Baubranche wettert gegen mögliche „immense bürokratische Belastung“
MdB sollen Aufzeichnungspflicht für Arbeitszeiten noch verhindern: Düsseldorf. Mit einem gemeinsamen Appell haben die Baugewerblichen Verbände und der Baugewerbeverband Westfalen Bundestagsabgeordnete um die Abwehr einer „immensen bürokratischen Belastung für unsere Betriebe“ gebeten: Es geht dabei um eine mögliche Aufzeichnungspflicht für die Arbeitszeiten der kaufmännischen und technischen Angestellten, also etwa der Poliere. Eine solche Pflicht steht im Mindestlohngesetz, doch fordert das Baugewerbe, diese bundesweit über 100.000 Mitarbeiter wegen ihres klaren Überschreitens der Mindestlohngrenze per Rechtsverordnung davon auszunehmen.
Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der Angestellten müssten andernfalls dokumentiert werden. An-sonsten drohen den Firmen Bußgelder von bis zu 30.000 Euro. Bei dieser Personengruppe, so die Baugewerblichen Verbände, ist jedoch „eine Zeiterfassung seit langem absolut unüblich. In der Regel praktizieren unsere Mitgliedsbetriebe im Angestelltenbereich eine Vertrauensarbeitszeit. Angesichts der Höhe der Gehälter sehen wir für eine Aufzeichnung der Arbeitszeit auch nicht die geringste Notwendigkeit, da Verstöße gegen den neuen gesetzlichen Mindestlohn nahezu ausgeschlossen erscheinen“.
Gespräche im Bundesarbeitsministerium mit dem Ziel einer Einschränkung der Dokumentationsauflagen seien – trotz eines „zunächst durchaus konstruktivem Verlaufs“ – ergebnislos verlaufen. An die Adresse der Bundestagsabgeord-neten heißt es daher in dem Appell: „Wir richten die dringende Bitte an Sie, auf Arbeitsministerin Andrea Nahles einzuwirken, dass noch vor Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes am 1. Januar durch eine Rechtsverordnung, wel-che uns in den letzten Monaten wiederholt in Aussicht gestellt worden ist, eine sachgerechte Lösung gefunden wird, um unnötige bürokratische Belastungen unserer Mitgliedsbetriebe zu vermeiden. Anderenfalls müssten wir alle an-gekündigten Maßnahmen zum weiteren Bürokratieabbau als ein reines Lippenbekenntnis ansehen.“