA hin, die aktuell ein neues Tarifwerk in der Kraftfahrtversicherung herausgebracht hat.

In Sachen Versicherungsschutz fürs geliebte Blech sollte nicht nur ein günstiger Beitrag zählen. Wichtig ist eine ausreichend hohe Versicherungssumme in der Haftpflichtversicherung. Sinnvoll ist eine Pauschaldeckung von 100 Millionen Euro, um auch schwere Schadenfälle abzudecken.

Dieses und noch viel mehr bietet der neue Kraftfahrttarif der SIGNAL IDUNA. Er ist für Privatku den in den Ausprägungen Basis und Premium zu haben. Basis bietet einen soliden und im Marktvergleich günstigen Grundschutz gemäß den Empfehlungen der Verbraucherorganisationen. Einige Bausteine sind optional abschließbar wie etwa Schutzbriefleistungen oder die freie Werkstattwahl.

Wer Wert legt auf Flexibilität und eine leistung starke Absicherung, ist mit Premium gut beraten. So zeichnet sich die Produkt-Linie beispielsweise durch eine 24-monatige Neu- oder Kaufwertentschädigung aus. Damit ist der Versicherte geschützt gegen finanzielle Verluste nach einem Totalschaden infolge eines Unfalls oder Diebstahls. Zudem beinhaltet Premium ein umfassendes Absicherungspaket für Elektroautos oder Hybridfahrzeuge mit E-Kennzeichen. Ein weiteres Plus: Eigenschäden sind bis zu einer Höhe von 50.000 Euro versichert. Dies wird dann wichtig, wenn der Versicherungsnehmer mit seinem Pkw Schäden an seinen eigenen Sachen verursacht, zum Beispiel dem Garagentor oder seinem Zweitfahrzeug.

Für junge Fahrer bis 30 ist der wählbare Telematik-Baustein „sijox AppDrive“ interessant. Diesen gibt es für Premium und Basis: Hiermit kann der Versicherte je nach Fahrweise einen Bonus erhalten. Unter den vielen Premium vorbehaltenen Bausteinen befinden sich unter anderem ein Rabattschutz, der Personenschutz, der sogar Haustiere im Auto absichert, ein spezieller Auslandsschadenschutz oder der Autoschutz. Letzterer verlängert beispielsweise die Neuwertentschädigung auf drei Jahre.

Mit ihrem neuen Kleinflottenmodell hat die SIGNAL IDUNA auch an Gewerbekunden aus Handwerk und Einzelhandel gedacht. Er gilt für Fuhrparks zwischen drei und neun Firmenfahrzeugen: vom PKW über Verkaufsfahrzeuge, LKW und Anhänger bis hin zu Arbeitsmaschinen.

Übrigens: Bis spätestens zum 30. November muss die Kündigung beim Versicherer eingetroffen sein, damit die Änderung zum Jahresbeginn 2019 wirksam werden kann.

Bei der Landesvereinigung der Unternehmensverbände Nordrhein-Westfalen (unternehmer nrw) standen auf der Mitgliederversammlung vor dem diesjährigen Unternehmertag unter anderem die Neuwahlen des Vorstandes auf der Tagesordnung.

Dabei wurde Arndt G. Kirchhoff für zwei weitere Jahre als Präsident wiedergewählt. Auch der Präsident des Unternehmerverbandes Handwerk NRW (UVH) und zugleich Vorstandsmitglied der Kreishandwerkerschaft Düsseldorf, Hans-Joachim Hering, wurde einstimmig in seinem Amt als Vizepräsident von unternehmer nrw bestätigt.

Millionen Handwerker sorgen täglich mit Know-how und Leidenschaft dafür, dass wir auf nichts verzichten müssen. Grund genug, dass ein Tag des Jahres ganz im Zeichen des Handwerks steht. An diesem Tag finden in ganz Deutschland viele Veranstaltungen unter dem Motto „Für diesen Tag geben wir alles“ statt.

