Mittelstandsfreundliche Regelung: Handwerkerparkausweis wieder bezirksweit gültig

De Bezirksregierung Düsseldorf hat den unteren Straßenverkehrsbehörden grünes Licht für die erneute Ausstellung von Handwerkerparkausweisen für den Regierungsbezirk Düsseldorf gegeben. Die Bezirksregierung greift damit einer vom Land angestrebten Änderung der Zuständigkeitsverordnung zur Straßenverkehrsordnung vor. Sie ist notwendig geworden, nachdem das Verwaltungsgericht Düsseldorf im Februar die vorherige Vergabepraxis für rechtswidrig erklärt hatte. Daraus folgend durften die Städte Genehmigungen nur noch für das eigene Stadtgebiet ausgeben. Nunmehr dürfen diese auch wieder gebietsübergreifend, eben für den Bereich des Regierungsbezirks Düsseldorf, ausgestellt werden.

Diejenigen Betriebe, die seit Februar einen Handwerkerparkausweis für den Regierungsbezirk erstmalig beantragt oder einen bereits vorhandenen verlängern wollten und dann nur eine Ausnahmegenehmigung beschränkt auf die ausstellende Stadt bzw. den Kreis erhalten hatten, sollten sich nunmehr erkundigen, inwieweit die Ausstellungsbehörde diesen Parkausweis in einen regierungsbezirksweit gültigen umwandelt.

Die Stadt Düsseldorf beispielsweise bietet einen Umtausch ohne erneute Gebührenzahlung an. Jedoch müssen die Betriebe selber beim Amt für Verkehrsmanagement hierzu vorstellig werden.

Die Bedingungen zur Beantragung eines Handwerkerparkausweises haben sich nicht verändert:

  • Antragsberechtigt sind Betriebe der Bau- und Ausbaugewerke.
  • Genehmigt werden i.d.R. Nutzfahrzeuge mit einer Ladefläche und einer festen, deutlich sichtbaren Firmenaufschrift (kein Magnetschild etc.) – evtl. sind auch noch feste Einbauten erforderlich.
  • Die Antragstellung erfolgt wie bisher bei der Betriebssitzgemeinde, in einigen kreisangehörigen Gemeinden ist ggf. die jeweilige Kreisverwaltung zuständig
  • Vorzulegen sind bei der Antragstellung in der Regel Fahrzeugschein, Handwerkskarte, Gewerbeanmeldung und ein Nachweis über die notwendigen Fahrzeuganforderungen. In Düsseldorf bescheinigt die Kreishandwerkerschaft die maßgeblichen Voraussetzungen zur Antragstellung bei der Stadtverwaltung – dann reicht ein formloser kurzer Antragstext zusammen mit der von der Kreishandwerkerschaft erteilten Bescheinigung.

Die Kreishandwerkerschaft Düsseldorf hatte sich im Verbund mit der gesamten Handwerksorganisation für eine zügige Wiederaufnahme der früheren Regelung eingesetzt. Die 66 Städte und Gemeinden im Regierungsbezirk Düsseldorf hatten mit der Vereinbarung zum bezirksweit gültigen Handwerkerparkausweis eine sehr mittelstandsfreundliche und unbürokratische Lösung gefunden, die vielen Handwerkern täglich Erleichterung bietet.

Kreishandwerksmeister Thomas Dopheide stellt lobend insbesondere die Bezirksregierung Düsseldorf heraus, die nunmehr im Vorgriff auf eine erst zum Jahreswechsel kommende gesetzliche Regelung dem Handwerk entgegen gekommen ist. „Wer häufig auch Aufträge in umliegenden Gemeinden ausführt, der weiß den Handwerkerparkausweis für den Regierungsbezirk zu schätzen“, so Dopheide. „Dieser erspart vielen Betrieben einen hohen Mehraufwand.

Weitere Informationen erhalten – insbesondere Düsseldorfer – Handwerksbetriebe bei der Kreishandwerkerschaft unter (0211) 36 70 7-17 oder unter wolfgang.mueller@kh-duesseldorf.de.