Kentzler: „Ein-Euro-Jobs ganz abschaffen!“
Die Kritik des Handwerks an den Ein-Euro-Jobs hat jetzt ein Bericht des Bundesrechnungshofes bestätigt. Geförderte Arbeit konkurriert mit regulären Betrieben und schafft mehr Arbeitslosigkeit. Handwerkspräsident Otto Kentzler fordert daher in einem Beitrag für die WELT: „Ein Euro-Jobs am besten ganz abschaffen!“
Beitrag von Handwerkspräsident Otto Kentzler für die WELT: „Die Berichte des Bundesrechnungshofes bestätigen die von Anfang an geübte Kritik des Handwerks an den Ein-Euro-Jobs. Geförderte Arbeit konkurriert mit regulär arbeitenden Unternehmen und schafft damit mehr Arbeitslosigkeit. Die Kontrolle über regionale Beiräte war oft nicht zielführend. Immer wieder werden Ein-Euro-Jobs zur Durchführung handwerklicher Tätigkeiten genutzt – auch wenn dies eigentlich verboten ist. So entgehen dem Handwerk Aufträge und Arbeit. Gleichzeitig weisen zahlreiche Studien nach, dass Ein-Euro-Jobs Chancen von Langzeitarbeitslosen auf reguläre Arbeit eher verschlechtern als verbessern.
Die BA hatte bereits vor einer Woche angekündigt, die Ein-Euro-Jobs zurückzufahren. Das ist sinnvoll und entspricht der langjährigen Forderung des Handwerks.
Noch besser wäre, Ein-Euro-Jobs ganz abzuschaffen. Zumal die Überlegung, dass Arbeitslose diese Jobs nur noch freiwillig machen sollen, das Instrument ad absurdum führt, da Ein-Euro-Jobs vorrangig der Überprüfung der Arbeitswilligkeit dienen sollten.
Selbstverständlich dürfen Ein-Euro-Jobs nicht durch neue gleichartige Instrumente – wie die Bürgerarbeit – ersetzt werden. Vielmehr muss in Zeiten eines sich verschärfenden Fachkräftemangels der jahrzehntelange Irrweg, Langzeitarbeitslosigkeit mit verschiedensten Maßnahmen künstlicher Beschäftigung bekämpfen zu wollen, endlich verlassen werden. Erforderlich ist eine individuelle Betreuung verbunden mit arbeitsmarktnahen Weiterbildungsmaßnahmen.
Damit ist zugleich die Leitlinie für die anstehende Reform des arbeitsmarktpolitischen Instrumentenkastens beschrieben: Reduzierung auf einige wenige, generalklauselartige Maßnahmen, deren Umsetzung in der Praxis nach dem Grundsatz von Wirkung und Wirtschaftlichkeit durch die Arbeitsagenturen vor Ort erfolgen muss.“
Quelle: ZdH