LEP 2025: Noch viele Baustellen offen

Der erste Schritt ist getan, noch steht aber einiges an Arbeit bevor, um den vorliegenden Entwurf des Landesentwicklungsplans (LEP) auch aus Sicht der Wirtschaft zukunftsfähig aufzustellen. Soweit das Fazit von IHK NRW und WHKT auf der Raumordnungskonferenz in der Handwerkskammer zu Düsseldorf.

Mit rund 300 Teilnehmern aus Politik und Verwaltung diskutierten Vertreter aus Unternehmen, Gewerkschaften und Kammern über die Anforderungen der Wirtschaft an die Landesentwicklungsplanung in NRW. Nun setzen die Wirtschaftskammern darauf, dass ihre Bedenken bei der anstehenden Überarbeitung des LEPs Eingang finden.

Handlungsbedarf sehen die Experten der Wirtschaftskammern vordringlich bei den Vorgaben zur Siedlungsentwicklung. Geplant ist, den Flächeneinsatz in NRW bis zum Jahr 2020 auf maximal fünf Hektar Fläche pro Tag zu senken und langfristig weiter auf null zu reduzieren. Diese restriktiven Vorgaben, so fürchten die Vertreter der Wirtschaftskammern, werden den Anforderungen an ein zukunftsfähiges Wirtschaften in NRW nicht gerecht. Die Standortanforderungen der Unternehmen verändern sich dynamisch. Eine undifferenzierte Steuerung der Siedlungsflächen kann daher weder regionalen noch branchenspezifischen Flächenanforderungen gerecht werden. Stattdessen sollte der LEP Entwicklungsspielräume aufzeigen und die Flächeninanspruchnahme auf eine nachvollziehbare und für alle Regionen vergleichbare Grundlage stellen.

Auch in den anderen wirtschaftsrelevanten Themen wie der Energieversorgung, der Rohstoffsicherung und im Verkehr sehen die Experten der Wirtschaftskammern Nachbesserungsbedarf. Von der Festsetzung von Mindestwirkungsgraden an neuen Kraftwerksstandorten, der Einschränkung gewerblicher Entwicklung an überörtlichen Verkehrsachsen bis hin zur Ausweisung von Tabugebieten und der Einschränkung der Versorgungszeiträume reichen die aus Sicht der Wirtschaft restriktiven Vorgaben des LEPs.

Festgehalten wurde aber auch, dass im LEP-Entwurf wesentliche Vorschläge der Wirtschaft bereits Eingang gefunden haben wie etwa der Umgebungsschutz für Gewerbe- und Industriebetriebe. Emittierende Gewerbe- und Industriebetriebe sollen durch eine neue Wohnbebauung in ihren Entwicklungsmöglichkeiten nicht beeinträchtigt werden. Diese Regelung gilt auch für Häfen und Kraftwerksstandorte.

Bedenken hegen die Kammern auch wegen der Bindung des LEPs an den noch aufzustellenden Klimaschutzplan. Fraglich ist, wie die Abstimmung der langfristig angelegten Landesplanung mit dem sich noch im politischen Prozess befindlichen Klimaschutzplan erfolgen kann. Zumal bereits bei der Aufstellung des Klimaschutzplans ein umfangreicher Abwägungsprozess nach Raumordnungsgesetz notwendig ist, um auch für die nachfolgenden Planungsebenen verbindlich gelten zu können.

Fazit der Veranstaltung: Jetzt ist die Zeit, sich mit den Bedenken und Anregungen der Wirtschaft in NRW auseinanderzusetzen und kritische Punkte zu korrigieren, um aus dem Entwurf zum LEP 2025 den Plan für NRW zu machen, den das Land für eine erfolgreiche Entwicklung braucht. IHK NRW und WHKT werden das Verfahren weiterhin intensiv begleiten.

Zum Landesentwicklungsplan (LEP):
Der Landesentwicklungsplan (LEP) legt die Entwicklungsziele und -spielräume der räumlichen, verkehrlichen, energetischen, freiraumbezogenen und sonstigen Nutzung in Nordrhein-Westfalen für die kommenden Jahre vielleicht Jahrzehnte fest. Damit bildet der LEP auch den zentralen Rahmen für die Entwicklungsmöglichkeiten von Handwerk, Gewerbe und Industrie. Die Landesregierung hatte den ersten Entwurf des LEPs im vergangenen Sommer zur Diskussion gestellt. Seit Februar werden die rund 1.500 Stellungnahmen ausgewertet. Eine überarbeitete Fassung soll im Herbst vorgestellt werden. In einer ausführlichen Stellungnahme hatten die Wirtschaftskammern die zentralen Probleme benannt und Lösungsvorschläge aus Sicht der Wirtschaft vorgelegt.

Den Entwurf des LEPs finden Sie unter: www.nrw.de/landesplanung