Mit Infoständen, Mitmach-Aktionen oder einem Tag der Offenen Tür präsentieren Betriebe und Handwerksorganisationen den Besuchern die ganze Bandbreite des Handwerks. Junge Menschen können sich über Ausbildungsplätze und Karrierechancen informieren. Weiterlesen

In vielen Handwerksberufen macht sich ein zunehmender Fachkräftemangel bemerkbar. Dies führt dazu, dass einige Betriebe Mitarbeiter ihrer Konkurrenz gezielt abwerben. Grundsätzlich ist das Abwerben von Mitarbeitern im Rahmen der Marktwirtschaft gestattet. Die Abwerbung von Mitarbeitern kann allerdings wettbewerbswidrig erfolgen, wenn sie gegen unlauteren Wettbewerb verstößt. Weiterlesen

Wichtige Termine, Fristen, unerledigte Dinge: Es gibt einige Gründe, weshalb Arbeitnehmer zur Arbeit kommen, obwohl sie eigentlich ins Bett gehören. Aber es gibt auch die Fälle, in denen Beschäftigte zwar krank geschrieben sind, aber durchaus in der Lage sind, ihren Job auszuüben – also arbeitsfähig sind. Ein Überblick zu den arbeitsrechtlichen sowie versicherungsrechtlichen Voraussetzungen gibt die IKK classic.

Gesetzliche Regelung:
Grundsätzlich gilt, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kein Arbeitsverbot ist, sondern lediglich eine vom Arzt gemachte Prognose über den zu erwartenden Krankheitsverlauf. Von daher kann ein Arbeitnehmer prinzipiell trotz einer Krankschreibung wieder arbeiten, wenn er sich wieder gesund und arbeitsfähig fühlt.

Auch bei der Unfall- und Krankenversicherung ergeben sich keine Bedenken. Der Versicherungsschutz umfasst auch die Wege zum Betrieb. Grundsätzlich gilt dies auch für eine kurzzeitige Arbeitsaufnahme. So kann ein Arbeitnehmer, der seine übliche Tätigkeit, beispielsweise wegen eines gebrochenen Fußes, nicht ausüben kann, durchaus für eine kurze Zeit an einer beruflichen Pflichtveranstaltung teilnehmen – obwohl er noch weitere drei Wochen krank geschrieben ist. Dies setzt jedoch immer voraus, dass er selbst dies möchte und seine Genesung damit nicht gefährdet.

Fürsorgepflicht des Arbeitgebers:
Ist der Arbeitnehmer jedoch noch arbeitsunfähig – also objektiv nicht mehr in der Lage, die ihm nach dem Arbeitsvertrag obliegende Arbeit zu verrichten oder besteht die Gefahr, dass sich sein Zustand durch die Arbeit in absehbarer Zeit verschlimmert – und setzt ihn der Arbeitgeber dennoch ein, so kann dieser gegen seine Fürsorgepflicht verstoßen und sich schadensersatzpflichtig machen. Kommt ein offiziell noch krank geschriebener Arbeitnehmer vorzeitig wieder zur Arbeit, sollte der Arbeitgeber sich also vergewissern, ob der Mitarbeiter tatsächlich einen einsatzfähigen Eindruck macht. Ist dies der Fall, so muss er keine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsfähigkeit fordern, es genügt die Erklärung des Arbeitnehmers.

Falls aber besondere Umstände die Vermutung nahelegen, dass der Arbeitnehmer noch nicht wieder arbeitsfähig ist, muss der Arbeitgeber, notfalls im Rahmen seiner Fürsorgepflicht, den Betriebsarzt einschalten oder anderweitig den Gesundheitszustands des Arbeitnehmer überprüfen lassen. In diesem Fall kann eine ärztliche Bestätigung erforderlich sein, die den Arbeitnehmer für arbeitsfähig erklärt.

Pflichten des Arbeitnehmers:
Ratsam ist in allen Fällen, vorher mit dem Arbeitgeber Kontakt aufzunehmen. Denn: Der Beschäftigte darf dem Arbeitgeber seine noch bestehende Arbeitsunfähigkeit nicht verheimlichen. Auch ihn trifft eine Fürsorgepflicht. Wenn absehbar ist, dass er mit einer vorzeitigen Arbeitsaufnahme seine Genesung gefährdet oder gar den Krankheitszustand verschlimmert, sollte er die Dauer der voraussichtlichen Arbeitsunfähigkeit abwarten. Auch in seiner Freizeit sollte er nichts unternehmen, was seine Genesung gefährdet, er muss aber nicht die ganze Zeit in der Wohnung bleiben.

Die jährliche, im Rahmen eines Audit-Verfahrens durchgeführte, Überwachung der zertifizierten Qualitätsstandards bei der Kreishandwerkerschaft wurde im Juni erneut erfolgreich absolviert.

