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Meisterschüler und viele andere können das private Büro jetzt steuerlich geltend machen – Hohe Rückzahlungen sind zu erwarten

Sehnsüchtig erwarteten Lehrer, Außendienst-mitarbeiter und viele andere die Entscheidung. Endlich hat das Bundesverfassungsgericht ein Urteil gefällt und die betroffenen Steuerzahler haben allen Grund zu Feiern. Die Richter in Karlsruhe kippten die seit 2007 geltende beschränkte Abzugsfähigkeit der Kosten für das häusliche Arbeitszimmer für ausgewählte Berufsgruppen. Die Ausgaben müssen steuermindernd berücksichtigt werden, wenn dem betroffenen Steuerzahler kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, urteilten Deutschlands oberste Richter (Az. 2 BvL 13/09). Schlechte Karten haben hingegen z.B. Richter und Professoren, die mehr als 50 Prozent ihrer beruflichen Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer ausüben. In diesen Fällen sei es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass sie das Finanzamt mit keinem Cent mehr an Miet- und Nebenkosten für das Arbeitszimmer beteiligen können, entschieden die Karlsruher Richter.

Seit 2007 können Steuerzahler dem Finanzamt die Ausgaben für das private Arbeitszimmer nur noch dann in Rechnung stellen, wenn dieses den „Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit“ bildet. Diese Bedingung trifft beispielsweise auf Rechtsanwälte, Versicherungsvertreter oder Rentner zu, die ihre gesamte berufliche Tätigkeit ausschließlich in ihrem privaten Arbeitszimmer ausüben. Diese konnten und können nach wie vor die Ausgaben für Miete, Nebenkosten oder Reinigungsarbeiten für das Arbeitszimmer in unbegrenzter Höhe steuerlich geltend machen.

Hart traf die Neuregelung rund eine Million Deutsche, bei denen das Arbeitszimmer eben nicht der „Mittelpunkt“ der beruflichen Tätigkeit darstellt – wie dies beispielsweise bei Lehrern, Außendienstmitarbeitern oder Meisterschülern der Fall ist. Sie konnten bis 2007 die Ausgaben für Miete und Nebenkosten, die auf das private Arbeitszimmer entfielen, immerhin noch bis zur Höhe von 1250 Euro mit dem Finanzamt verrechnen. Doch seit 2007 akzeptierten die Beamten in diesen Fällen keinen Cent mehr.

Von der Neuregelung waren auch die Steuerzahler betroffen, die ihre berufliche Tätigkeit zu mehr als 50 Prozent im privaten Arbeitszimmer ausüben wie beispielsweise Professoren oder Richter. Denn auch sie können seit 2007 das Finanzamt an den Kosten nicht mehr beteiligen.

Doch nun urteilten die Karlsruher Richter, dass die Neuregelung zumindest in den Fällen verfassungswidrig ist, in denen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht und riefen den Gesetzgeber auf, rückwirkend zum 1. Januar 2007 nachzubessern. „Das Urteil ist eine erneute Ohrfeige an den Gesetzgeber“, sagt Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine. Steuerexperten gehen nun davon aus, dass der Gesetzgeber die Regelung vor 2007 wieder einführt. Denn eine Beschränkung der Abzugsfähigkeit der Kosten haben die Karlsruher Richter nicht moniert. Danach erhalten die 800 000 Lehrer in Deutschland und rund 200 000 sonstige Arbeitnehmer Geld für die vergangenen Jahre zurück und können auch künftig das Finanzamt wieder an den Miet- und Nebenkosten für das Arbeitszimmer bis zur Höhe von 1250 Euro beteiligen. Der Vorsitzende der Steuergewerkschaft, Dieter Ondracek, schätzt, dass das Urteil zu Mindereinnahmen in Höhe von rund 700 Mio. Euro pro Jahr führen wird. Im Schnitt würde jeder Steuerzahler dann pro Jahr zwischen 500 und 1000 Euro Steuern sparen.

