Freibetrag bei der Stromsteuer für Betriebe und Verbraucher

Der Deutsche Bundestag muss auf die drohende Steigerung der EEG-Umlage um einen weiteren Cent unverzüglich reagieren. Gegenüber der Rheinischen Post (10. Oktober 2013) fordert ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke einen Freibetrag bei der Stromsteuer: „Für Privathaushalte sollten 2000 Kilowattstunden, für kleine und mittlere Betriebe 4000 Kilowattstunden von der Stromsteuer befreit werden.“

Am 15. Oktober wird die Höhe der EEG-Umlage für das kommende Jahr errechnet. Erwartet wird eine weitere Steigerung auf einen Wert zwischen 6 und 7 Cent. Warum verlangt das Handwerk Sofortmaßnahmen?

Schwannecke: Wir können nicht darauf warten, dass eine neue Bundesregierung im nächsten Jahr endlich die Herausforderungen der Energiewende meistert. Denn die EEG-Umlage steigt nach Gesetzeslage automatisch zum 1. Januar 2014 an. Daher muss jetzt umgehend auch eine Entlastung beschlossen werden. Sonst wachsen unseren Handwerksbetrieben und auch allen Konsumenten die Energiekosten über den Kopf.

Aber es geht nur um Cent-Beträge. Ist das tatsächlich ein Problem?

Schwannecke: Es geht nicht mehr um Peanuts. Die EEG-Umlage betrug anfangs ganze 0,2 Cent je Kilowattstunde. Heute ist es fast das 30fache, und zum kommenden Jahr steigt sie einmal mehr. Die aus der akuten Not geborenen Vorschläge von Umweltminister Altmaier für eine Strompreisbremse für das laufende Jahr fanden bei der seinerzeitigen Opposition keine Zustimmung.

Aber ohne neue Koalitionsregierung kann für die Stromkunden doch keine Entlastung beschlossen werden.

Schwannecke: Doch. Die Politik kann beweisen, dass sie es ernst meint mit einem Ausgleich für die drohende Kostenbelastung. Der Deutsche Bundestag kann eine Entlastung kleiner Betriebe und der Verbraucher alleine auf den Weg bringen. Das kann sogar schon in der konstituierenden Sitzung geschehen, wenn die Fraktionen sich auf eine solche Initiative einigen.

Was schlagen Sie vor?

Schwannecke: Die einfachste Maßnahme ist ein Freibetrag bei der Stromsteuer. Für Privathaushalte sollten 2000 Kilowattstunden, für kleine und mittlere Betriebe 4000 Kilowattstunden von der Stromsteuer befreit werden. Die auf die EEG-Umlage anfallende Mehrwertsteuer kann für die Finanzierung dieses Freibetrages eingesetzt werden.

Wird so nicht die Energiewende auf die lange Bank geschoben?

Schwannecke: Nein. Eine grundsätzliche Neuausrichtung des EEG muss unverzüglich kommen und zusätzliche Impulse für die energetische Gebäudesanierung. Das muss sich im Koalitionsvertrag wiederfinden.