Handwerk warnt: Teilzeitanspruch provoziert Konflikte

Zu dem vom BMAS geplanten befristeten Teilzeitanspruch erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):

„Ein befristeter Teilzeitanspruch entzieht den Handwerksbetrieben die Souveränität über die Arbeitszeitgestaltung und wird Personaleinsatzplanung weiter erschweren. Bereits der gegenwärtige Teilzeitanspruch stellt mittelständische Arbeitgeber, vor allem solche mit Filialbetrieben, vor große Herausforderungen. Mit einer weitergehenden Regelung droht eine unnötige zusätzliche Belastung der Handwerksbetriebe.

Es bleibt unklar, wie es bei einem Auftragsvorlauf von in der Regel vier bis sechs Wochen in kleinen und mittelständischen Betriebsstrukturen gelingen soll, über Jahre hinweg ein gewisses Zeitvolumen aufrecht zu erhalten. Unverständlich ist, dass der befristete Teilzeitanspruch den Beschäftigten anlassunabhängig gewährt werden soll. Eine Bindung an familiäre Pflichten, die sich aus der Kinderbetreuung oder Angehörigenpflege ergeben können, soll es nicht geben. Hier besteht dringender Nachbesserungsbedarf.

Aus Sicht des Handwerks kann es nicht sein, dass jeder Beschäftigte das Rückkehrrecht ohne Weiteres für sich beanspruchen kann, nur, um beispielsweise für einen gewissen Zeitraum sein Hobby besser ausleben zu können, während Kolleginnen und Kollegen mit zeitlichen Engpässen im Zusammenhang mit familiären Betreuungs- und Pflegeproblemen zu kämpfen haben. Es darf nicht dem Arbeitgeber auferlegt werden, abzuwägen, welche Interessen seiner Beschäftigten im Streitfall höher wiegen. Innerbetriebliche Konflikte sind hier programmiert.“