Mehr Transparenz für Bewertung ausländischer Berufsqualifikationen
Wer aus dem Ausland eine Berufsqualifikation mitbringt, hat vom 1. April 2012 an einen Rechtsanspruch darauf, dass dieser Abschluss in Deutschland bewertet und auf Gleichwertigkeit mit deutschen Abschlüssen überprüft wird. Die IHK NRW – Die Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen e. V. und der Westdeutsche Handwerkskammertag begrüßen das »Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen«, wie ihre Vertreter heute (26. März) in Düsseldorf deutlich machten. Fachkräfte, die im Ausland einen Beruf erlernt haben, sollen so leichter auch in Deutschland in diesem Beruf arbeiten können. Eine bessere Eingliederung dieser Personengruppe, so die Intention des Gesetzgebers, könnte auch dem drohenden Fachkräftemangel entgegenwirken.
Die IHK NRW sieht in der neuen gesetzlichen Regelung eine gute Möglichkeit, zusätzliche Potenziale für die Fachkräfteversorgung der IHK-Unternehmen zu erschließen. Da auch Teilkompetenzen anerkannt werden können, werde künftig der Einstieg in den Arbeitsmarkt, aber auch eine weitergehende Qualifizierung leichter werden. Für die Unternehmen, so die IHK NRW, werde es durch die Anerkennungsbescheide nach BQFG leichter, die im Ausland erworbenen Qualifikationen einzuordnen und auf dieser Grundlage gezielt unternehmensinterne Qualifizierungs- sowie Personalentwicklungsmaßnahmen anzubieten. »Eine größere Transparenz über Qualifikationen und Kompetenzen kann für viele Migrantinnen und Migranten eine Brücke in den Arbeitsmarkt und die weitere Qualifizierung bauen«, betont Dr. Ralf Mittelstädt, Hauptgeschäftsführer der IHK NRW. Allerdings warnte Mittelstädt auch vor überzogenen Erwartungen: »Das BQFG soll berufliche Fähigkeiten und Kompetenzen transparent machen, die auch der Überprüfung in der betrieblichen Praxis standhalten.«
»Eine an den Anforderungen der deutschen Berufsqualifikation orientierte Überprüfung von im Ausland erworbenen Abschlüssen ist für die Akzeptanz der Bescheide maßgeblich. Die Handwerkskammern sind gut vorbereitet«, so Reiner Nolten, Hauptgeschäftsführer des Westdeutschen Handwerkskammertags. »Ihr Know-how in Sachen Berufsbildung kommt voll zum Einsatz. Wir tun alles, damit die Bescheide die Akzeptanz bei unseren Mitgliedsbetrieben erhalten. Denn letztlich geht es darum, Handwerksbetrieben Menschen als Fachkräfte zu vermitteln, die qualifikationsadäquat eingesetzt werden. Unser Fernziel ist, zukünftig auch in Staaten außerhalb der EU qualifizierte Fach- und Führungskräfte zu akquirieren. Dafür müssen wir wissen, welche Qualifikationen gleichwertig oder wenigstens teilweise gleichwertig sind.«
Erste Ansprechpartner in den Regionen sind die zuständigen Stellen für berufliche Bildung, also die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern oder die Kammern der freien Berufe. Alle Kammern beraten in Hinblick auf eine passende Referenzqualifikation, auf die sich die Gleichwertigkeitsfeststellung beziehen soll, und informieren über das Verfahren und notwendige Unterlagen.
Im Rahmen des neuen Gesetzes können ausländische Abschlüsse überprüft werden, darunter für »reglementierte Berufe« (zum Beispiel Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte sowie Handwerksmeisterinnen und -meister in 41 Gewerben) und – ganz neu – auch für »nicht-reglementierte Berufe« wie duale Ausbildungsberufe nach Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung. Das Gesetz gilt zum Beispiel nicht für Ingenieure, Lehrkräfte und Erzieherinnen, da dies keine Qualifikationen sind, die der Bund regelt, sondern die Bundesländer. Diese sind gerade erst dabei, eigene Regelungen für Anerkennungsgesetze auf Landesebene zu erarbeiten.
Einen Antrag kann jeder stellen, der im Ausland eine Berufsqualifikation erworben und in Deutschland eine Erwerbsabsicht hat – unabhängig von Nationalität und Wohnsitz. Grundsätzlich soll durch das BQFG auch potenziellen Einwanderern aus der ganzen Welt die Möglichkeit gegeben werden, schon vor der Einreise die Gleichwertigkeit des Berufsabschlusses in Deutschland überprüfen zu lassen.
Wenn der Abschluss des Antragstellers nicht als gleichwertig anerkannt wird, hat er die Möglichkeit, an Anpassungs-Qualifizierungsmaßnahmen teilzunehmen. Aus dem Bescheid geht hervor, welche Qualifikationen nachgewiesen sind und für welche wesentlichen Tätigkeiten des deutschen Berufs Lücken bestehen. Damit können sich sowohl Antragsteller wie auch Arbeitgeber einen Überblick über den Stand der Ausbildung verschaffen. Bei reglementierten Berufen wird im Bescheid zusätzlich angegeben, durch welche Maßnahmen man die Lücken schließen kann, um zu einer Gleichwertigkeit zu gelangen.