Quelle: Welt Online – 23.07.2010

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Mit 17 hat man noch Träume … – Der Handschlag für eine gute Zukunft

Das Handwerk ist bekannt dafür, dass die Bäume nicht in den Himmel wachsen, auch wenn so mancher Jugendliche im Alter von 15-19 davon vielleicht noch träumt. Aber einen guten Start in ein selbständiges Leben mit einer soliden Ausbildung zu beginnen, wird so manchen Traum helfen zu erfüllen.

Nach Umfragen wurde festgestellt, dass viele Jugendliche mit dem Handwerk nur noch wenig verbinden bzw. die Berufe im Handwerk nicht attraktiv einschätzen. Hier war und ist Handlungsbedarf angezeigt. Daher ist eine der Zielrichtungen der aktuellen Imagekampagne, dass das Handwerk und sein Image wieder aufpoliert werden soll und sich somit Schulabgänger wieder für eine Ausbildung in einem Handwerksberuf entscheiden.

Um eine gemeinsame Veranstaltung des Düsseldorfer Handwerks ins Leben zu rufen, die es bisher noch nicht gab, aber vielerorts nachgefragt wurde, und den Beginn der Ausbildung als einen besonderen Schritt im Leben eines jungen Menschen zu würdigen, plant die Kreishandwerkerschaft Düsseldorf im Rahmen der Imagekampagne am Freitag, 17. September 2010, um 19:00 Uhr, in der Tonhalle Düsseldorf den September eine besondere Veranstaltung, nämlich den

Auf dieser Veranstaltung werden die Lehrverträge an die Auszubildenden des beginnenden Lehrjahres der Handwerksbetriebe in Düsseldorf feierlich überreicht werden. Das Ganze wird mit einem ansprechenden Programm, speziell auf das Handwerk zugeschnitten, aufgelockert werden.

Den Rahmen am 16. und 17.09. zu dieser feierlichen Veranstaltung werden die Innungen mitgestalten. Dabei werden viele Informationen über die Gewerke und die breite Palette der verschiedenen Berufsbilder vermittelt werden und auch interessante Fachvorträge sind vorgesehen.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Kreishandwerkerschaft und ausführlich in der kommenden Ausgabe unserer Zeitschrift.

Wolfgang Müller
(021 1) 36 70717

wolflang.mueller@kh-duesseldorf.de
www.kh-duesseldorf.de

Die Einführung der Umweltzone und damit das Einfahrverbot für Kraftfahrzeuge ohne Umweltplakette in Düsseldorf hat nach ersten Analysen bisher nicht die erforderlichen Ergebnisse gebracht. So werden trotz der seit dem 15. Februar 2009 bestehenden Umweltzone im Innenstadtbereich weiterhin verschiedene Grenzwerte überschritten. Zwar wird auf Zeit prognostiziert, dass im letzten Jahr die Feinstaub-Belastung Weiterlesen

Rund 600 Jungen und Mädchen aus Düsseldorfer Schulen am Start.

Zum traditionellen Stadtsparkassen-Radschläger-Turnier treffen sich in diesem Jahr wieder rund 600 Jungen und Mädchen der Düsseldorfer Schulen zwischen acht und zwölf Jahren am Unteren Rheinwerft südlich der Schulstraßenbastei. Die in der Welt einzigartige Traditions-Veranstaltung für Jugendliche findet am Sonntag, 20. Juni, ab 11 Uhr statt. Weiterlesen

Fachinnung Stahl und Metall Düsseldorf: In familiärer Atmosphäre hatten sich die loszusprechenden Lehrlinge, deren Freunde, Familienangehörige und Ausbilder am 19. März 2010 in der Hausbrauerei „Zum Schlüssel“ in der Düsseldorfer Altstadt zusammen gefunden. Lehrlingswart Markus Kitzinger begrüßte die Anwesenden und hielt im Anschluss auch die Fäden für den Ablauf des Abends in der Hand.

