Mit dem zum 1. September 2017 gestarteten Ausbildungsjahrgang geht die Kooperation mit der Landeshauptstadt Düsseldorf zur Brandmeister-Stufenausbildung mittlerweile ins 12. Jahr. Die insgesamt auf 19 Monate ausgelegte handwerkliche Ausbildung endet immer zum Ende des ersten Quartals eines Jahres mit den Abschlussprüfungen in den vier beteiligten Gewerken. Anschließend geht es für die Brandmeister-Anwärter weiter in der fachlichen Ausbildung bei der Berufsfeuerwehr. Weiterlesen

Wichtige Termine, Fristen, unerledigte Dinge: Es gibt einige Gründe, weshalb Arbeitnehmer zur Arbeit kommen, obwohl sie eigentlich ins Bett gehören. Aber es gibt auch die Fälle, in denen Beschäftigte zwar krank geschrieben sind, aber durchaus in der Lage sind, ihren Job auszuüben – also arbeitsfähig sind. Ein Überblick zu den arbeitsrechtlichen sowie versicherungsrechtlichen Voraussetzungen gibt die IKK classic.

Gesetzliche Regelung:
Grundsätzlich gilt, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kein Arbeitsverbot ist, sondern lediglich eine vom Arzt gemachte Prognose über den zu erwartenden Krankheitsverlauf. Von daher kann ein Arbeitnehmer prinzipiell trotz einer Krankschreibung wieder arbeiten, wenn er sich wieder gesund und arbeitsfähig fühlt.

Auch bei der Unfall- und Krankenversicherung ergeben sich keine Bedenken. Der Versicherungsschutz umfasst auch die Wege zum Betrieb. Grundsätzlich gilt dies auch für eine kurzzeitige Arbeitsaufnahme. So kann ein Arbeitnehmer, der seine übliche Tätigkeit, beispielsweise wegen eines gebrochenen Fußes, nicht ausüben kann, durchaus für eine kurze Zeit an einer beruflichen Pflichtveranstaltung teilnehmen – obwohl er noch weitere drei Wochen krank geschrieben ist. Dies setzt jedoch immer voraus, dass er selbst dies möchte und seine Genesung damit nicht gefährdet.

Fürsorgepflicht des Arbeitgebers:
Ist der Arbeitnehmer jedoch noch arbeitsunfähig – also objektiv nicht mehr in der Lage, die ihm nach dem Arbeitsvertrag obliegende Arbeit zu verrichten oder besteht die Gefahr, dass sich sein Zustand durch die Arbeit in absehbarer Zeit verschlimmert – und setzt ihn der Arbeitgeber dennoch ein, so kann dieser gegen seine Fürsorgepflicht verstoßen und sich schadensersatzpflichtig machen. Kommt ein offiziell noch krank geschriebener Arbeitnehmer vorzeitig wieder zur Arbeit, sollte der Arbeitgeber sich also vergewissern, ob der Mitarbeiter tatsächlich einen einsatzfähigen Eindruck macht. Ist dies der Fall, so muss er keine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsfähigkeit fordern, es genügt die Erklärung des Arbeitnehmers.

Falls aber besondere Umstände die Vermutung nahelegen, dass der Arbeitnehmer noch nicht wieder arbeitsfähig ist, muss der Arbeitgeber, notfalls im Rahmen seiner Fürsorgepflicht, den Betriebsarzt einschalten oder anderweitig den Gesundheitszustands des Arbeitnehmer überprüfen lassen. In diesem Fall kann eine ärztliche Bestätigung erforderlich sein, die den Arbeitnehmer für arbeitsfähig erklärt.

Pflichten des Arbeitnehmers:
Ratsam ist in allen Fällen, vorher mit dem Arbeitgeber Kontakt aufzunehmen. Denn: Der Beschäftigte darf dem Arbeitgeber seine noch bestehende Arbeitsunfähigkeit nicht verheimlichen. Auch ihn trifft eine Fürsorgepflicht. Wenn absehbar ist, dass er mit einer vorzeitigen Arbeitsaufnahme seine Genesung gefährdet oder gar den Krankheitszustand verschlimmert, sollte er die Dauer der voraussichtlichen Arbeitsunfähigkeit abwarten. Auch in seiner Freizeit sollte er nichts unternehmen, was seine Genesung gefährdet, er muss aber nicht die ganze Zeit in der Wohnung bleiben.

Die Fortschreibung und damit auch die Festsetzung von verkehrslenkenden Maßnahmen wegen der Überschreitung der Grenzwerte beim Stickstoffdioxid (NO2) an der Meßstation Corneliusstraße – wie auch auf manchen weiteren innerstädtischen Straßenabschnitten – liegt in der Hand der Bezirksregierung Düsseldorf.

