Neue Verwaltungsanweisung zur steuerlichen Erfassung der privaten Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs

In einem aktuellen Erlass vom 18.11.2009 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) zur steuerlichen Behandlung der privaten Nutzung betrieblicher Kraftfahrzeuge Stellung genommen. Danach dürfen Selbstständige ihre Privatfahrten nur dann pauschal beim Finanzamt abrechnen, wenn sie den Pkw zu mehr als 50 Prozent für Firmenzwecke verwenden. Ansonsten müssen sie sich die lästige Arbeit machen, ein Fahrtenbuch zu führen. Das BMF hat im einzelnen vorgegeben, wie sich die betriebliche Nutzung belegen und ein Fahrtenbuch vermeiden lässt.

In dem vorgelegten Erlass hat das BMF die bisher von der Finanzverwaltung praktizierte sog. „Junggesellenregelung“ aufgegeben. Hat der Steuerpflichtige mehrere Fahrzeuge in seinem Betriebsvermögen, muss im Ergebnis für sämtliche Fahrzeuge die private Nutzung versteuert werden, sofern er dies nicht durch ein Fahrtenbuch widerlegen kann – bisher wurde das Fahrzeug mit dem höchsten Bruttolistenpreis für die Besteuerung der privaten Nutzung herangezogen.

Die Regelungen gelten für Unternehmer, Freiberufler, Landwirte sowie Gesellschafter einer KG, oHG oder GbR.

Im Einzelfall wird zu überlegen sein, ob es nicht vorteilhafter ist, Fahrzeuge aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen zu überführen und die betrieblichen Fahrten durch eine sog. Nutzungseinlage als Betriebsausgabe steuerlich geltend zu machen.

Bundessieger 2009 im Kälteanlagenbauer-Handwerk gekürt

Den diesjährigen Bundesleistungswettbewerb im Kälteanlagenbaue-rhandwerk hat die innungseigene Ausbildungsstätte der Kälte- und Klimatechnik-Innung Nordrhein (KIN) im Informationszentrum für Kälte-, Klima- und Energietechnik (IKKE) am 10. und 11. November 2009 durchgeführt. 

Als Aufgabe hatten die neun teilnehmenden Landessieger eine Kälteanlage zu bauen, die mittels einer Umschaltung über ein Vierwege-Ventil einmal warmes oder kaltes Wasser produzieren sollte. Innerhalb von zwei Tagen (16 Stunden) galt es eine handwerklich saubere Arbeit mit entsprechender Funktion und unter Umweltschutzgesichtspunkten hinzulegen.

Christian Richter (Sachsen Kälte GmbH / Sachsen) baute eine außergewöhnlich saubere und kompakte Anlage und wurde verdient Bundessieger. 2. Sieger wurde Dennis Hübner (Worthmann & Partner GmbH / Niedersachsen). Den dritten Platz belegte Matthias Rupp (PK-Kältetechnik GmbH / Bayern).

Alle Teilnehmer waren engagiert bei der Sache und zeigten, dass sie auch zurecht zuvor Landessieger geworden waren. Insgesamt fand der praktische Leistungswettbewerb auf hohem Niveau statt. 

Bei der abschließenden Siegerehrung am 12.11.2009 im Hotel Landhaus Milser sprach der Duisburger Bürgermeister Erkan Kocalar der IKKE gGmbH ein besonderes Lob für die ausgezeichnete Vorbereitung und Durchführung dieser Veranstaltung aus. Ebenso freute sich Bundesinnungsmeister Frank Heuberger über die guten Leistungen und sah für die Teilnehmern eine sehr positive Zukunft voraus.