Obermeister Helmut Eibler begrüßte die Gäste, seine Vorstandskollegen, sowie den Schulleiter Manfred Uchtmann-Göttinger und den Berufsschullehrer Paul Esser vom Franz-Jürgens-Berufskolleg.

Innungsgeschäftsführer Lutz Denken skizzierte in seiner Ansprache die wirtschaftlich ernste Situation verschiedener Gewerke, so auch insbesondere der gesamten metallverarbeitenden Branche. Er dankte den Betrieben, dass Ausbildungsverträge in dieser Zeit trotz aller Schwierigkeiten nicht gekündigt wurden. Denken forderte die erfolgreichen Prüflinge auf, sich zukünftig auch in ähnlicher Art und Weise, z.B. durch Mitarbeit in den Prüfungsausschüssen zu engagieren. „Nichts ist so alt wie die Zeitung von gestern“, so Denken weiter, “insoweit ist auch die Bildung von gestern schnell veraltet.“ Seinen Appell formulierte er klar: „Nutzen Sie jede Chance zur Weiterbildung!“

Natürlich beschäftige sich die Wissenschaft zur Zeit intensiv mit dem demographischen Wandel in unserer Gesellschaft. Durch die Krise sähen Wirtschaftswissenschaftler auch Chancen für neue Wege in der Beschäftigungs- und Arbeitsmarkt-entwicklung. Erfreulich ist zudem, dass sich ein Ende der Wirtschaftskrise abzeichne.

Dann kam es zum hochoffiziellen Teil: Obermeister Eibler bat die Lehrlinge aufzustehen und nacheinander bekamen sie ihre Gesellenbriefe überreicht. Dann verkündete Eibler den traditionellen Spruch: „Hiermit entlasse ich Sie in den Gesellenstand“. Besonders ausgezeichnet wurde als Jahrgangsbester Conrad Reinert aus dem Düsseldorfer Betrieb Gerd Kitzinger Bau- und Kunstschlosserei GmbH.

Im Zuge der großen Image-Kampagne des Handwerks erhielten alle frischgebackenen Gesellen T-Shirts. Dies bereitete denen sichtlich großes Vergnügen. Auch Markus Kitzinger, Paul Esser und Helmut Eibler hatten viel Spaß daran.

Für ein gemeinsames Foto musste der Fotograf gar nicht bitten, sich die Shirts überzuziehen. Das passierte ganz schnell und wie von selbst. Und so standen die Herren Junggesellen dort, zu Recht stolz auf die bestandene Prüfung, und grinsten über den Spruch auf ihrer Brust:

Krise im Anzug?

Retter im T-Shirt!

Mit solchem Berufsnachwuchs wird das Handwerk weiterhin die starke Wirtschaftsmacht von nebenan bleiben.

Fachinnung Stahl und Metall

Wettbewerb „Best-practice – Beispiele ausgezeichneter Lernort-kooperation”

Berufliche Innovationen – Qualitative Ausbildung: Unter diesem Leitgedanken stand das 5. bundesdeutsche Bildungsforum, welches der Hauptverband Farbe Gestaltung Bautenschutz im Rahmen der internationalen Messe Farbe – Ausbau & Fassade 2010 am 26. März 2010 in der Messe München veranstaltete. Weiterlesen

Neue Gesellen im SHK-Handwerk

Die Rheinterrasse Düsseldorf war am 21. März 2010 für rund 180 Gäste der feierliche Rahmen für die diesjährige Lossprechungsfeier der Lehrlinge aus dem SHK-Handwerk. Besonders begrüßte Obermeister Hans-Joachim Hering die Prüflinge mit ihren Angehörigen, Vertreter der Ausbildungsbetriebe sowie die Prüfungsgremien, die Ehrengäste – unter anderem Kreishandwerksmeister Thomas Dopheide.

