Geschäftsreise mit Privatanteil – Kosten jetzt aufteilbar und absetzungsfähig. Manchmal lässt sich im Beruf das Angenehme mit dem Nützlichen verknüpfen: Nach der Konferenz in Paris ein Wochenende in der Seine-Metropole verbringen oder im Anschluss an die Tagung in Tokio noch ein paar Tage durch Japan reisen – solche Gelegenheiten nimmt man gerne mit. Weiterlesen
Die Rechtsabteilung der Kreishandwerkerschaft informiert: EuGH-Urteil ändert deutsche Kündigungsfristen für junge Arbeitnehmer.
Das deutsche Kündigungsrecht verstößt nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) gegen das Diskriminierungsverbot in der Europäischen Union. Beschäftigungszeiten vor Vollendung des 25. Lebensjahres nicht für die Kündigungsfrist anzurechnen, ist mit dem Diskriminierungsverbot nicht vereinbar, entschied der EuGH in einem Grundsatzurteil. Weiterlesen
Die Einführung der Umweltzone und damit das Einfahrverbot für Kraftfahrzeuge ohne Umweltplakette in Düsseldorf hat nach ersten Analysen bisher nicht die erforderlichen Ergebnisse gebracht. So werden trotz der seit dem 15. Februar 2009 bestehenden Umweltzone im Innenstadtbereich weiterhin verschiedene Grenzwerte überschritten. Zwar wird auf Zeit prognostiziert, dass im letzten Jahr die Feinstaub-Belastung Weiterlesen
Rund 600 Jungen und Mädchen aus Düsseldorfer Schulen am Start.
Zum traditionellen Stadtsparkassen-Radschläger-Turnier treffen sich in diesem Jahr wieder rund 600 Jungen und Mädchen der Düsseldorfer Schulen zwischen acht und zwölf Jahren am Unteren Rheinwerft südlich der Schulstraßenbastei. Die in der Welt einzigartige Traditions-Veranstaltung für Jugendliche findet am Sonntag, 20. Juni, ab 11 Uhr statt. Weiterlesen
Für die Schriftformerfordernis in arbeitsvertraglicher Ausschlussfrist genügt die Geltendmachung per E-Mail.
Verlangt eine arbeitsvertragliche Ausschlussfrist die schriftliche Geltendmachung von Ansprüchen innerhalb einer bestimmten Frist nach Fälligkeit der Leistung, ist diese Frist auch dann gewahrt, wenn der Anspruch vor der eingetretenen Fälligkeit der Leistung und per E-Mail geltend gemacht wird. (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.12.2009 – 5 AZR 888/08)
Sachverhalt
Die Parteien streiten über Einmalzahlungen aus einem Tarifvertrag. Im Arbeitsvertrag des Klägers vereinbarten die Parteien, dass sich die Vergütung nach dem entsprechenden Tarifvertrag in der jeweils gültigen Fassung richten solle. Die zudem in Bezug genommenen Arbeitsvertragsrichtlinien enthalten eine Ausschlussfrist. Danach müssen Ansprüche innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden. Mit E-Mail vom 25.07.2006 machte der Kläger eine nach dem Tarifvertrag mit dem Juli-Gehalt auszuzahlende Einmalzahlung geltend. Die Beklagte lehnte die Zahlung per E-Mail ab. Weitere Einmalzahlungen verlangte der Kläger jeweils fristgerecht mit Schreiben.
Begründung
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass der Kläger die Ansprüche fristgerecht geltend gemacht hat. Verlange eine arbeitsvertragliche Ausschlussfrist die schriftliche Geltendmachung eines Anspruchs binnen einer bestimmten Frist, reiche im Zweifel die telekommunikative Übermittlung aus. Der Arbeitgeber könne den Inhalt der elektronischen Datei entweder speichern und damit jederzeit abrufen oder zumindest ausdrucken und auf diese Weise dauerhaft wiedergeben. Die E-Mail enthalte den Namen des Klägers. Der Abschluss der Erklärung sei durch eine Grußformel und Wiederholung des Namens hinreichend deutlich gemacht. Damit genüge die E-Mail des Klägers vom 25.07.2006 dem Schriftformerfordernis. Für einen abweichenden Willen der Parteien i.S.v. § 127 II 1 BGB bestünden keine Anhaltspunkte, da die Beklagte selbst zur E-Mail-Kommunikation griff, um den Anspruch abzulehnen.
Praxishinweis
Das BAG folgt der Intention des Gesetzgebers. Dieser wollte bei der Neuregelung der Formvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausdrücklich die E-Mail als Kommunikationsmittel im Geschäftsverkehr stärken
Dass ein Telefax dem Schriftformerfordernis genügt, hat das BAG bereits zu einem früheren Zeitpunkt klargestellt. Eine Sprachnachricht, die z.B. auf eine Voice-Box aufgesprochen wird, wird dem Formerfordernis hingegen nicht gerecht. Bei einer Geltendmachung von Ansprüchen per elektronischer Kurznachricht (SMS) ist äußerst zweifelhaft, ob ein Gericht das Schriftformerfordernis als erfüllt ansehen würde. So ist beispielsweise ein Ausdruck einer solchen Nachricht technisch nicht in der gleichen Weise ohne Weiteres möglich wie bei einer E-Mail.
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