Das Bundesverwaltungsgericht hat Ende Februar 2018 das Urteil gefällt, dass eine Festlegung von Fahrtverboten für dieselgetriebene Fahrzeuge grundsätzlich möglich ist, aber die Verhältnismäßigkeit dabei auch berücksichtigt werden muss. Die Urteilsbegründung ist mittlerweile auch der Bezirksregierung zugestellt worden. Die Gründe werden nun genau analysiert – gleichzeitig werden auch die zahlreichen verschiedenen Maßnahmen, die von der Stadt, Kammern, Verbänden und Organisationen vorgeschlagen wurden (und teilweise sogar schon umgesetzt werden) ebenfalls einer gründlichen Berechnung hinsichtlich der Wirksamkeit zur NO2-Reduzierung durchgerechnet.

Es ist wohl nach wie vor Wille von Landesregierung, Bezirksregierung und Landeshauptstadt Fahrverbote zu vermeiden. Aber die Prüfung der Bezirksregierung kann auch ergeben, dass tatsächlich erst ein partielles straßen- oder zonenbezogenes Verbot eine ausreichende Einhaltung der NO2-Grenzwerte ermöglicht.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) e.V. will mit ihrem Antrag vom 21. Juni 2018 an das Düsseldorfer Verwaltungsgericht, das Urteil aus 2015 in Zwangsvollstreckung zu bringen, die Bezirksregierung so zwingen, unbedingt und in jedem Fall Fahrverbote in den Maßnahmenkatalog zu schreiben und diese auch alsbald in Kraft zu setzen. Damit zeigt die DUH, dass es ihr überhaupt nicht um vernünftige, verhältnismäßige und nachhaltige Umsetzungen geht, sondern nur ein Dieselfahrverbot ihrem sich selbst erteilten Auftrag Genüge tun wird.

Der Antrag auf Zwangsvollstreckung wird nunmehr vom Verwaltungsgericht Düsseldorf geprüft und die Landesregierung hat dann Gelegenheit hierzu Stellung zu nehmen. Im normalen Verfahrensablauf geht man hier von mindestens drei Monaten aus. Insoweit werden wir Ihnen frühestens in der nächsten Ausgabe mögliche Neuigkeiten mitteilen können, da die Bezirksregierung auch vor dem DUH-Antrag schon die Offenlage ihres Entwurfes zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans für das 2. Halbjahr 2018 angekündigt hatte.

Fazit: Leider müssen wir alle uns weiter in Geduld üben! – Wir bleiben für Sie dran!

Die von Kreishandwerkerschaft, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer und der Landeshauptstadt Düsseldorf Ende vergangenen Jahres vereinbarte Mobilitätspartnerschaft startete Anfang April ihre gemeinsame Veranstaltungsreihe. Unter dem Titel „Einfach besser mobil sein!“ fand der erste Workshop im Umweltamt statt. Über Konzepte und Lösungen für umweltschonende betriebliche Mobilität informierten sich rund 25 Betriebe.

Um betriebliche Mobilität umweltfreundlicher zu gestalten, wurden zum Auftakt verschiedene Fahrzeugmodelle – vom Lastenfahrrad der Kreishandwerkerschaft über den Elektro-Smart des Umweltamtes bis hin zum elektrischen Nutzfahrzeug – vor dem Dienstgebäude für Probefahrten bereitgestellt. Ladeinfrastruktur und die Betankung mit Solarstrom war natürlich auch Thema. Dazu gab es Erläuterungen anhand der Wandladestationen für die städtischen Elektrofahrzeuge am Solar-Carport vor dem Umweltamt.

Die Teilnehmer machten fleißig Gebrauch von den gebotenen Möglichkeiten zu Testfahrten und zeigten sich danach vielfach von den Vorteilen überzeugt und ziehen nun einen Umstieg ernsthaft in Erwägung.

Die Mobilitätspartnerschaft zählte im April bereits etwa 20 Unternehmen verschiedenster Branchen: vom kleinen Handwerksbetrieb bis hin zum großen Versicherungsunternehmen. Sie alle haben sich damit bereit erklärt, die Mobilität ihres Betriebes umweltfreundlicher zu gestalten. Die Aktivitäten sollen in alle betrieblichen Bereiche hineinwirken – von den Arbeitswegen der Beschäftigten über Geschäftsreisen bis hin zur eigenen Fahrzeugflotte und den Lieferverkehren.

