Steuerabzug bei Malerarbeiten

Die Regelungen zum Steuerabzug für Malerarbeiten gelten weiter fort. Innungsbetriebe können dies weiterhin bei der Kundenaquise nutzen. Der Steuerabzug gilt für alle Malerarbeiten im Innenraum und an der Fassade. Alle Erhaltungs- und Renovierungsarbeiten sind hiervon erfasst. Gerade für das Malerhandwerk, mit einer breit gefächerten Leistungspalette bei Sanierungs- und Renovierungsarbeiten bieten sich damit besondere Chancen unter dem Motto: „Mit Malerarbeiten Steuern sparen“.

Für Innungsbetriebe steht ein spezifisch auf das Malerhandwerk abgestellter 4 seitiger Flyer zur Verfügung. Dieser eignet sich zur gezielten Ansprache von Kunden, beispielsweise als Beilage zur Geschäftspost.

Soweit Sie im geschützten Mitgliederbereich eingeloggt sind, steht Ihnen der Flyer zur Ansicht und ein Bestellblatt um Download bereit.

Sie haben die Möglichkeit, den aktuellen Flyer direkt online im Malershop zu bestellen.