Dabei wurde festgestellt, dass die beiden Arbeitsmarktprojekte „Chance Handwerk“ und „Perspektive Handwerk“ weiterhin den Kriterien des Qualitätssicherungsverfahrens entsprechen. Positiv wurde angemerkt, dass die in 2017 angeregten Vorschläge zur Optimierung in den Abläufen umgesetzt worden sind. In diesem Jahr wurden an vier weiteren Stellen noch zusätzliche Verbesserungspotentiale gesehen.

Die Kreishandwerkerschaft Düsseldorf ist als Träger von Arbeitsmarktprojekten bis 2021 zertifiziert worden und wird dazu jährlich von der CERTQUA überprüft.

Achtung: Verstöße gegen den Datenschutz sind keine Kavaliersdelikte mehr. Was bisher selbstverständliche Praxis war, kann heute für Handwerker zur Stolperfalle werden. Datenschutz wird mit seinen formalen Dokumentations- und Informationspflichten jedoch häufig als bürokratisch empfunden. „Im betrieblichen Alltag wird dem Thema oftmals nicht die gebotene Priorität eingeräumt. Das sollten die Unternehmen schnell ändern“, rät Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH).

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Am 3. Oktober, dem Tag der Deutschen Einheit, öffnen sich zugleich die Türen für Kinder und Familien zur bundesweiten Aktion „Türen auf!“ der „Sendung mit der Maus“. Unternehmen, Institutionen, Städte, Gemeinden, Vereine, Medien und Forschungsinstitute sind aufgerufen, sich aktiv am Türöffner-Tag zu beteiligen und können ihre Veranstaltung ab sofort online registrieren.

Alle die am Aktionstag mitmachen wollen, können sich kostenfrei auf der Aktions-Webseite anmelden und somit auf den eigenen Tag der Offenen Tür aufmerksam machen. Auf der Maus-Homepage gibt es als Überblick eine Deutschlandkarte mit allen gemeldeten Türöffner-Veranstaltungen sowie weitere Informationen zur Aktion „Türen auf!“. Die Veranstaltungen selbst werden eigenständig und werbefrei durchgeführt und sollen für Kinder und Familien kostenlos sein. 2016 fanden am sogenannten „Türöffner-Tag“ am 3. Oktober rund 650 Veranstaltungen in ganz Deutschland (und auch im Ausland) statt – neben zahlreichen Unternehmen, Wissenschaftsinstituten, Werkstätten und Handwerksbetrieben waren bei „Türen auf!“ ganze Städte und Gemeinden mit dabei. Mehr Infos finden Sie hier.

Wie hart treffen Fahrverbote wegen zu hoher Stickoxid-Werte das Handwerk? Müssen die Betriebe ausbaden, was die Autoindustrie verbockt hat? Sind Schulabgänger fit genug für eine Lehre? Dazu Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks im Interview mit der „Neue Osnabrücker Zeitung“.

 

Fahrverbote wegen zu hoher Stickoxid-Werte träfen die Handwerksbetriebe hart. Wie groß ist die Verunsicherung?
Die Betriebe sind massiv verunsichert. Fahrverbote, wenn sie denn kommen, sind für die mehr als eine Million Handwerksbetriebe existenzgefährdend und deshalb völlig inakzeptabel. Wenn Handwerker nicht zu ihren Kunden kommen und Aufträge erledigen, kommt auch kein Geld rein. Unsere Betriebe erwarten, dass nicht sie ausbaden müssen, was Automobilhersteller verbockt haben. Software-Updates reichen nicht. Die Hersteller müssen sich auch um technische Lösungen kümmern, selbst wenn deren Umsetzung eine Zeit lang braucht.

Was erwarten Sie vom bevorstehenden Auto-Gipfel der Kanzlerin mit den Kommunen?
Auch die Kommunen wollen keine Fahrverbote. Sie wissen, dass die Daseinsvorsorge gefährdet ist, wenn Müllfahrzeuge, Busse und Handwerksfahrzeuge nicht mehr in die Innenstädte fahren können. Klar ist, die Automobilhersteller stehen in der Verantwortung, technische Lösungen zu finden, die Fahrverbote unnötig machen.

Sehen Sie das Gütesiegel „Made in Germany“ durch die Diesel-Affäre ernsthaft gefährdet?
Rund acht Prozent unserer Handwerksbetriebe sind im Export aktiv, Tendenz steigend. Die Software-Manipulationen haben diesem Siegel einen Bärendienst erwiesen. Dass dadurch das Vertrauen in deutsche Produkte insgesamt nicht gestärkt wurde, ist wohl unstrittig.