„Dies ist ein wichtiger Entwicklungsprozess, den unsere Betriebe angehen müssen. Viele Unternehmen haben sich schon auf den Weg gemacht, sie liefern bereits gute Beispiele. Das ist eine wichtige Basis, auf der die Mobilitätspartnerschaft aufbauen kann, denn die vielen Erfolgsgeschichten sollen anderen Unternehmen Mut machen, eigene Lösungen mit ihren Beschäftigten zu entwickeln“, sagte Kreishandwerksmeister Thomas Dopheide.

Die Auftaktveranstaltung diente natürlich auch der Öffentlichkeitsarbeit. Außerdem wurde eine Broschüre für die angeschlossenen Betriebe entwickelt, mit der die Firmen über Fördermittel informiert und Kontakte zu Experten vermittelt werden. Die Umstellung wird durch verschiedene Förderprogramme unterstützt, selbst für Lastenfahrräder gibt es mittlerweile Zuschüsse.

Alle Unternehmen sind aufgefordert, sich der Initiative Mobilitätspartnerschaft anzuschließen, um im Austausch mit Experten in Netzwerken zum Thema effiziente und umweltgerechte Mobilität weiter zu kommen.

„Mit der Mobilitätspartnerschaft wollen wir keine neue Bürokratie aufbauen, sondern zeigen, dass die Wirtschaft sich in besonderer Weise engagiert. Deshalb sammeln wir die vielen guten Beispiele aus den Unternehmen, um der Politik zeigen zu können, dass die Wirtschaft nicht Teil des Problems, sondern Teil der Lösung ist. Für uns steht der vertrauensvolle Austausch mit den Unternehmen im Vordergrund“, erklärt Gabriele Poth, Leiterin des Umweltzentrums der Handwerkskammer Düsseldorf.

Hinweise auf Veranstaltungen, hilfreiche Beispiele, Links und ein Mitgliedsantrag finden sich im Internet unter www.duesseldorf.de/mobilitaetspartnerschaft.

Moderne Datenverarbeitung ist auch in mittelständischen Unternehmen nicht mehr wegzudenken. Der überwiegende Teil der Betriebe ist zudem online unterwegs. Damit steigt allerdings auch die Anfälligkeit für Cyber-Attacken. Der neue digitale Schutzschild der SIGNAL IDUNA schließt hier eine gefährliche Deckungslücke.

Mittlerweile haben rund 42 Prozent der kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) die Digitalisierung fest in der Geschäftsstrategie verankert. Damit machen sie sich auf der anderen Seite angreifbarer gegenüber Cyber-Kriminalität, beispielsweise Datendiebstahl oder Datenverlust und Sabotage.

Glücklicherweise gehören Zeiten, in denen die Entscheidungsträger mittelständischer Unternehmen dem Thema Cybersicherheit bestenfalls mit einem Achselzucken begegneten, der Vergangenheit an. Zu Recht: In Deutschland ist bislang jedes zweite Unternehmen bereits Opfer von Cyber-Kriminalität geworden. Die geschätzten wirtschaftlichen Schäden belaufen sich auf bis zu 50 Milliarden Euro. Jedes dritte KMU schätzt inzwischen die Bedrohung durch Cyber-Attacken als bedeutsam ein – mit steigender Eintrittswahrscheinlichkeit.

Die SIGNAL IDUNA trägt diesem Umstand Rechnung und bringt jetzt den digitalen Schutzschild für Gewerbekunden auf den Markt. Er umfasst drei Verteidigungslinien: Vorkehrungen zur IT-Sicherheit, Präventionsmaßnahmen sowie einen leistungsstarken Cyber-Versicherungsschutz. Dieser ist gedacht für Betriebe mit einem Umsatz von bis zu 1,5 Millionen Euro. Versichert sind Vermögensschäden aufgrund einer Informationssicherheitsverletzung wie Datendiebstahl, -manipulation oder Cyberspionage. Die Versicherungssummen liegen zwischen 50.000 und 250.000 Euro.

Stellt ein Betrieb Auffälligkeiten in seiner IT oder auf seiner Webseite fest, kann er sich an eine 24-Stunden-Hotline wenden, die erste Hilfe im Cyber-Schadenfall bietet. Die Spezialisten dort helfen entweder direkt am Telefon, um Schäden zu beseitigen, zu vermeiden oder zu mindern. Dies verläuft erfahrungsgemäß bereits in 70 Prozent der Fälle erfolgreich. Ist eine „ambulante“ Hilfe nicht möglich, helfen weitere Dienstleister oder Forensiker bei Bedarf vor Ort.