Losgesprochen wurden Prüflinge aus der Sommerprüfung 2009, sowie aus der Winterprüfung 2009/2010, insgesamt 64 junge Damen und Herren, die erfolgreich bestanden hatten. Lehrlingswart Günter Mensching überreichte die Gesellenbriefe, die mit großer Freude entgegen genommen wurden.

Auch in diesem Jahr wurde der Prüfungsbeste wieder besonders hervorgehoben. Harald Mink vom Innungsbetrieb Klaus Spanke wurde mit einem Buch beschenkt und erhielt zudem als besondere Anerkennung auch einen Geldpreis.

Großen Anklang fand das Grußwort des stellvertretenden Hauptgeschäftsführers des Fachverbandes Sanitär Heizung Klima NRW, Herr Alfred Jansenberger.

Abschließend blickten viele in persönlichen Gesprächen bei einem guten Büfett und kühlen Getränken auf eine gelungene Lehrzeit und eine schöne Lossprechungsfeier zurück und gingen so gestärkt weiter in ihre Zukunft.

Nach Jahren harten Lernens haben die erfolgreichen Prüflinge jetzt nicht nur eine erfolgsversprechende Basis für ihr weiteres Berufsleben gelegt, sondern starten auch mit einem hoffentlich weiter anhaltenden Wirtschaftsaufschwung in ihr Gesellenleben. Wir gratulieren allen erfolgreichen Prüflingen von dieser Stelle aus und wünschen für die weitere berufliche Zukunft viel Glück und Erfolg.

Am Anfang war die Lehre und 91 beendeten sie erfolgreich: Am 12. März 2010 feierte die Elektro-Innung Düsseldorf zum mittlerweile 36. Male ihr traditionelles Innungsfest mit Lossprechung. In den mit über 480 Gästen bis auf den letzten Platz besetzten Rheinterrassen begrüßte der Obermeister der Elektro-Innung Düsseldorf Georg Eickholt zahlreiche Ehrengäste – insbesondere die Bürgermeister der Stadt Düsseldorf Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann und Friedrich G. Conzen, den Bundestagsabgeordneten Thomas Jarzombek, sowie Vizepräsident Manfred Rycken vom Zentralverband des Deutschen Handwerks. Obermeister Eickholt beglückwünschte die erfolgreichen Prüflinge zu ihrem Berufsabschluss und dankte auch den Ausbildungsbetrieben für ihr Engagement. Die Elektro-Innung Düsseldorf und deren rund 210 Mitgliedsbetriebe sind seit Jahrzehnten der Ausbildung von Nachwuchskräften eng verbunden. Selbst in schwierigen Zeiten ermöglichen sie jungen Menschen, eine Ausbildung zu machen und so den Grundstein für eine eigene Zukunft zu legen.

Dr. Strack-Zimmermann beglückwünschte ebenfalls die jungen Gesellinnen und Gesellen zur bestandenen Prüfung. Dass dies nicht selbstverständlich sei, zeige immer wieder die Problematik von „nicht ausbildungsreifen Jugendlichen“, so Dr. Strack-Zimmermann. Es bestehe gesamtwirtschaftlicher Handlungsbedarf um dieser Situation entgegen zu wirken. In Düsseldorf geschieht dies unter anderem mit Lernpatenschaften zwischen Schulen und der Wirtschaft. Hierbei haben die Schüler die Möglichkeit, Unternehmen und Berufe genau kennen zu lernen.

Wie der Weg der neuen Gesellinnen und Gesellen aussehen kann, erzählte Walter Mennekes, Geschäfts-führer der Mennekes Elektro-technik GmbH & Co. KG in Kirchhundem. Sein Großvater legte mit der Errichtung einer Werkstatt vor 75 Jahren den Grundstein für ein Unternehmen, welches heute zu den Weltmarktführern im Bereich der Steckvorrichtungen zählt. Mittlerweile beschäftigt das Unternehmen über 1000 Mitarbeiter in der ganzen Welt und wurde 2008 zu den 100 besten Arbeitgebern im deutschen Mittelstand gewählt.