Stichwort Lehrlingsmangel: Wie ausbildungswillig und wie ausbildungsfähig sind junge Menschen?
Leider ist eine praktische Ausbildung heutzutage nicht das Erste, was Jugendlichen in den Sinn kommt, wenn sie über ihre berufliche Zukunft nachdenken. Wir spüren hier die Folgen der jahrelang verbreiteten Botschaft, dass nur das Abitur eine gute Zukunft garantiert. Das hat sich in den Köpfen festgesetzt. Wir brauchen ein Umparken im Kopf und müssen dort die Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Tätigkeit wieder verankern. Daher ist das Handwerk so stark an einer Berufsorientierung auch in Gymnasien interessiert. Wir wollen dort über die vielfältigen Chancen in über 130 Handwerksberufen sprechen und raten, diese einmal auszuprobieren. Dazu gibt es Infos unter dem Hashtag #einfachmachen.

Und die Ausbildungsfähigkeit?
Aus den Betrieben und Hochschulen hört man, dass das Lern- und Wissensniveau offenbar gesunken ist. Das schließt Abiturienten ein. Ich warne aber dringend vor Pauschalurteilen. Wir haben viele engagierte und gute Nachwuchskräfte.

Wie viel Zeit müssen Betriebe investieren, um Lehrlinge fit für die Ausbildung zu machen?
Unsere Betriebe stellen hier selbst viel auf die Beine. Das geht so weit, dass Nachhilfekräfte eingestellt werden. Mit gutem Erfolg. Aber immer noch läuft die Ausbildung vor allem über die Meister und unsere Berufsbildungsstätten. Bei der Wissensvermittlung müssen wir uns – und das ist eine neue Herausforderung – auf das veränderte mediale Verhalten von Jugendlichen einstellen. Das ist auf Schnelligkeit und Kürze getrimmt. Dem müssen wir Rechnung tragen, um die Aufmerksamkeit der an digitale Information gewöhnten jungen Leute zu gewinnen.

Gewerkschaften beanstanden den Missbrauch von Auszubildenden für Putz- und Hilfsdienste. Was ist da dran?
Nahezu reflexhaft kommt alljährlich diese Klage der Jugendorganisation des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Das ist ein Ärgernis. Durch unzulässige Verallgemeinerungen wird die Ausbildung insgesamt schlechtgeredet. Dabei sollten Gewerkschaften und das Handwerk das gemeinsame Interesse haben, berufliche Ausbildung nach vorne zu bringen, statt sie zu diskreditieren. Es ist unredlich, alle über einen Kamm zu scheren und die enorme Ausbildungsleistung unserer Betriebe zu schmälern. Es mag sein, dass nicht alle Betriebe dieselbe Qualität bei der Ausbildung bieten. Aber wir arbeiten mit zahlreichen Programmen und Projekten intensiv daran, dass das so ist. Rund fünfhundert Berater gibt es dafür in unseren Handwerkskammern. Es gibt Angebote für Lehrlinge, Beschwerden loszuwerden. Aber klar ist auch: Jeder Fall, bei dem es nicht gut läuft, ist einer zu viel.

Der Fachkräftemangel führt zu Wartezeiten. Wie lange müssen sich Kunden durchschnittlich gedulden, bis der Handwerker kommt?´
Es läuft sehr gut. Wir haben unsere Umsatzprognose für 2017 auf drei Prozent nach oben gesetzt. Aktuelle Daten bestätigen uns darin. Die Betriebe sind durchschnittlich zehn Wochen mit Aufträgen ausgebucht. Es ist also gut, wenn Kunden langfristig planen. Langjährige Bindungen zwischen Handwerksbetrieben und Kunden zahlen sich derzeit sicher aus.

Gibt es sogar Absagen?
Tatsächlich sind manche Unternehmen bis zum Jahresende ausgelastet. Wir könnten mehr machen, wenn wir mehr Fachkräfte hätten.

Und wie steht es mit Schwarzarbeit? Haben stark ausgelastete Maurer oder Installateure noch Zeit dafür?
Schwarzarbeit floriert leider in guten wie in schlechten Zeiten. Ich kann jedoch nur jeden davor warnen: Was zunächst billiger scheint, kann sich etwa wegen fehlender Gewährleistungen als wesentlich teurer herausstellen. Für die Kontrolle von Schwarzarbeit ist der Zoll zuständig. Als Handwerksorganisation haben wir nicht die Mittel, um sie wirklich einzudämmen.

Das Interview führte Beate Tenfelde, NOZ

Quelle: ZDH