Die SIGNAL IDUNA arbeitet mit der Perseus Technologie GmbH, Berlin, zusammen. Neben der Schadenhilfe bietet Perseus mit ihrem Cyber Security Club (CSC) Firmeninhabern und jedem Mitarbeiter Unterstützung und Fortbildung, um selbst zur Cyber-Sicherheit beitragen zu können.

Die jährliche, im Rahmen eines Audit-Verfahrens durchgeführte, Überwachung der zertifizierten Qualitätsstandards bei der Kreishandwerkerschaft wurde im Juni erneut erfolgreich absolviert.

Dabei wurde festgestellt, dass die beiden Arbeitsmarktprojekte „Chance Handwerk“ und „Perspektive Handwerk“ weiterhin den Kriterien des Qualitätssicherungsverfahrens entsprechen. Positiv wurde angemerkt, dass die in 2017 angeregten Vorschläge zur Optimierung in den Abläufen umgesetzt worden sind. In diesem Jahr wurden an vier weiteren Stellen noch zusätzliche Verbesserungspotentiale gesehen.

Die Kreishandwerkerschaft Düsseldorf ist als Träger von Arbeitsmarktprojekten bis 2021 zertifiziert worden und wird dazu jährlich von der CERTQUA überprüft.

Am 27. April 2018 luden die nordrhein-westfälischen Orthopädie-Schuhtechniker zu Ehren Ihres ehemaligen Landesinnungsmeisters Ludwig Vorholt nach Essen in die Zeche Zollverein ein. Philipp Radtke, der im Herbst 2017 Ludwig Vorholt als Landesinnungsmeister für Nordrhein-Westfalen nachfolgte, bezeichnete Vorholt als „einen der ganz großen unseres Handwerks.“ Rückblickend erfülle es ihn mit Stolz, dass er in den letzten Jahren gemeinsam mit Vorholt im Vorstand die Geschicke des Verbandes gestalten durfte.

Bereits im vergangenen November war Vorholt auf der Innungsversammlung nicht nur offiziell verabschiedet worden, sondern auch zum Ehrenlandesinnungsmeister ernannt worden. Vorstand und Geschäftsführung der Landesinnung waren jedoch einhellig der Ansicht, dass die Lebensleistung Ludwig Vorholts nochmals in besonderem Rahmen gewürdigt werden müsse.

Hoch über der ehemaligen Kohlenwäsche und kaum einen Steinwurf von Vorholts Heimatstadt Gelsenkirchen entfernt bot der Erich-Brost-Pavillon den Rahmen für entspanntes Feiern und ehrwürdige Besinnlichkeit.

1969 gehörte bereits der Vater Ludwig Vorholt sen. zu den Gründungsmitgliedern der Innung Emscher-Lippe. 1970 gehörte dieser als Delegierter zu den Gründungsmitgliedern des Bundesinnungsverbandes. Mit dieser familiären Vorprägung stieg Ludwig Vorholt jun. 1990 aktiv in die Innungsarbeit ein und engagierte sich so von Beginn an.

Um die kleineren Innungen Nordrhein-Westfalens in einem einen leistungsfähigen Verbund zu unterstützen, initiierte er 1993 die Gründung des Landesinnungsverbandes Nordrhein-Westfalen. Die Innung Gelsenkirchen wählte ihn 1994 zu ihrem Obermeister. 1998 wurde er zum Stellvertreter des damaligen Landesinnungsmeisters Friedhelm Witzel gewählt. In diese Spitzenposition rückte er dann 2003.

Ihm gelang in der Folgezeit die Zusammenführung von neun Einzelinnungen zu einer gemeinsamen Großinnung im Jahre 2006 mit einer schlagkräftigen, mitgliederorientierten Geschäftsstelle unter der Leitung von Irene Zamponi als Geschäftsführerin. Im Rückblick war es ein Glück für Ludwig Vorholt in seiner jahrzehntelangen Innungsarbeit, in seinem Umfeld auf Menschen zu treffen die ebenfalls etwas bewegen wollten und mit denen man gut zusammenarbeiten konnte.

Verbandsgeschäftsführerin Zamponi attestierte Vorholt, dass er das, was er versprochen hatte, immer gehalten habe. Seine Ziele habe er immer klar formuliert und dann auch mit bester westfälischer Beharrlichkeit verfolgt.

Für sein außergewöhnliches, jahrzehntelanges Engagement gab es an diesem Abend noch eine offizielle Ehrung: In Anerkennung seiner langjährigen Tätigkeit als Obermeister und seine Verdienste um den beruflichen Nachwuchs erhielt Ludwig Vorholt die Silbermedaille der Handwerkskammer Düsseldorf.