Neuer Rahmenvertrag: Arbeitsmedizinische Grundbetreuung auch für kleinere Handwerksbetriebe
Seit 2013 gilt für jeden Betrieb mit mindestens einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer die Pflicht, die Mitarbeiter durch einen Betriebsarzt zu betreuen. Um diese Betreuungspflicht sicherzustellen, hat der Arbeitgeber mit einem entsprechenden Arzt oder arbeitsmedizinischen Partner eine Betreuungsvereinbarung abzuschließen. Dies ist sicherlich gerade für viele kleine und mittlere Handwerksbetriebe mit größerem Aufwand verbunden.
Damit jeder Betrieb diese Betreuungspflicht erfüllen kann, hat die Kreishandwerkerschaft mit der Firma WENZA, Europäische Wirtschaftliche Interessen Vereinigung, einen Rahmenvertrag abgeschlossen, der für Mitgliedsbetriebe bei der Arztbetreuung Sonderkonditionen beinhaltet. Sofern Sie das Angebot nutzen wollen und mit der Firma WENZA eine entsprechende Vereinbarung treffen, haben Sie Ihre gesetzliche Pflicht zur arbeitsmedizinischen Betreuung erfüllt und bekommen darüber auch eine entsprechende Bescheinigung, die Sie im Falle von Kontrollen vorzeigen können.
Die Basisbetreuung der Firma WENZA beinhaltet folgende Leistungen:
- Erstellung des „Unternehmens-Checkups“ für die Bereiche Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin, Brandschutz, Datenschutz und Elektrosicherheit (Erst-Gespräch);
- Bestätigung bzw. Optimierung des vorhandenen BG-Betreuungsmodells gemäß DGVU (Verordnung 2);
- Zertifikat für die Bestellung des Betriebsarztes – dieses kann veröffentlicht werden;
- Unterstützung bei der Erstellung der „Personenbezogenen Gefährdungsbeurteilung“;
- Laufende Aktualisierung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilungen;
- Monatlicher Know-how-Transfer zur ständigen Betriebsqualifizierung inklusive aller relevanten Informationen;
- Regelmäßige, rechtlich vorgeschriebene Betreuungsintervalle;
- Ansprechpartner für alle Fragen zu Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.
Die Kosten sind in Abhängigkeit der jeweiligen Mitarbeiterzahl des Betriebes wie folgt vereinbart worden:
- 1-20 Mitarbeiter (€ 144,00)
- 21-50 Mitarbeiter (€ 288,00)
- Ab 51 Mitarbeiter € 4,32 je Mitarbeiter (mindestens € 288,00).
Eine entsprechende Vereinbarung treffen Sie bitte direkt mit der Firma WENZA. Wenden Sie sich hierzu bei WENZA an Nicole Eisenmenger unter der Rufnummer (04181) 99 88 14 16.
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