Wie geht‘s weiter mit dem Diesel?
Die Fortschreibung und damit auch die Festsetzung von verkehrslenkenden Maßnahmen wegen der Überschreitung der Grenzwerte beim Stickstoffdioxid (NO2) an der Meßstation Corneliusstraße – wie auch auf manchen weiteren innerstädtischen Straßenabschnitten – liegt in der Hand der Bezirksregierung Düsseldorf.
Das Bundesverwaltungsgericht hat Ende Februar 2018 das Urteil gefällt, dass eine Festlegung von Fahrtverboten für dieselgetriebene Fahrzeuge grundsätzlich möglich ist, aber die Verhältnismäßigkeit dabei auch berücksichtigt werden muss. Die Urteilsbegründung ist mittlerweile auch der Bezirksregierung zugestellt worden. Die Gründe werden nun genau analysiert – gleichzeitig werden auch die zahlreichen verschiedenen Maßnahmen, die von der Stadt, Kammern, Verbänden und Organisationen vorgeschlagen wurden (und teilweise sogar schon umgesetzt werden) ebenfalls einer gründlichen Berechnung hinsichtlich der Wirksamkeit zur NO2-Reduzierung durchgerechnet.
Es ist wohl nach wie vor Wille von Landesregierung, Bezirksregierung und Landeshauptstadt Fahrverbote zu vermeiden. Aber die Prüfung der Bezirksregierung kann auch ergeben, dass tatsächlich erst ein partielles straßen- oder zonenbezogenes Verbot eine ausreichende Einhaltung der NO2-Grenzwerte ermöglicht.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) e.V. will mit ihrem Antrag vom 21. Juni 2018 an das Düsseldorfer Verwaltungsgericht, das Urteil aus 2015 in Zwangsvollstreckung zu bringen, die Bezirksregierung so zwingen, unbedingt und in jedem Fall Fahrverbote in den Maßnahmenkatalog zu schreiben und diese auch alsbald in Kraft zu setzen. Damit zeigt die DUH, dass es ihr überhaupt nicht um vernünftige, verhältnismäßige und nachhaltige Umsetzungen geht, sondern nur ein Dieselfahrverbot ihrem sich selbst erteilten Auftrag Genüge tun wird.
Der Antrag auf Zwangsvollstreckung wird nunmehr vom Verwaltungsgericht Düsseldorf geprüft und die Landesregierung hat dann Gelegenheit hierzu Stellung zu nehmen. Im normalen Verfahrensablauf geht man hier von mindestens drei Monaten aus. Insoweit werden wir Ihnen frühestens in der nächsten Ausgabe mögliche Neuigkeiten mitteilen können, da die Bezirksregierung auch vor dem DUH-Antrag schon die Offenlage ihres Entwurfes zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans für das 2. Halbjahr 2018 angekündigt hatte.
Fazit: Leider müssen wir alle uns weiter in Geduld üben! – Wir bleiben für Sie dran!