Wer auf seiner Website im Impressum die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auslässt, kann abgemahnt werden (Oberlandesgericht Hamm Urteil vom 2. April 2009, Az. 4 U 213/08). Das gilt für Internetseiten von gewerblichen Verkäufern, entschied das Oberlandesgericht Hamm. Die Beklagte hatte es versäumt, im Impressum ihres Web-Angebots, die gemäß § 5 des Telemediengesetzes erforderliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Ust-ID) und die Pflichtangaben zum Handelsregister zu vermerken.

In der Vorinstanz hatte das Landgericht Münster das Fehlen dieser Angaben als Bagatelle gehalten. Die Richter in Hamm hielten das allerdings nicht für eine Lappalie. Die Information diene der eindeutigen Identifikation des Unternehmens. Die Regelung sei ein wesentlicher Teil der verbraucherschützenden europäischen Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken.
Die Annahme, diese Angabe sei vor allem für den Fiskus von Interesse, sei zwar berechtigt. Dennoch dürfe sich das Gericht „nicht erheben und abweichend von den europarechtlichen Vorgaben nunmehr aus eigener Machtvollkommenheit entscheiden“, heißt es in dem Urteil.

 

Hinweis:

Überprüfen Sie daher das Impressum ihrer Internetseite auf Vollständigkeit. Informationen dazu erhalten Sie bei den Juristen unserer Rechtsabteilung.

Die Obermeister der in der Kreishandwerkerschaft Düsseldorf zusammengeschlossenen Innungen haben auf der Klausurtagung am 6. und 7. Mai 2009 im Landhotel Voshövel den Obermeister der Tischler-Innung Düsseldorf Thomas Dopheide erneut als Kreishandwerksmeister bestätigt. Ebenfalls wiedergewählt wurde einer seiner beiden Stellvertreter, der Obermeister der Elektro-Innung Düsseldorf Georg Eickholt.

Da der bisherige zweite stellvertretende Kreishandwerksmeister Hermann-Josef Först sich nicht mehr zur Wiederwahl gestellt hat, wurde das Vorstandsmitglied Rolf Thöne als Nachfolger vorgeschlagen. Diesem Vorschlag folgte die Versammlung und wählte den Obermeister der Gebäudereiniger-Innung Düsseldorf damit zum gleichberechtigten stellvertretenden Kreishandwerksmeister.

Für die entstandene Vakanz im Vorstand wurde der Obermeister der Fachinnung Stahl und Metall Helmut Eibler gewählt. Die weiteren Vorstandsmitglieder Hans-Joachim Hering (OM Innung Sanitär Heizung Klima), Rolfgeorg Jülich (OM Stuckateur-Innung), Thomas Münch (OM Innung für Orthopädie-Technik), Hans-Günter Nellen (LIM Schornsteinfegerhandwerk NRW), Heiner Pistorius (OM Maler- und Lackiererinnung), Manfred Rycken (Präsident Deutscher Fleischer-Verband) und Klaus Kremer als Kreislehrlingswart wurden allesamt in ihren Ämtern bestätigt. Damit ist der ehrenamtliche Vorstand der Kreishandwerkerschaft für die kommenden fünf Jahre weiterhin gut aufgestellt.