Die Lossprechungsfeier in den Rheinterrassen bot dem Berufsnachwuchs wie allen Gästen im Anschluss an die Reden ein abwechslungsreiches Programm mit zahlreichen Highlights.

www.elektro-duesseldorf.de

Im Rahmen des Zulassungsverfahren zur Gesellen- bzw. Abschlussprüfung haben uns immer mehr Anfragen erreicht, welche Voraussetzungen an ordnungsgemäß geführte Berichtshefte zu stellen sind. Dabei stellten sich insbesondere die Fragen, wer außerbetriebliche Ausbildungsphasen unterschreiben muss und ob die fehlende Unterschrift des Ausbilders auch zu einer Nichtzulassung zur Prüfung führen kann.

 

Die Problematik soll anhand des folgenden Beispiels verdeutlicht werden:

Der Auszubildende legt seinem Ausbilder die ordentlich geführten Berichtshefte zur Kontrolle vor. Die in dem Berichtsheft geführten Tätigkeitsnachweise beziehen sich auch auf zum Teil mehrwöchige Blockbeschulungen der Berufsschule sowie Maßnahmen der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung. Der Ausbilder ist sich nicht sicher, ob er die außerbetrieblichen Ausbildungsphasen auch abzeichnen muss, da er die angegebenen Inhalte nicht kontrollieren kann. Er unterschreibt daher nicht.

Gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 2 2. Alt. des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (HwO) und § 43 Abs. 1 Nr. 2 2. Alt. des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) ist zur Prüfung zuzulassen, wer die vorgeschriebenen schriftlichen Ausbildungsnachweise geführt hat. Eine Nichtzulassung darf daher nur bei nicht ordnungsgemäß geführten Berichtsheften ausgesprochen werden.

Wurde das Berichtsheft ordentlich geführt, darf die Zulassung eines Prüflings nicht wegen fehlender Unterschriften seines Ausbilders abgelehnt werden. 

Das Gesetz setzt nur „geführte“ und nicht auch „unterschriebene“ Berichtshefte voraus.

Darüber hinaus hat der Ausbilder nach § 2 Nr. 6 der weiteren Vertragsbestimmungen zum Berufsausbildungsvertrag die Pflicht, die ordnungsgemäße Führung durch regelmäßige Abzeichnung zu überwachen. Ausbilder ist der im Berufsausbildungsvertrag festgelegte Ausbilder. Dies gilt auch für die Zeiten der Berufsschule sowie der außerbetrieblichen Ausbildung.

Werden Mängel bei der Überprüfung der Berichtshefte in der Zwischenprüfung festgestellt, sind diese dem Ausbildungsbetrieb und dem Prüfling mitzuteilen. Der Ausbilder ist im Falle der fehlenden Unterschrift auf seine oben genannte Pflicht hinzuweisen.

Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Auszubildende seinerseits das Berichtsheft gar nicht oder nicht ordnungsgemäß geführt oder dem Ausbilder nicht vorgelegt hat. In diesen Fällen verletzt der Auszubildende seine Pflichten aus § 3 Nr. 7 der weiteren Vertragsbestimmungen zum Berufsausbildungsvertrag. Er kann diesbezüglich auch angemahnt und später ggf. gekündigt werden.

Ehrenobermeister der Baugewerbe-Innung feierte runden Geburtstag

 Reiner Behrens: „Ich bin eigentlich noch keine 80“.  Seine bemerkenswerte Frische und Fitness erklärt Reiner Behrens so: „Gute Gene, Gott, Glück und gesunde Ernährung.“ Am 5. März feierte der Ehrenobermeister der Baugewerbe-Innung Düsseldorf seinen 80. Geburtstag. Allerdings nicht zu Hause in Ratingen-Hösel, sondern in Venedig. Weiterlesen