Schwannecke: „Raus aus der Haftungsfalle!“

8In der FAZ fordert ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke Nachbesserungen bei der Reform des Gewährleistungsrechts: „Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass Hersteller für Produktfehler haften. Dass dies jedoch nicht der Fall ist, zeigt die geltende Rechtslage, nach der Handwerker und nicht der Hersteller die Folgekosten eines Produktfehlers zu tragen haben. Die Bundesregierung geht dieses Problem mit ihrem Gesetzentwurf zur Reform des Mängelgewährleistungs- und Bauvertragsrechts an und räumt Handwerkern und andere materialverarbeitenden Unternehmer einen gesetzlichen Ersatzanspruch für erforderlichen Kosten der Nachbesserung – die sogenannten „Aus- und Einbaukosten“ – ein.
Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme aber zutreffend anmahnt, ist der Gesetzentwurf in zentralen Punkten nachzubessern. So darf man sich nicht auf Handwerke beschränken, die im Wortsinn „ein- und ausbauen“. Maler, die fehlerhafte Farbe verwenden oder Raumausstatter, die einen nicht lichtechten Stoff für individuell angefertigte Vorhänge verwenden, müssen in gleicher Weise Ersatz erhalten wie Fliesenleger, die Bodenfliesen verlegen, die sich im Nachgang als mangelhaft erweisen.
Darüber hinaus räumt der Entwurf Materiallieferanten die Möglichkeit ein, selbst die Reparatur vorzunehmen. Es jedoch nicht im Interesse von Verbrauchern, dass nicht der beauftragte Handwerker ihres Vertrauens, sondern ein ihnen völlig Fremder Reparaturtätigkeiten in ihre Privatwohnungen ausübt. Das hat auch der Bundesrat erkannt. Zu Recht fordern die Länder, dass allein der beauftragte Handwerker berechtigt sein muss, die Nachbesserung vorzunehmen.
Die Notwendigkeit der Änderungen wird auch von weiten Teilen des Bundestags nachvollzogen. Einigungsschwierigkeiten macht der großen Koalition dagegen das sogenannte Kleingedruckte. So ermöglicht es der Gesetzentwurf Materiallieferanten, die mit der Reform eingeführten Ansprüche von Handwerkern in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen einzuschränken. Handwerksbetrieben wird damit die gesetzliche Gewähr ihrer erforderlichen Gewährleistungsrechte genommen. Das ist nicht nur in der Sache verfehlt, sondern auch der Rechtssicherheit nicht zuträglich. Nur ein klares gesetzliches Verbot der Beschneidung der Ansprüche von Handwerkern kann Betriebe davor schützen, langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren in Kauf nehmen zu müssen.
Der Bundestag ist aufgerufen, kleinen und mittleren Betrieben den erforderlichen AGB-Schutz zu gewähren und mit der wichtigen Reform des Gewährleistungsrechts ein klares mittelstandspolitisches Zeichen zu setzen.“